Rechtsprechung
| EuGH, 07.10.2010 - C-154/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Portugal
- EU-Kommission
Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/22/EG - Elektronische Kommunikationen - Netze und Dienste - Art. 3 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 - Benennung der zum Universaldienst verpflichteten Unternehmen - Fehlerhafte Umsetzung
- EU-Kommission
Kurzfassungen/Presse
- lehofer.at (Kurzinformation)
Portugals "Universaldienstkonzession" bis 2025 ist Verstoß gegen UD-RL
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 4. Mai 2009 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Portugiesische Republik
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 3 Abs. 2 und 8 Abs. 2 der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten ...
Wird zitiert von ...
- EuGH, 14.11.2013 - C-514/11
LPN - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung (EG) Nr. …
Rn. 61 Wenn sie der Ansicht ist, ein Mitgliedstaat sei seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, ist es nämlich Sache der Kommission, zu beurteilen, ob ein Einschreiten gegen diesen Staat zweckmäßig ist, die ihrer Ansicht nach von ihm verletzten Bestimmungen zu benennen und den Zeitpunkt für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen ihn zu wählen (vgl. insbesondere Urteile vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 7. Oktober 2010, Kommission/Portugal, C-154/09, Randnr. 51).
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