Rechtsprechung
EuGH - C-241/92 |
Anhängiges Verfahren
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Roden / Rat und Kommission
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15 Der EuGH hat ferner präzisiert, daß ein Mißbrauch nur vorliegt, wenn die Inanspruchnahme eines Immaterialgüterrechts ohne rechtfertigenden Grund jeglichen Wettbewerb ausschließt und das Angebot eines neuen Produkts verhindert, für das ein Bedarf von Seiten der Verbraucher besteht (EuGH, verbundene Rs. C-241/92 und 242/92 - RTE und ITP/Kommission (Magill) sowie C-418/01, WRP 2004, 717 - IMS Health/NDC Health).