Rechtsprechung
| EuGH, 25.01.1994 - C-212/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWGVtr Art. 177; ; RL 76/768 Art. 8 Abs. 2; ; RL 76/768 Art. 9; ; RL 76/768 Art. 10 Abs. 1; ; RL 76/768 Anh. II; ; RL 90/121 Art. 1; ; KosmetikV § 6a Abs. 1
- EU-Kommission
Angelopharm / Freie und Hansestadt Hamburg
Richtlinie 76/768 des Rates, Artikel 8 Absatz 2; Richtlinie 90/121 der Kommission, Artikel 1
Rechtsangleichung - Kosmetische Mittel - Richtlinie 76/768 - Liste der Stoffe, deren Verwendung verboten ist - Änderungsverfahren - Obligatorische Anhörung des Wissenschaftlichen Ausschusses - Aufnahme des Stoffes 11 Alpha OHP durch die Richtlinie 90/121 unter Verletzung ...
- EU-Kommission
Angelopharm / Freie und Hansestadt Hamburg
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zusammensetzung von Kosmetika
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsangleichung - Kosmetische Mittel - Richtlinie 76/768 - Liste der Stoffe, deren Verwendung verboten ist - Änderungsverfahren - Obligatorische Anhörung des Wissenschaftlichen Ausschusses - Aufnahme des Stoffes 11 Alpha OHP durch die Richtlinie 90/121 unter Verletzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verbotene Stoffe in Kosmetika; Anhörung des Wissenschaftlichen Ausschusses für Kosmetologie; Liste der Stoffe, die in der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel nicht enthalten sein dürfen
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kosmetische Mittel - Gültigkeit der Aufnahme eines Stoffes in die Liste der Stoffe, die in der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel nicht enthalten sein dürfen.
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 06.06.1991 - 13 VF 1740/87
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1993 - C-212/91
- EuGH, 25.01.1994 - C-212/91
Papierfundstellen
- NJW 1995, 771 (Ls.)
- EuZW 1994, 213
- BB 1995, 429
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 16.04.1991 - C-112/89
Upjohn / Farzoo
Auszug aus EuGH, 25.01.1994 - C-212/91
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß dem Gerichtshof in der Rechtssache C-112/89 (Upjohn, Urteil vom 16. April 1991, Slg. 1991, I-1703) Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt worden waren, mit denen geklärt werden sollte, ob ein Erzeugnis, das - wie Setaderm - zur Bekämpfung des natürlichen Haarausfalls bestimmt ist, als "Arzneimittel" im Sinne der Richtlinie 65/65/EWG des Rates vom 26. Januar 1965 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten (…ABl. 1965, Nr. 22, S. 369) oder als "kosmetisches Mittel" im Sinne der Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (…ABl. L 262, S. 169; im folgenden: Kosmetikrichtlinie) anzusehen ist.15 Der Gerichtshof hat hierzu ausgeführt (Urteil Upjohn, a. a. O., Randnrn.
- OVG Hamburg, 02.12.1986 - Bf VI 38/85
Auszug aus EuGH, 25.01.1994 - C-212/91
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 2. Dezember 1986 (OVG Bf VI 38/85) ist Setaderm ein kosmetisches Mittel.
- EuG, 11.09.2002 - T-13/99
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER …
Unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 25. Januar 1994 in der Rechtssache C-212/91 (Angelopharm, Slg. 1994, I-171, Randnrn.Was zunächst das oben in Randnummer 249 zitierte Urteil Angelopharm angeht, so ist festzustellen, dass dieses Urteil die Auslegung einer Richtlinie über kosmetische Mittel und insbesondere die Frage betrifft, ob die Anhörung des zuständigen wissenschaftlichen Ausschusses, d. h. des Wissenschaftlichen Ausschusses für Kosmetologie, fakultativ oder obligatorisch ist.
Dieser auf der Grundlage von Artikel 145 EG-Vertrag (jetzt Artikel 202 EG) eingesetzte und aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission bestehende Ausschuss ist Bestandteil eines Mechanismus, mit dem die Vertreter der Mitgliedstaaten die Ausübung der der Kommission vom Rat übertragenen Befugnisse überwachen (in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Angelopharm, zitiert oben in Randnr. 249, Slg. 1994, I-171, I-173, Nr. 38).
- EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG …
34 Anders als zu den übrigen auf Artikel 118a EG-Vertrag gestützten Bestimmungen sei im übrigen der Beratende Ausschuß für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu der Richtlinie nicht gehört worden (zur Aufgabe solcher Ausschüsse vgl. Urteil vom 25. Januar 1994 in der Rechtssache C-212/91, Angelopharm, Slg. 1994, I-171, Randnrn. - EuG, 26.11.2002 - T-74/00
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DENEN DIE …
Da die Kommission die Wirksamkeit und/oder Schädlichkeit eines Arzneimittels nicht selbst wissenschaftlich beurteilen kann, soll die zwingende Konsultation des Ausschusses nämlich dazu dienen, ihr die für diese Beurteilung unerlässlichen wissenschaftlichen Gesichtspunkte zu liefern, damit sie in voller Sachkenntnis die zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus der öffentlichen Gesundheit geeigneten Maßnahmen ergreifen kann (vgl. analog dazu in Bezug auf kosmetische Mittel Urteile des Gerichtshofes vom 25. Januar 1994 in der Rechtssache C-212/91, Angelopharm, Slg. 1994, I-171, Randnrn.
