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Rechtsprechung
   EuGH, 16.12.2021 - C-225/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50757
EuGH, 16.12.2021 - C-225/20 (https://dejure.org/2021,50757)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.2021 - C-225/20 (https://dejure.org/2021,50757)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - C-225/20 (https://dejure.org/2021,50757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Euro Delta Danube

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 - Flächenbezogene Beihilferegelung - Einheitliche Flächenzahlung - Förderkriterien - Konzessionsvertrag für landwirtschaftliche Flächen - Änderung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Euro Delta Danube

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.07.2015 - C-684/13

    Demmer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik …

    Auszug aus EuGH, 16.12.2021 - C-225/20
    Rn. 41 Sodann ist darauf hinzuweisen, dass eine landwirtschaftliche Fläche zum Betrieb eines Betriebsinhabers gehört, wenn dieser befugt ist, sie zum Zwecke der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, d. h., wenn er hinsichtlich dieser Fläche über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt (Urteil vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 58).

    Da diese Beschränkungen für den Betriebsinhaber kein Hindernis für die Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit auf diesen Flächen darstellen - was vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist -, ist nicht davon auszugehen, dass diese Flächen nicht zu seinem Betrieb gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 60).

    Rn. 43 Insoweit ist klarzustellen, dass der Begriff der Verwaltung zwar nicht bedeutet, dass dem Betriebsinhaber uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die betreffenden Flächen in Bezug auf deren landwirtschaftliche Nutzung zusteht, es aber dennoch von Bedeutung ist, dass der Betriebsinhaber im Rahmen dieses Konzessionsvertrags nicht in jeder Hinsicht den Weisungen des Konzessionsgebers unterliegt und somit über einen gewissen Handlungsspielraum bei der Durchführung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit auf diesen Flächen verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 61 und 62).

  • EuGH, 29.04.2021 - C-294/19

    Piscicola Tulcea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …

    Auszug aus EuGH, 16.12.2021 - C-225/20
    Rn. 38 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Flächen, um beihilfefähig sein zu können, landwirtschaftliche Flächen sein müssen, zum Betrieb des Betriebsinhabers gehören müssen und für landwirtschaftliche Tätigkeiten oder, wenn die Flächen auch anderweitig genutzt werden, hauptsächlich für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2021, Piscicola Tulcea und Ira Invest, C-294/19 und C-304/19, EU:C:2021:340, Rn. 64).

    Rn. 40 Somit ist eine Fläche als "landwirtschaftlich" einzustufen, sofern sie tatsächlich als "Ackerland" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 1307/2013 genutzt wird, wobei diese Einstufung nicht allein dadurch in Frage gestellt werden kann, dass eine solche Fläche unter Verstoß gegen einen Konzessionsvertrag wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als Ackerland genutzt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2021, Piscicola Tulcea und Ira Invest, C-294/19 und C-304/19, EU:C:2021:340, Rn. 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-434/24

    APIA - Centrul Judetean Bistrita-Nasaud - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Vgl. z. B. Urteil vom 16. Dezember 2021, Euro Delta Danube (C-225/20, EU:C:2021:1021, Rn. 41).

    Vgl. z. B. Urteile vom 16. Dezember 2021, Euro Delta Danube (C-225/20, EU:C:2021:1021, Rn. 43), und vom 7. April 2022, Avio Lucos (…C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 49 und 50).

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