Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 18.02.1993 - C-193/92   

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https://dejure.org/1993,2683
EuGH, 18.02.1993 - C-193/92 (https://dejure.org/1993,2683)
EuGH, Entscheidung vom 18.02.1993 - C-193/92 (https://dejure.org/1993,2683)
EuGH, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - C-193/92 (https://dejure.org/1993,2683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Bogana / Union nationale des mutualités socialistes

    Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 40, 46 und 51
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Invaliditätsversicherung; Leistungen; Nach Artikel 46 der Verordnung Nr. 1408/71 berechnete Leistungen; Begriff; Anpassung; Neuberechnung; Beschränkung auf die von der Gemeinschaftsregelung vorgesehenen Tatbestände

  • EU-Kommission

    Bogana / Union nationale des mutualités socialistes

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vom 14. Juni 1971 Art. 40; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 46; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Leistungen - Nach Artikel 46 der Verordnung Nr. 1408/71 berechnete Leistungen - Begriff - Anpassung - Neuberechnung - Beschränkung auf die von der Gemeinschaftsregelung vorgesehenen Tatbestände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anpassung einer einem Wanderarbeitnehmer von einem Mitgliedstaat gewährten und gemäß Art 40 und 46 EWGV 1408/71 festgestellten Leistung bei Invalidität nach Art 51 EWGV 1408/71

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit - Leistungen bei Invalidität - Anpassung und Neuberechnung der Leistungen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.06.1992 - C-90/91

    Office national des pensions / Di Crescenzo und Casagrande

    Auszug aus EuGH, 18.02.1993 - C-193/92
    17 Um den Betrag einer Leistung bei Invalidität zu berechnen, auf die ein Arbeitnehmer, für den die Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten galten, nach dem Gemeinschaftsrecht Anspruch hat, muß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 11. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-90/91 und C-91/91, Di Crescenzo und Casagrande, Slg. 1992, I-3851, Randnr. 17) der zuständige Träger jedes dieser Staaten einen Vergleich zwischen dem Betrag, auf den ein Anspruch allein nach den nationalen Rechtsvorschriften einschließlich der Antikumulierungsvorschriften besteht, und demjenigen vornehmen, der sich nach Artikel 46 der Verordnung Nr. 1408/71 einschließlich der Antikumulierungsvorschrift in Absatz 3 dieses Artikels ergibt.
  • EuGH, 20.03.1991 - C-93/90

    Cassamali / Office national des pensions

    Auszug aus EuGH, 18.02.1993 - C-193/92
    20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 20. März 1991 in der Rechtssache C-93/90, Cassamali, Slg. 1991, I-1401) ist Artikel 51 dahin auszulegen, daß er, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, den die erneute Prüfung der Situation des Arbeitnehmers bei jeder Änderung der ihm gewährten Leistungen bedeuten würde, es ausschließt, daß eine nach Artikel 46 der Verordnung Nr. 1408/71 festgestellte Leistung neu berechnet wird, um den Anpassungen einer von einem anderen Mitgliedstaat gewährten Leistung gleicher Art Rechnung zu tragen, wenn diese Anpassungen auf anderen als den in Artikel 51 Absatz 2 genannten Ereignissen, d. h. nicht auf einer Änderung des Feststellungsverfahrens oder der Berechnungsmethode für die Leistungen, beruhen.
  • VGH Hessen, 14.06.1996 - 12 TG 1590/96

    Aufenthaltsgenehmigung zwecks Familiennachzugs: Prüfungspflichten hinsichtlich

    Ebenso: Hess. VGH, 05.04.1995 - 12 TH 3267/94 - 24.04.1995 - 12 UE 3028/94 - 07.11.1994 - 12 TH 962/94 - 15.12.1993 - 12 TH 2030/93 -, EZAR 025 Nr. 8 = NVwZ-RR 1994, 356; OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1994 - 18 B 2440/94 -, EZAR 034 Nr. 5 = NWVBl. 1995, 180; 29.04.1993 - 8 B 4386/92 -, EZAR 034 Nr. 3 = InfAuslR 1993, 288; Benassi, InfAuslR 1993, 209; Cremer, InfAuslR 1995, 138; GK-AuslR, § 45 AuslG Rdnr. 191; Gutmann, Die Assoziationsfreizügigkeit türkischer Staatsangehöriger, 1996, S. 121 ff.; ders., InfAuslR 1991, 33; Huber, NVwZ 1991, 242 u. 1993, 246; Renner, NJ 1995, 231; Rittstieg, InfAuslR 1993, 172; Wattenberg, InfAuslR 1993, 88; Wegner, DÖV 1993, 1031.
  • EuGH, 25.09.1997 - C-307/96

