Rechtsprechung
| EuGH, 15.12.2011 - C-126/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Cassatie van België (Belgien), eingereicht am 10. März 2011 - INNO NV/Unie van Zelfstandige Ondernemers VZW (UNIZO), Organisatie voor de Zelfstandige Modedetailhandel VZW (Mode Unie), Couture Albert BVBA
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (5)
- EuGH, 10.07.2014 - C-421/12
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Rn. 54 In den Art. 20, 21 und 29 des Gesetzes vom 6. April 2010 geht es um Ankündigungen von Preisermäßigungen; diese stellen Geschäftspraktiken im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29 dar und fallen daher in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie (vgl. in diesem Sinne Beschluss INNO, C-126/11, EU:C:2011:851, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.09.2015 - C-13/15
Cdiscount - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Rn. 25 Nach ihrem achten Erwägungsgrund "schützt" diese Richtlinie nämlich "unmittelbar die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern" und trägt, wie es insbesondere in ihrem Art. 1 heißt, "durch Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über unlautere Geschäftspraktiken, die die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher beeinträchtigen, … zum Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus bei" (Beschluss INNO, C-126/11, EU:C:2011:851, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 26 Dagegen sind nach dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von deren Anwendungsbereich die nationalen Rechtsvorschriften über unlautere Geschäftspraktiken ausgeschlossen, die "lediglich" die wirtschaftlichen Interessen von Mitbewerbern schädigen oder sich auf ein Rechtsgeschäft zwischen Gewerbetreibenden beziehen (Beschluss INNO, C-126/11, EU:C:2011:851, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 07.03.2013 - C-343/12
Euronics Belgium - Art. 99 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2005/29/EG - …
15 bis 38), sowie den Beschlüssen vom 30. Juni 2011, Wamo (C-288/10, Slg. 2011, I-5835, Randnrn. 20 bis 40), und vom 15. Dezember 2011, INNO (C-126/11, Randnrn. 22 bis 32), eindeutig entnommen werden kann. - Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-435/11
CHS Tour Services - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - …
{FN:11} - Vgl. Beschluss vom 15. Dezember 2011, INNO (C-126/11, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2013 - C-421/12
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung - Verbraucherschutz - Unlautere …
{FN:13} - Dies wurde ausdrücklich bestätigt im Beschluss vom 15. Dezember 2011, Inno (C-126/11, Randnr. 30), in dem auf die durch die Urteile vom 14. Januar 2010, Plus Warenhandelsgesellschaft (C-304/08, Slg. 2010, I-217), und vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag (C-540/08, Slg. 2010, I-10909), begründete Rechtsprechung Bezug genommen wird.
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