Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2000 - L 4 B 14/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sonstige Angelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sonstige Angelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung eines Zuschlages im Rahmen der Zeugenentschädigung eines Sachverständigen; Kriterien für die Bemessung des Stundensatzes eines Sachverständigen im Rahmen der Zeugenentschädigung; Gutachten auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts; Voraussetzungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 19.08.1999 - S 21 AR 15/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2000 - L 4 B 14/99
Papierfundstellen
- Breith. 2000, 519
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.03.1998 - 4 B 3.98
Verwaltungsverfahrensrecht - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2000 - L 4 B 14/99
Rn. 16 Zur Ausfüllung des Begriffs des billigen Ermessens hat der erkennende Senat, der für derartige Beschwerdesachen in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes NRW allein zuständig ist, im Rahmen der Entschädigung von Dolmetschern - s. § 17 Abs. 1 ZSEG - Richtlinien entwickelt (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.09.1999, L 4 B 8/99 - zur Veröffentlichung in Breithaupt zusammen mit diesem Beschluss vorgesehen - und vom 02.12.1999, L 4 B 3/98). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1999 - L 4 B 8/99
Sonstige Angelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2000 - L 4 B 14/99
Rn. 16 Zur Ausfüllung des Begriffs des billigen Ermessens hat der erkennende Senat, der für derartige Beschwerdesachen in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes NRW allein zuständig ist, im Rahmen der Entschädigung von Dolmetschern - s. § 17 Abs. 1 ZSEG - Richtlinien entwickelt (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.09.1999, L 4 B 8/99 - zur Veröffentlichung in Breithaupt zusammen mit diesem Beschluss vorgesehen - und vom 02.12.1999, L 4 B 3/98). - SG Gelsenkirchen, 28.06.1999 - S 21 AR 6/99
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2000 - L 4 B 14/99
Rn. 18 Entgegen der weitverbreitenten Abrechnungspraxis (…so weiter Brück aaO; s. dazu auch die Ausführungen im - hier angefochtenen - Beschluss des SG Gelsenkirchen vom 19.08.1999 und dessen Hinweis auf Erhebungen in dem Verfahren S 21 AR 6/99 bei der Provinzialversicherung, dem Verband der Privaten Krankenversicherung, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Allianz) könne jedoch nicht gefolgert werden, daß im Regelfall immer nur eine Liquidation mit den Schwellenwerten gerechtfertigt sei; der Arzt sei vielmehr rechtlich durch § 5 Abs. 2 Satz 4 GOÄ - 1. Halbsatz - gehalten, auch die Regelspanne anzuwenden und insbesondere in einfach gelagerten Fällen sein Honorar im unteren Bereich des Gebührenrahmens zu halten. - LSG Brandenburg, 19.06.1998 - L 4 B 14/98
Sozialhilfe ; Leistungen ; Beschwerde ; Einstweiliger Rechtsschutz
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2000 - L 4 B 14/99
Zur Ausfüllung dieses Rahmens nimmt der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 24.02.1999, L 4 B 14/98) bei Gutachten, die innerhalb der weiten Skala möglicher Sachverständigentätigkeit durchschnittliche Fachkenntnisse erfordern und durchschnittliche Schwierigkeiten bereiten, eine mittlere Entschädigung als gerechtfertigt an.
- LSG Thüringen, 27.01.2005 - L 6 SF 745/04
Berechnung der Höhe der Entschädigung für Sachverständige im sozialgerichtlichen …
Eine Erhöhung der zu gewährenden Sachverständigenentschädigung nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Buchst. b 2. Alt. ZuSEG um 50 v.H. ist dann erforderlich, wenn entsprechende Leistungen des Berufssachverständigen üblicherweise viel höher vergütet werden als dies in § 3 Abs. 2 ZuSEG vorgesehen ist und damit die übliche Vergütung nicht überschritten wird (vgl. Thüringer Landessoziagericht vom 10. Januar 2005 - Az.: L 6 SF 979/04 und vom 17. Februar 2004 - Az.: L 6 SF 757/03; VGH Baden-Württemberg vom 7. Oktober 2002 - Az.: 14 S 702/01; a. A. LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. April 2000- Az.: L 4 B 14/99).Für die teilweise vertretene Ansicht, die Erhöhungsmöglichkeit komme nur dann in Betracht, wenn ein unzumutbarer Einkommensverlust eintrete (so LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. April 2000 - Az.: L 4 B 14/99 in: Breithaupt 2000, S. 519, 522 f.: bei einem Minderverdienst von mehr als 25 v.H.), ist dem Gesetz kein Anhalt zu entnehmen (…so auch VGH Baden-Württemberg vom 7. Oktober 2002, a.a.O.).
