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   EuGH - C-198/96   

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EuGH - C-198/96 (https://dejure.org/9999,73667)
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Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Grundsatz der Nichtdiskriminierung (Artikel 40 Absatz 3 EG-Vertrag) und Verordnung (EWG) Nr. 1637/91 des Rates zur Festsetzung einer Vergütung für die Verringerung der Referenzmengen nach Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. ...

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 1 Sa 17/15

    Stufenzuordnung - Arbeitnehmerfreizügigkeit

    bb) Art. 45 Abs. 2 AEÜV verbietet nicht nur eine unmittelbare Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle mittelbaren Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungskriterien tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (EuGH 12. März 1998 - C-198/96 Rn 18; EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 Rn 25).
  • LSG Sachsen, 08.08.2001 - L 1 KR 25/99

    Kostenerstattung für eine in einem Krankenhaus durchgeführte ambulante

    Insbesondere lässt sich den vom Kläger zitierten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.04.1998 (C 120/95 und C 198/96) nicht entnehmen, europarechtswidrig sind (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, a. a. O; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.06.1998 - L 4 KR 77/96).
  • LSG Bayern, 16.07.1998 - L 4 KR 121/97

    Zum Anspruch auf Erstattung der Kosten von Leistungen und Arzneimittel sowie auf

    Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung des EuGH, auf die der Kläger Bezug genommen hat, nicht eine Leistungsverpflichtung der Beklagten (EuGH vom 28.04.198 - C - 120/95 und C - 198/96, vgl. z.B. KrV 1998, 187).
  • LSG Bayern, 12.11.1998 - L 4 KR 53/96

    Kostenübernahme für nicht vertragszahnärztliche Behandlungen.;

    Auch die Rechtsprechung des EuGH führt nicht zu einer Leistungsverpflichtung der Beklagten (EuGH vom 28.04.1998 - C - 120/95 und C 198/96, vgl. z.B. KrV 1998, 187).
  • LSG Bayern, 25.06.1998 - L 4 KR 77/96

    Kostenerstattung der Behandlung einer Parodontitis durch einen nicht zur

    Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung des EuGH, auf die die Klägerin Bezug genommen hat, nicht eine Leistungsverpflichtung der Beklagten (EuGH vom 28.04.1998 - C - 120/95 und C - 198/96, vgl. z.B. KrV 1998, 187).
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