    Baldone

    Während dieses Verfahrens berief er sich auf den im Urteil des Gerichtshofes vom 18. Februar 1993 in der Rechtssache C-193/92 (Bogana, Slg. 1993, I-755) aufgestellten Grundsatz, daß die insbesondere auf den Schwankungen der durchschnittlichen Wechselkurse oder der allgemeinen Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der fraglichen Staaten beruhende Anpassung einer Leistung bei Invalidität nicht nach dem nationalen Recht, sondern gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 zu erfolgen hat.
  • VG Karlsruhe, 28.01.1998 - 10 K 2675/96

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Form einer befristeten

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  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1998 - 11 S 741/98

    Rückwirkende Gewährung von Aufenthaltstiteln möglich; Verhältnis von

    Hingegen wird insbesondere eine Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG) - die von einer anderen Zweckbindung geprägt ist, zudem gegenüber den sonstigen Aufenthaltstiteln subsidiären Charakter hat (vgl. besonders § 30 Abs. 2 Nr. 1 AuslG) und im Vergleich zur Aufenthaltserlaubnis auch nur eine Rechtsposition minderen Rangs vermittelt - der gemeinschaftsrechtlichen Stellung nicht gerecht (vgl. zum Ganzen etwa: VG Stuttgart, Urteil vom 18.03.1993, InfAuslR 1993, 209; Urteile des beschließenden Senats vom 28.04.1993 und 11'.l2.1996, InfAuslR 1993, 362 bzw. 1997, 229/232- GK-AuslR, Art. 6 ARB 1/80 RdNr. 224).
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   Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1993 - C-193/92   

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https://dejure.org/1993,24696
Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1993 - C-193/92 (https://dejure.org/1993,24696)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.01.1993 - C-193/92 (https://dejure.org/1993,24696)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - C-193/92 (https://dejure.org/1993,24696)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Fioravante Luigi Bogana gegen Union nationale des mutualités socialistes.

    Soziale Sicherheit - Leistungen bei Invalidität - Anpassung und Neuberechnung der Leistungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 13.10.1977 - 22/77

    Mura

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1993 - C-193/92
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 46 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes für den einzelnen einen Anspruch darauf begründet, daß, je nachdem, welche Vorschriften günstiger sind, entweder die nationalen Rechtsvorschriften oder die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, einschließlich der jeweiligen Antikumulierungsvorschriften vollständig auf ihn angewendet werden (siehe zum Beispiel die Rechtssache 22/77, FNROM, Slg. 1977, 1699).
  • EuGH, 14.05.1981 - 98/80

    Romano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1993 - C-193/92
    Die Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit ist natürlich nicht ermächtigt, rechtlich bindende Beschlüsse über die Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Rechtsvorschriften zu erlassen; vgl. Urteil vom 14. Mai 1981 in der Rechtssache 98/80, Romano, Slg. 1981, 1241, Randnr. 20. Ich meine gleichwohl, daß die Betrachtungsweise der Verwaltungskommission richtig ist und eine in einem Land gezahlte Leistung nicht deshalb gekürzt werden darf, weil sich der Wert einer ausländischen Leistung infolge von Währungsfaktoren erhöht hat.
  • EuGH, 21.03.1990 - C-85/89

    Ravida / Office national des pensions

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1993 - C-193/92
    Eine Reihe von Urteilen des Gerichtshofes scheint diese Auffassung zu stützen; vgl. insbesondere Urteile vom 2. Februar 1982 in der Rechtssache 7/81 (Sinatra, Slg. 1982, 137), vom 1. März 1984 in der Rechtssache 104/83 (Cinciuolo, Slg. 1984, 1285), vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-85/89 (Ravida, Slg. 1990, I-1063) und vom 20. März 1991 in der Rechtssache C-93/90 (Cassamali, Slg. 1991, I-1401).
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