- LSG Thüringen, 10.01.2005 - L 6 SF 979/04
Festsetzung der Entschädigung für ein mittelschwieriges Gutachten; Bemessung des …
Auf einen unzumutbaren Einkommensverlust kommt es nicht an (entgegen LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. April 2000 - Az.: L 4 B 14/99).Für die teilweise vertretene Ansicht, die Erhöhungsmöglichkeit komme nur dann in Betracht, wenn ein unzumutbarer Einkommensverlust eintrete (so LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. April 2000 - Az.: L 4 B 14/99 in: Breithaupt 2000, S. 519, 522 f.: bei einem Minderverdienst von mehr als 25 v.H.), ist dem Gesetz kein Anhalt zu entnehmen (…so auch VGH Baden-Württemberg vom 7. Oktober 2002, a.a.O.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2002 - L 10 SB 48/99
Zur Vergütung von Gutachten in sozialgerichtlichen Verfahren
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des LSG NRW (Beschlüsse vom 10.04.2000 - L 4 B 14/99 - vom 31.07.2000 - L 4 B 8/00 -, vom 19.01.2001 - L 4 B 10/00 -) rechtfertigt eine Sachverständigenleistung, die normale Fachkenntnisse voraussetzt und keine wesentlichen Schwierigkeiten enthält, auch keinen besonderen technischen Aufwand verlangt und auch nicht unter schwierigen Umständen bearbeitet werden muss, keine über den Durchschnitt des Entschädigungsrahmens hinausgehende Entschädigung, so dass 75,- DM pro Stunde angemessen sind.
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 14 S 702/01
Sachverständigenentschädigung - Stundensatz - Höchstsatz
Hieraus wird gefolgert, dass der höchstmögliche Zuschlag nur dann gewährt werden kann, wenn der Sachverständige seine Einnahmen zu einem weit überwiegenden Teil als gerichtlicher Sachverständiger erzielt und deshalb meistens nach den niedrigeren Sätzen des ZSEG entschädigt wird (vgl. hierzu u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.09.1986 - 1 Ws 222/86 -, JurBüro 1988, Sp. 247 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 22.10.1987 - Ws 432/87 -, JurBüro 1988, Sp. 122 ; OLG Celle, Beschluss vom 04.01.1991 - 3 WS 331/90 -, NdsRpfl 1991, 59; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1994 - 10 W 103/94 -, BauR 1995, 139; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.1999 - 5 WF 71/88 -, OLGR Karlsruhe/Stuttgart 2000, 62 ; im Grundsatz auch KG, Beschluss vom 24.02.1994 - 1 W 6425/93 -, KGR Berlin 1994, 82;… Meyer/Höver/Bach, ZSEG, Kommentar, 21. Aufl. 2000, § 3 Randnr. 46.8; Dück, JurBüro 1992, 140 m.w.N.); auch sei ein Abschlag von 25 % auf die übliche Vergütung immer zumutbar (vgl. z.B. LSG NRW, Beschluss vom 10.04.2000 - L 4 B 14/99 -, Breith. 2000, 519 ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.10.1987 - 5 W 125/87 -, Rpfleger 1988, 165 ). - LSG Thüringen, 17.02.2004 - L 6 SF 757/03
Höhe des Honorars für ein gerichtliches orthopädisch-traumatologisches …
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Sonstige Angelegenheiten
Zur Ausfüllung dieses Rahmens nimmt der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24.02.1999, L 4 B 14/98, und vom 10.04.2000, L 4 B 14/99, Breithaupt 2000, 519 ff) bei Gutachten, die innerhalb der weiten Skala möglicher Sachverständigentätigkeit durchschnittliche Fachkenntnisse erfordern und durchschnittliche Schwierigkeiten bereiten, eine mittlere Entschädigung als gerechtfertigt an. - LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 5 RJ 138/98
Anspruch auf Sachverständigenentschädigung; Ersatz der auf die Entschädigung …
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