Rechtsprechung
| EuGH, 09.03.2017 - C-232/16 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Simet / Kommission
Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Staatliche Beihilfen - Verkehrssektor - Überregionale Busverkehrsdienste - Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Anspruch auf Ausgleich der sich aus der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ergebenden ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Simet / Kommission
Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Staatliche Beihilfen - Verkehrssektor - Überregionale Busverkehrsdienste - Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Anspruch auf Ausgleich der sich aus der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ergebenden ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Simet / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Staatliche Beihilfen - Verkehrssektor - Überregionale Busverkehrsdienste - Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Anspruch auf Ausgleich der sich aus der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ergebenden ...
Verfahrensgang
- EuG, 03.03.2016 - T-15/14
- EuGH, 09.03.2017 - C-232/16 P
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 01.02.2018 - C-261/16
Der Gerichtshof erhält die Geldbußen aufrecht, die die Kommission gegen mehrere …
Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (…vgl. u. a. Urteil vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 23 und 24, und Beschluss vom 9. März 2017, Simet/Kommission, C-232/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:200, Rn. 56). - EuGH, 20.12.2017 - C-66/16
Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung …
Rn. 99 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. u. a. Beschluss vom 9. März 2017, Simet/Kommission, C-232/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:200, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2025 - C-59/23
Generalanwältin Medina schlägt vor, das Urteil des Gerichts aufzuheben, mit dem …
{FN:60} Jedenfalls stellt entgegen dem Vorbringen der Französischen Republik eine fehlende oder unzureichende Begründung eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne von Art. 263 AEUV dar und ist ein Gesichtspunkt zwingenden Rechts, den das Unionsgericht von Amts wegen prüfen muss, vgl. Beschluss vom 9. März 2017, Simet/Kommission (C-232/16 P, EU:C:2017:200, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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