- EuG, 11.09.2002 - T-70/99
Alpharma / Rat
Die vorliegende Rechtsache sei in jeder Hinsicht mit der Rechtssache vergleichbar, die dem Urteil Angelopharm des Gerichtshofes vom 25. Januar 1994 zugrunde liege (C-212/91, Slg. 1994, I-171, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-286/95
Kommission / ICI
23: - Urteil vom 25. Januar 1994 in der Rechtssache C-212/91 (Angelopharm, Slg. 1994, I-171: Wissenschaftlicher Ausschuß für Kosmetologie).26: - Vgl. Urteile Angelopharm und Construction Products (zitiert in Fußnote 22 bzw. 24).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2003 - 13 A 5022/00
Medizinprodukte; Zahnbleichmittel; Erteilung der CE-Kennzeichnung als …
etwa Urteile vom 25.1.1994 - C-212/91 -, Slg. 1994, I-171, 205 Rz. 16, und vom 16.4.1991 - C-112/89 -, Slg. 1991, I-171, 205, Rz. 15. - Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-352/98
Bergaderm und Goupil / Kommission
Jedenfalls sehe ich keinen Grund für eine Kritik an der insbesondere auf das Urteil Angelopharm/Hamburg(43) gestützten Feststellung des Gerichts erster Instanz, daß die Kommission der Auffassung des wissenschaftlichen Ausschusses habe folgen dürfen.18: - Das Gericht erster Instanz zitierte das Urteil vom 25. Januar 1994 in der Rechtssache C-212/91 (Angelopharm, Slg. 1994, I-171, Randnrn.
- EuG, 16.07.1998 - T-199/96
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WAR BERECHTIGT, BERGAMOTTÖL IN …
Der Schutz der Volksgesundheit ist einer der Zwecke der Kosmetikrichtlinie, und die Kommission ist nicht in der Lage, die wissenschaftlichen Beurteilungen, die diesem Zweck dienen sollen, selbst vorzunehmen (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Januar 1994 in der Rechtssache C-212/91, Angelopharm, Slg. 1994, I-171, Randnrn. - EuG, 26.11.2002 - T-84/00
Roussel und Roussel Diamant / Kommission
Da die Kommission die Wirksamkeit und/oder Schädlichkeit eines Arzneimittels nicht selbst wissenschaftlich beurteilen kann, soll die zwingende Konsultation des Ausschusses nämlich dazu dienen, ihr die für diese Beurteilung unerlässlichen wissenschaftlichen Gesichtspunkte zu liefern, damit sie in voller Sachkenntnis die zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus der öffentlichen Gesundheit geeigneten Maßnahmen ergreifen kann (vgl. analog dazu in Bezug auf kosmetische Mittel Urteile des Gerichtshofes vom 25. Januar 1994 in der Rechtssache C-212/91, Angelopharm, Slg. 1994, I-171, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1995 - C-391/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - Freier …
Zur Pflicht der Anhörung wissenschaftlicher Ausschüsse vgl. auch das Urteil vom 25. Januar 1994 in der Rechtssache C-212/91 (Angelopharm, Slg. 1994, I-171). - Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1994 - C-359/92
Bundesrepublik Deutschland gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1993 - C-212/91 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Angelopharm GmbH gegen Freie Hansestadt Hamburg.
Kosmetische Mittel - Gültigkeit der Aufnahme eines Stoffes in die Liste der Stoffe, die in der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel nicht enthalten sein dürfen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 06.06.1991 - 13 VF 1740/87
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1993 - C-212/91
- EuGH, 25.01.1994 - C-212/91
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 22.10.1987 - 314/85
Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1993 - C-212/91
Selbstverständlich kann nur der Gerichtshof gemeinschaftsrechtliche Vorschriften für ungültig erklären (siehe Rechtssache 314/85, Foto-Frost, Slg. 1987, 4199, Randnrn. - EuGH, 21.02.1991 - 143/88
Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1993 - C-212/91
Hält ein nationales Gericht eine Gemeinschaftsverordnung für ungültig, so kann es unter bestimmten Voraussetzungen die Vollziehung nationaler Maßnahmen, mit denen die Verordnung durchgeführt wird, vorübergehend aussetzen (siehe verbundene Rechtssachen C-143/88 und C-92/89, Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Söst, Slg. 1991, I-415, Randnrn. - EuGH, 13.11.1990 - C-106/89
Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1993 - C-212/91
Wie der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8) ausgeführt hat,. - EuGH, 10.11.1992 - C-156/91
Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1993 - C-212/91
Zur Auslegungspflicht der nationalen Gerichte habe ich in Nummer 23 meiner Schlussanträge in der Rechtssache C-156/91 (Hansa Fleisch Ernst Mundt, Urteil vom 10.11.1992, Slg. 1992, I-5567) ausgeführt:.
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