Rechtsprechung
| EuGH, 06.02.1992 - C-253/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
EWGV Art. 169; ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 33; ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 13
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 13 Absatz 2 und 14 bis 17
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Anwendbare Rechtsvorschriften - Grundsatz der Einheitlichkeit - Geltungsbereich - Unanwendbarkeit auf Empfänger einer zusätzlichen Altersrente
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Anwendbare Rechtsvorschriften - Grundsatz der Einheitlichkeit - Geltungsbereich - Unanwendbarkeit auf Empfänger einer zusätzlichen Altersrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wanderarbeitnehmer; Einbehalten von Krankenversicherungsbeträgen von Zusatzrenten oder anderen Leistungen, die an die Stelle einer gesetzlichen Alters- oder Hinterbliebenerente oder eines gesetzlichen Altersruhegelds treten
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Soziale Sicherheit - Krankenversicherungsbeitrag von zusätzlichen Altersrenten oder anderen Leistungen, die an die Stelle einer gesetzlichen Alters- oder Hinterbliebenenrente oder eines gesetzlichen Altersruhegelds treten - Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-253/90
- EuGH, 06.02.1992 - C-253/90
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 28.03.1985 - 275/83
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 06.02.1992 - C-253/90
Infolge des Urteils vom 28. März 1985 in der Rechtssache 275/83 (Kommission/Belgien, Slg. 1985, 1097) gilt die genannte Regelung nicht mehr für die gesetzlichen Altersrenten, Altersruhegelder, Ruhegehälter und Hinterbliebenenrenten von Gemeinschaftsangehörigen, die in einem anderen Mitgliedstaat als Belgien wohnen.13 Was Artikel 33 der Verordnung Nr. 1408/71 anbelangt, ergibt sich schon aus dem Urteil vom 28. März 1985 (a. a. O.), daß die in Artikel 121-10 des Gesetzes vom 9. August 1963 vorgesehenen Abzuege von den gesetzlichen Altersrenten, Altersruhegeldern, Ruhegehältern und Hinterbliebenenrenten, auch wenn es an einer unmittelbaren Beziehung zwischen Beitrag und versichertem Risiko fehlt, nicht vorgenommen werden können, wenn die entsprechenden Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft nicht zu Lasten eines Trägers dieses Mitgliedstaates gehen.
- EuGH, 10.07.1986 - 60/85
Luijten / Raad van Arbeid
Auszug aus EuGH, 06.02.1992 - C-253/90
10 Ferner ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365, Randnrn. - EuGH, 21.02.1991 - 140/88
Noij / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus EuGH, 06.02.1992 - C-253/90
Wie sich nämlich aus dem Urteil vom 21. Februar 1991 in der Rechtssache C-140/88 (Noij, Slg. 1991, I-387, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1997 - C-160/96
Manfred Molenaar und Barbara Fath-Molenaar gegen Allgemeine Ortskrankenkasse …
(73) - Urteile vom 28. März 1985 in der Rechtssache 275/83 (Kommission/Belgien, Slg. 1985, 1097, Randnr. 3) und vom 6. Februar 1992 in der Rechtssache C-253/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-531, Randnr. 13). - Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2016 - C-690/15
de Lobkowicz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Vgl. auch das gleichlautende Urteil vom 6. Februar 1992, Kommission/Belgien (C-253/90, EU:C:1992:58, Rn. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1996 - C-25/95
Siegfried Otte gegen Bundesrepublik Deutschland. - Soziale Sicherheit der …
(26) - Urteil vom 6. Februar 1992 in der Rechtssache C-253/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-531). - Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2000 - C-302/98
Sehrer
8: - Urteile vom 16. Januar 1992 in der Rechtssache C-57/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1992, I-75, Randnr. 15), und vom 6. Februar 1992 in der Rechtssache C-253/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-531, Randnr. 13). - Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993 - C-45/92
Vito Canio Lepore und Nicolantonio Scamuffa gegen Office national des pensions. - …
Siehe auch das jüngste Urteil des Gerichtshofes vom 6. Februar 1992 in der Rechtssache C-253/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-531, Randnr. 11), wonach auf Personen wie etwa Arbeitnehmer, die eine Berufstätigkeit endgültig aufgegeben haben und bei denen keine der in Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 14 bis 17 der Verordnung behandelten Fallgestaltungen vorliegt, gleichzeitig den Rechtsvorschriften mehrerer Mitglicdstaatcn unterworfen sein können.
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| Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-253/90 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
Soziale Sicherheit - Krankenversicherungsbeitrag von zusätzlichen Altersrenten oder anderen Leistungen, die an die Stelle einer gesetzlichen Alters- oder Hinterbliebenenrente oder eines gesetzlichen Altersruhegelds treten - Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-253/90
- EuGH, 06.02.1992 - C-253/90
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 28.03.1985 - 275/83
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-253/90
(2) Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 275/83 (Kommission/Belgien, Slg. 1985, 1097).
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