Rechtsprechung
| EuGH, 01.10.1991 - C-13/90, C-14/90, C-64/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Richtlinie 82/884/EWG
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ... - EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen gemeinschaftsvertragliche Verpflichtungen ; Angleichung von Rechtsvorschriften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 82/884/EWG
1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung - Grenzwert für den Bleigehalt in der Luft.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-13/90
- EuGH, 01.10.1991 - C-13/90, C-14/90, C-64/90
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 30.05.1991 - 361/88
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 01.10.1991 - C-13/90
Wie der Gerichtshof entschieden hat (vgl. insbesondere die Urteile vom 30. Mai 1991 in den Rechtssachen C-361/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, und C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607), erfordert die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendig eine förmliche und wörtliche Übernahme ihres Inhalts in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift.Wie der Gerichtshof entschieden hat (vgl. Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607), ist die in Artikel 2 der Richtlinie 82/884 vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten, einen Grenzwert festzulegen, der unter bestimmten Bedingungen nicht überschritten werden darf, nach Artikel 1 dieser Richtlinie geschaffen worden, um speziell einen Beitrag zum Schutz des Menschen vor den Auswirkungen der Verschmutzung der Umwelt durch Blei zu leisten.
- EuGH, 30.05.1991 - C-59/89
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 01.10.1991 - C-13/90
Wie der Gerichtshof entschieden hat (vgl. insbesondere die Urteile vom 30. Mai 1991 in den Rechtssachen C-361/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, und C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607), erfordert die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendig eine förmliche und wörtliche Übernahme ihres Inhalts in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift.Wie der Gerichtshof entschieden hat (vgl. Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607), ist die in Artikel 2 der Richtlinie 82/884 vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten, einen Grenzwert festzulegen, der unter bestimmten Bedingungen nicht überschritten werden darf, nach Artikel 1 dieser Richtlinie geschaffen worden, um speziell einen Beitrag zum Schutz des Menschen vor den Auswirkungen der Verschmutzung der Umwelt durch Blei zu leisten.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-190/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …
Vgl. auch das Urteil vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-13/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-4327, Randnr. 8), das auf andere Urteile verweist.(13) - Vgl. hierzu das letzte Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache 13/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-4327, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1995 - C-334/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
( 51 ) Siehe Rechtssache 168/85 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 15); Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland, zitiert in Fußnote 29, Randnr. 24) und Rechtssachen C-13/90, C-14/90 und C-64/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-4327, I-4331 und I-4335). - Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-384/97
Kommission / Griechenland
(12) - Urteile vom 1. Oktober 1991 in den Rechtssachen C-13/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-4327), C-14/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-4331) und C-64/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-4335).
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| EuGH, 01.10.1991 - C-14/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Richtlinie 85/203/EWG
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ... - EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen gemeinschaftsvertragliche Verpflichtungen ; Angleichung einer Rechtsvorschrift
- rechtsportal.de
Richtlinie 85/203/EWG
1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung - Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid.
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- EuGH, 30.05.1991 - 361/88
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 01.10.1991 - C-14/90
Wie der Gerichtshof entschieden hat (vgl. insbesondere die Urteile vom 30. Mai 1991 in den Rechtssachen C-361/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, und C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607), erfordert die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendig eine förmliche und wörtliche Übernahme ihres Inhalts in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift. - EuGH, 30.05.1991 - C-59/89
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 01.10.1991 - C-14/90
Wie der Gerichtshof entschieden hat (vgl. insbesondere die Urteile vom 30. Mai 1991 in den Rechtssachen C-361/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, und C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607), erfordert die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendig eine förmliche und wörtliche Übernahme ihres Inhalts in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-384/97
Kommission / Griechenland
(12) - Urteile vom 1. Oktober 1991 in den Rechtssachen C-13/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-4327), C-14/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-4331) und C-64/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-4335).
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