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Rechtsprechung
   EuGH - C-168/92   

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EuGH - C-168/92 (https://dejure.org/9999,72716)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16

    Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren

    Als Erfolgsort käme danach der Lageort des geschädigten Vermögens, konkret die depotführende Verwahrstelle des Anlegers, in Betracht (so Reuschle NZG 2004, 590 [592], ebenso zu Art. 40 Abs. 1 S. 2 EGBGB Spickhoff NJW 1999, 2209 [2213]; zu Art. 5 Nr. 3 EuGWO a.F.: EuGH, C-168/92 - Kronhofer/Maier-Slg. 2004 1-6009).
  • LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17

    Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im …

    Als Erfolgsort käme danach der Lageort des geschädigten Vermögens, konkret die depotführende Verwahrstelle des Anlegers, in Betracht (so Reuschle NZG 2004, 590 (592), ebenso zu Art. 40 Abs. 1 S. 2 EGBGB Spickhoff NJW 1999, 2209 (2213); zu Art. 5 Nr. 3 EuGVVO a.F.: EuGH, C-168/92 - Kronhofer/Maier - Slg. 2004 I-6009).
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