Rechtsprechung
| EuGH, 16.12.1999 - C-239/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung - Nichtumsetzung der Richtlinien 92/49/EWG und 92/96/EWG - Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung und Direktversicherung (Lebensversicherung)
- Judicialis
Richtlinie 92/49/EWG; ; Richtlinie 92/96/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
Vertragsverletzung - Nichtumsetzung der Richtlinien 92/49/EWG und 92/96/EWG - Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung und Direktversicherung (Lebensversicherung)
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittene Vertragsverletzung - EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Frankreich durch Nichtumsetzung der Richtlinien 92/49/EWG und 92/96/EWG ; Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung und Direktversicherung (Lebensversicherung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 92/49/EWG; Richtlinie 92/96/EWG
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittene Vertragsverletzung; [EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinien 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1999 - C-239/98
- EuGH, 16.12.1999 - C-239/98
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 21.09.2000 - C-109/99
ABBOI - "Richtlinien 73/239/EWG und 92/49/EWG - Verpflichtung der …
Der Gerichtshof hat im Urteil vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-239/98 (Kommission/Frankreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24) festgestellt, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der genannten Richtlinie verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie vollständig nachzukommen, und dass sie diese insbesondere nicht hinsichtlich der dem Code de la mutualité unterliegenden Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (Mutuelles) umgesetzt hat. - Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2000 - C-109/99
ABBOI
13: - Urteil in der Rechtssache C-239/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-8935).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1999 - C-239/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Vertragsverletzung - Nichtumsetzung der Richtlinien 92/49/EWG und 92/96/EWG - Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung und Direktversicherung (Lebensversicherung)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1999 - C-239/98
- EuGH, 16.12.1999 - C-239/98
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-240/99
Skandia
16: - Vgl. dazu die Ausführungen von Generalanwalt Alber in den Schlussanträgen vom 29. September 1999 in der Rechtssache C-239/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-8936, Nr. 2).
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