Rechtsprechung
| EuGH, 07.12.2006 - C-161/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
- EU-Kommission
Kommission / Italien
Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebende Lage - Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Artikel 226 EG) (vgl. Randnr. 10)
- EU-Kommission
Kommission / Italien
Landwirtschaft , Fischereipolitik
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 7. April 2005
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 15 Absatz 4 und 18 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik (ABl. L 261, S. 1) - Keine ...
Wird zitiert von ...
- EuGH, 11.09.2014 - C-277/13
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Rn. 59 Was die Rechtfertigungen betrifft, die die Portugiesische Republik in Bezug auf den Umstand vorgebracht hat, dass die im Jahr 2011 durchgeführten Verfahren zur Auswahl der Bodenabfertigungsdienstleister nicht abgeschlossen wurden, genügt der Hinweis, dass sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf interne Bestimmungen, Übungen oder Umstände berufen kann, um die Nichteinhaltung der im Unionsrecht festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. Urteile Kommission/Portugal, C-150/97, EU:C:1999:15, Rn. 21, Kommission/Luxemburg, C-69/05, EU:C:2006:32, Rn. 10, sowie Kommission/Italien, C-161/05, EU:C:2006:762, Rn. 12).
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