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   EuGH, 19.05.2009 - C-166/08   

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https://dejure.org/2009,15784
EuGH, 19.05.2009 - C-166/08 (https://dejure.org/2009,15784)
EuGH, Entscheidung vom 19.05.2009 - C-166/08 (https://dejure.org/2009,15784)
EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - C-166/08 (https://dejure.org/2009,15784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Weber

    Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/397/EWG - Amtliche Lebensmittelüberwachung - Recht der Betroffenen auf Einholung eines Gegengutachtens - Begriff des Steuerpflichtigen

  • EU-Kommission PDF

    Weber

    Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/397/EWG - Amtliche Lebensmittelüberwachung - Recht der Betroffenen auf Einholung eines Gegengutachtens - Begriff des Steuerpflichtigen

  • EU-Kommission

    Weber

    Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/397/EWG - Amtliche Lebensmittelüberwachung - Recht der Betroffenen auf Einholung eines Gegengutachtens - Begriff des Steuerpflichtigen“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/397/EWG - Amtliche Lebensmittelüberwachung - Recht der Betroffenen auf Einholung eines Gegengutachtens - Begriff des Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Weber

    Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/397/EWG - Amtliche Lebensmittelüberwachung - Recht der Betroffenen auf Einholung eines Gegengutachtens - Begriff des Betroffenen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Büdingen (Deutschland), eingereicht am 18. April 2008 - Strafverfahren gegen Guido Weber

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Büdingen - Auslegung von Art. 7 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 89/397/EWG des Rates vom 14. Juni 1989 über die amtliche Lebensmittelüberwachung (ABl. L 186, S. 23) - Anspruch des Betroffenen auf ein Gegengutachten bei der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.04.2003 - C-276/01

    Steffensen

    Auszug aus EuGH, 19.05.2009 - C-166/08
    Dazu ist zunächst festzustellen, dass schon nach dem Wortlaut dieser Bestimmung jeder Mitgliedstaat dem betroffenen Wirtschaftsteilnehmer ein Recht auf Einholung eines Gegengutachtens einzuräumen hat (Urteil vom 10. April 2003, Steffensen, C-276/01, Slg. 2003, I-3735, Randnr. 42).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass durch ein Gegengutachten die legitimen Rechte der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere ihr Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die zur Durchführung der Überwachung getroffenen Maßnahmen, gewahrt werden sollen (Urteil Steffensen, Randnr. 48).

    In einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der auf der Grundlage der Ergebnisse der Analysen von bei einem Einzelhändler entnommenen Proben eines Lebensmittels ein Strafverfahren gegen eine Person in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer einer dieses Produkt einführenden Gesellschaft eingeleitet wurde, muss die betreffende Gesellschaft folglich als Betroffener im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 89/397 angesehen werden (vgl. entsprechend Urteil Steffensen, Randnr. 49).

    Zwar handelt es sich im Unterschied zu dem Sachverhalt in der Rechtssache, in der das Urteil Steffensen erging, hier nicht um ein Bußgeldverfahren, sondern um ein Strafverfahren, und geht es nicht um einen "Rechtsbehelf" bei einem Gericht, sondern um eine unmittelbare Anrufung des Gerichts im Anschluss an die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft.

  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der die Kläger solche allgemeinen Rechtsgrundsätze meinen entnehmen zu können, bezieht sich nämlich auf spezielle - und im vorliegenden Regelungsbereich nicht anwendbare - Vorschriften, die dem von einer behördlichen Maßnahme Betroffenen einen Anspruch auf eine Gegenprobe ausdrücklich einräumen (EuGH, Urteile vom 10. April 2003 - Rs. C-276/01, Steffensen - EuZW 2003, 666 und vom 19. Mai 2009 - Rs. C-166/08, Weber - ZLR 2009, 600 zu Art. 7 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 89/397/EWG des Rates vom 14. Juni 1989 über die amtliche Lebensmittelüberwachung , abgelöst durch Art. 11 Abs. 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz , sowie § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 LFGB).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2010 - 13 A 929/10

    Zulässigkeit der Bezeichnung eines Erzeugnisses als "Wickie Chicken Nuggets, aus

    = juris -, und Beschluss vom 19. Mai 2009 C-166/08 -, Guido Weber, Slg. 2009 I04253, www.

    vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 10. April 2003 C276/01 , Joachim Steffensen, a. a. O., und Beschluss vom 19. Mai 2009 C-166/08 -, Guido Weber, Slg. 2009 I04253, a. a. O., die jeweils von Amtsgerichten vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen betrafen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 3 L 5/12

    Bezeichnung von Lebensmitteln und tagesdurchschnittliche Höchstwerte von Fett im

    Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Mai 2009 - Rs C-166/08 - (juris) werden die Verpflichtungen der zuständigen Behörde nochmals hervorgehoben und ergänzend ausgeführt, dass das Recht auf eine Gegenprobe des Lebensmittelunternehmers auch dann verletzt ist, wenn gegen ihn administrative bzw. repressive Maßnahmen eingeleitet werden, ohne dass er über die Zurücklassung der Gegenprobe unterrichtet worden ist, weil er nicht ausdrücklich auf der Verpackung aufgeführt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 A 567/10

    Schutz des Verbrauchers vor Täuschung durch das Inverkehrbringen eines

    Dass der Europäische Gerichtshof als Betroffene i. S. d. Art. 7 Abs. 1 Unterabsatz 2 Richtlinie 89/397 nicht jeden Lebensmittelunternehmer in der konkret betroffenen Herstellungs- und Vertriebskette im Blick hatte, sondern nur diejenigen, denen andernfalls mangels Möglichkeit zur Ausübung ihres Rechts auf Einholung eines Gegengutachtens in einem gegen sie gerichteten Verfahren "Verteidigungsrechte" abgeschnitten würden, findet seine Bestätigung auch in dessen Entscheidung, vgl. Beschluss vom 19. Mai 2009 C-166/08 -, Guido Weber, Slg. 2009 I-04253, www.curia.europa.eu = juris, wonach ein Geschäftsführer eines Lebensmittelunternehmens, der weder über die Überwachung informiert worden war noch eine Zweitprobe erhalten hatte, und der wegen des Zustands und der Etikettierung eines Produkts strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, gegen den also ebenfalls repressiv eingeschritten worden war, als Betroffener i. S. d. Art. 7 Abs. 1 Unterabsatz 2 Richtlinie 89/397anzusehen sei.
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