Rechtsprechung
BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerdeberechtigung einer Betreuerin gegen Entlassungsentscheidung; Voraussetzungen für Entlassung eines Betreuers; Pflichtwidrigkeit im Falle einer nicht erfolgten Räumung einer mit Schachteln und Plastiksäcken vollgestellten Wohnung der Betreuten durch den Betreuer
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vermüllung kein Grund zur Entlassung des Betreuers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1908b
Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen angefüllten Wohnung der Betreuten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - XVII 888/93
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 12095/96 T 1063/97
- LG Nürnberg-Fürth, 06.11.1995 - 13 T 9666/95
- BayObLG, 05.01.1996 - 3Z BR 366/95
- LG Nürnberg-Fürth, 05.02.1997 - 13 T 1063/97
- LG Nürnberg-Fürth, 05.02.1997 - 13 T 12095/96
- BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1257
- BtPrax 1997, 239
Wird zitiert von ... (18)
- BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02
Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung - verspätete Abgabe der …
Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinn des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (BayObLG FamRZ 1996, 509; FamRZ 1998, 1257/1258).Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist die Entlassung des Betreuers als letzte Maßnahme anzusehen, wenn nicht minder schwere Maßnahmen nach § 1837 BGB ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258); das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258).
- BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03
Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen …
Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinn des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (BayObLG FamRZ 1996, 509/510; FamRZ 1998, 1257/1258).Die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2001, 1249/1250;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 27).
Zwar ist die Entlassung grundsätzlich als letzte Maßnahme anzusehen, wenn nicht minder schwere Maßnahmen nach § 1837 BGB ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betroffenen zu beseitigen; das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258).
- BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04
Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung
Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; BtPrax 2002, 218); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).Das Vormundschaftsgericht hat somit zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechtes einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2003, 403/404; BtPrax 2002, 218).
- OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei …
Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154). - BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch …
Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 509; FamRZ 1998, 1257/1258).Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).
- OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05
Betreuung: Entlassung eines Berufsbetreuers wegen Eignungsmangels
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt die Entlassung des Betreuers nur dann in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen nicht als ausreichend anzusehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257; 2003, 786 und 2005, 931;… Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 b Rn. 2;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 BGB Rn. 6, Jurgeleit/Deusing, Betreuungsrecht, § 1908 b BGB Rn. 12, Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1908 b Rn. 2). - BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02
Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem …
Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinn des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (BayObLG FamRZ 1996, 509/510; FamRZ 1998, 1257/1258).Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist die Entlassung des Betreuers als letzte Maßnahme anzusehen, wenn nicht minder schwere Maßnahmen nach § 1837 BGB ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258).
- BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02
Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinn des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (BayObLG FamRZ 1996, 509; FamRZ 1998, 1257/1258).Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist die Entlassung des Betreuers als letzte Maßnahme anzusehen, wenn nicht minder schwere Maßnahmen nach § 1837 BGB ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258).
- OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der …
Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154). - BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 94/04
Wechsel und Entlassung eines Betreuers
Das Vormundschaftsgericht hat also zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2003, 433/404; BtPrax 2002, 218). - OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
Entlassung des Betreuers zur Vermögenssorge bei unzureichender Abrechnung von …
- BayObLG, 16.06.1998 - 4Z BR 49/98
Voraussetzungen für eine Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB
- LG Lübeck, 25.06.2002 - 7 T 318/02
Sterbebegleitung - Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages nach § 1904 BGB
- BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 207/04
Beschwerderecht des Betreuungsvereins bei Entlassung des Vereinsbetreuers - …
- LG Hamburg, 30.10.2020 - 301 T 314/20
Betreuungsrecht: Voraussetzung der Abberufung eines Betreuers; Widerspruch des …
- LG Kleve, 19.10.2007 - 4 T 320/07
Voraussetzung des Anspruchs eines Betroffenen auf Entlassung des bisherigen …
- LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99
Sterbebegleitung - Beschwerde gegen Amtsgerichtsbeschluss
- LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21
Erkrankung, Behinderung, Betreuung, Beschwerde, Versorgung, Gutachten, …