Rechtsprechung
| EuGH, 27.04.2022 - C-2/22 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Allianz Lebensversicherung
Streichung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Allianz Lebensversicherung
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Allianz Lebensversicherung
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 30.12.2021 - 8 O 1519/20
- LG Erfurt, 22.03.2022 - 8 O 1519/20
- LG Erfurt, 27.04.2022 - 8 O 1519/20
- EuGH, 27.04.2022 - C-2/22
Wird zitiert von ... (7)
- LG Erfurt, 13.01.2022 - 8 O 1463/20
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Zweiten und Dritten …
Abschließend wird auf die vergleichbare Vorlage des Landgerichts Erfurt vom 30. Dezember 2021 (Az.: 8 O 1519/20 bzw. C-2/22) - zum Policenmodell wie zu den Problemata Verwirkung und Rechtsmissbrauch - hingewiesen. - LG Erfurt, 14.10.2022 - 8 O 1462/20
EuGH-Vorlage: Vereinbarkeit der Ausübung des Widerspruchsrechts bei …
Rn. 41 Abschließend wird auf die vergleichbaren Vorlagen des Einzelrichters vom 30. Dezember 2021 (Az.: 8 O 1519/20 bzw. C-2/22) und vom 13. Januar 2022 (Az.: 8 O 1463/20 bzw. C-41/22) hingewiesen, wobei die Vorlage vom 30. Dezember 2021 mittlerweile zurückgenommen wurde. - OLG München, 17.05.2022 - 25 U 796/22
Rechtsmißbrauch, Nichtzulassungsbeschwerde, Belehrung des Versicherungsnehmers, …
Rn. 30 b) Klärungsbedürftigkeit ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die 8. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt Vorabentscheidungsersuchen (Beschluss vom 30. Dezember 2021 - 8 O 1519/20, juris, anhängig beim EuGH unter C-2/22; vom 13. Januar 2022 - 8 O 1463/20, juris) an den Europäischen Gerichtshof zu den vorgenannten Fragen gerichtet hat.
- OLG Brandenburg, 07.12.2022 - 11 U 36/22
Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerrufsbelehrung beim …
Nur ergänzend ist zu erwähnen, dass eine Aussetzung mit Blick auf die Vorlage des LG Erfurt vom 30.12.2021 (8 O 1519/20) bereits deshalb nicht in Betracht kommt, weil sich diese durch Rücknahme der Vorlagefrage erledigt hat (vgl. EuGH, Beschl. v. 06.04.2022 - C-2/22). - AG Hamburg-St. Georg, 29.04.2022 - 980a C 30/21
(Teil-)Ausschluss der Verwaltung aus Versammlung?
Diesen Antrag hat das Gericht mit Beschluss vom 11.01.2022 abgetrennt und zum Gegenstand eines neuen Verfahrens gemacht (Az. 980b C 2/22 WEG).Die Kläger haben mit Schriftsatz vom 01.02.2022 in der Sache 980b C 2/22 WEG eine entsprechende Teilrücknahme ihrer Klage erklärt und mit weiterem Schriftsatz vom selben Tag den hiesigen Rechtsstreit unter Verwahrung gegen die Kostenlast für erledigt erklärt.
- OLG Jena, 09.12.2022 - 4 W 17/22
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens wegen eines …
Die Beklagte wendet sich mit der Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 30.12.2021, durch den der Rechtsstreit ausgesetzt und die Sache dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt worden ist, dort unter dem Aktenzeichen C-2/22. - AG Düsseldorf, 06.01.2025 - 290a C 2/24
Bau von Wallboxen muss reguliert werden
Der Beschluss wurde von den Klägern mit der Begründung fehlender Vergleichsangebote angefochten und durch Anerkenntnisurteil im Verfahren 290a C 2/22 vom 25.03.2022 für ungültig erklärt.
Redaktioneller Hinweis
Streichung des Verfahrens nach Zurücknahme des Vorabentscheidungsersuchens
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