Rechtsprechung
| StGH Bremen, 23.07.1964 - St 1/1964 |
Volltextveröffentlichung
- Staatsgerichtshof
Fünfprozentklausel III
Kurzfassungen/Presse
- bremen.de
, S. 20 (Zusammenfassung)
Beschwerde der Deutschen Partei gegen einen Beschluß des Wahlprüfungsgerichts
Papierfundstellen
- BremStGHE 1, 205
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- StGH Bremen, 29.10.1952 - St 2/51
Aussetzung- und Vorlagebeschluß im Verfahren einer Beschwerde des BHE gegen eine …
Auszug aus StGH Bremen, 23.07.1964 - St 1/64
Danach habe, wie der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen in seinem Vorlagebeschluß an das Bundesverfassungsgericht vom 29. Oktober 1952 - St 2/1951 - dargelegt habe, jede politische Partei ein Recht auf Gleichheit der Wettbewerbschancen bei den Wahlen.Dem Gericht haben die Akten des Wahlprüfungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen WP 1/63 und betreffend den Einspruch des Blocks der Heimatvertriebenen und Entrechteten, Landesverband Bremen (BHE) - ohne Az.-, sowie die Akten des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen St 2/1951 und St 2/1953 und der Senatsregistratur Bremen B 1 Nr. 155 - 29 - vorgelegen.
Daher kann sich die Beschwerdeführerin zu ihren Gunsten nicht auf die vom Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen in seinem Vorlagebeschluß vom 29. Oktober 1952 zu St 2/1951 vertretene Auffassung berufen, daß dann, wenn in einem Wahlgebiet die 5 %-Grenze überschritten wird, die Sperrklausel in jedem Fall dem Gleichheitsgrundsatz zuwiderläuft.
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
Auszug aus StGH Bremen, 23.07.1964 - St 1/64
Diese staatspolitische Gefahr ist nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein hinreichender Grund für eine differenzierende Behandlung der politischen Parteien bei der Zuteilung von Sitzen bei der Verhältniswahl (s. BVerfGE 1, 208 ff., 256; 6, 84 ff., 92; 14, 121 ff., 135; ferner Seifert, Bundeswahlgesetz, Ergänzungsheft S. 18 ff.). - BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
Auszug aus StGH Bremen, 23.07.1964 - St 1/64
Diese staatspolitische Gefahr ist nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein hinreichender Grund für eine differenzierende Behandlung der politischen Parteien bei der Zuteilung von Sitzen bei der Verhältniswahl (s. BVerfGE 1, 208 ff., 256; 6, 84 ff., 92; 14, 121 ff., 135; ferner Seifert, Bundeswahlgesetz, Ergänzungsheft S. 18 ff.).
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
Auszug aus StGH Bremen, 23.07.1964 - St 1/64
Diese staatspolitische Gefahr ist nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein hinreichender Grund für eine differenzierende Behandlung der politischen Parteien bei der Zuteilung von Sitzen bei der Verhältniswahl (s. BVerfGE 1, 208 ff., 256; 6, 84 ff., 92; 14, 121 ff., 135; ferner Seifert, Bundeswahlgesetz, Ergänzungsheft S. 18 ff.). - BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
5%-Sperrklausel I
Auszug aus StGH Bremen, 23.07.1964 - St 1/64
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1954 (BVerfGE 4, 31 ff.) sei es zulässig, die Zuteilung von Mandaten von der Erreichung eines bestimmten Hundertsatzes (Quorum) im ganzen Land abhängig zu machen. - StGH Bremen, 17.10.1953 - St 2/53
Beschwerde des BHE gegen eine Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts
Auszug aus StGH Bremen, 23.07.1964 - St 1/64
Dem Gericht haben die Akten des Wahlprüfungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen WP 1/63 und betreffend den Einspruch des Blocks der Heimatvertriebenen und Entrechteten, Landesverband Bremen (BHE) - ohne Az.-, sowie die Akten des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen St 2/1951 und St 2/1953 und der Senatsregistratur Bremen B 1 Nr. 155 - 29 - vorgelegen.
- StGH Bremen, 29.08.2000 - St 4/99
Zum Wahlrecht für Unionsbürger im Stadtstaate Bremen
Der Staatsgerichtshof prüft in dem die Gültigkeit der Wahl betreffenden Beschwerdeverfahren auch, ob die die Wahl regelnden Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind; von der Verfassungsmäßigkeit wahlgesetzlicher Vorschriften kann die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl abhängen (BremStGHE 1, 205, 211; 4, 111, 123, m. w. N.).Für Landtagswahlen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bremischen Staatsgerichtshofs die Zulässigkeit einer 5 %-Klausel anerkannt (vgl. BVerfGE 1, 208, 248 f.; 95, 408, 419 f.; st. Rspr.; BremStGHE 1, 205, 212 ff.; 4, 111, 122 ff.; 5, 94, 99).
- StGH Bremen, 29.10.1952 - St 2/51
Aussetzung- und Vorlagebeschluß im Verfahren einer Beschwerde des BHE gegen eine …
) vgl. dazu aber unten Beschluß vom 23.07.1967 - St 1/1964 -.
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