Rechtsprechung
| EuGH, 07.11.2013 - C-23/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission / Frankreich
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 3 und 4 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) - Unzulängliches Sammeln und Behandeln von kommunalem Abwasser in acht Gemeinden
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 26.03.2025 - 4 MK 2/21
Musterfeststellungsklage auf Feststellungen der Voraussetzungen für das Bestehen …
Während der EuGH noch im Jahr 2014 (siehe nur Urteil vom 30.04.2014, C-23/13, Rn 81 - Kásler) den Ersatz einer wegen Missbräuchlichkeit weggefallenen Klausel durch eine dispositive nationale Vorschrift als "voll und ganz gerechtfertigt" bezeichnet hat, betont er in jüngster Zeit mehrfach, dass eine Lückenfüllung durch dispositives Recht nur dann erlaubt sein soll, wenn der Vertrag ohne die missbräuchliche Klausel nach nationalem Recht keinen Bestand haben kann (EuGH, Urteil vom 03.10.2019, C-280/18, Rn 39 - Dziubak) und die Nichtigkeit des Vertrags für den Verbraucher besonders nachteilige Folgen zeitigt (EuGH, Urteile vom 27.01.2021, C-229/19 und 289/19, Rn 48, 51f - Dexia; vom 03.10.2019, C-280/18, Rn 48 - Dziubak; vom 08.09.2022, C-80/21 bis 82/21, Rn 71 - D.B.P.; vom 23.11.2023, C-321/22, Rn 87; im gleichen Sinne auch Urteil vom 03.03.2020, C-125/18, Rn 64 ff - Bankia).
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