Rechtsprechung
| EuGH, 14.10.1992 - C-262/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 171
- EU-Kommission
Kommission / Italien
EWG-Vertrag, Artikel 171
Vertragsverletzungsverfahren; Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird; Frist für die Durchführung
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien; Feststellung des Gerichtshofes über die Vertragsverletzung; Frist für die Durchführung von Entscheidungen; Nichtdurchführung von Urteilen des Gerichtshofes mit der Feststellung einer Vertragsverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 169; EWG-Vertrag Art. 171
Vertragsverletzungsverfahren - Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird - Frist für die Durchführung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung - Nichtdurchführung von Urteilen des Gerichtshofes, mit denen eine Vertragsverletzung festgestellt wird.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1992 - C-262/91
- EuGH, 14.10.1992 - C-262/91
Papierfundstellen
- DB 1993, 24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 24.11.1987 - 124/86
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 14.10.1992 - C-262/91
1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 11. Oktober 1991 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag Klage erhoben auf Feststellung, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, daß sie nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um den Urteilen vom 24. November 1987 in den Rechtssachen 124/86 und 125/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4661, 4669) nachzukommen.° des Urteils vom 24. November 1987 in der Rechtssache 124/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4661), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt und entschieden hat:.
° und des Urteils vom 24. November 1987 in der Rechtssache 125/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4669), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt und entschieden hat:.
- EuGH, 24.11.1987 - 125/86
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 14.10.1992 - C-262/91
1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 11. Oktober 1991 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag Klage erhoben auf Feststellung, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, daß sie nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um den Urteilen vom 24. November 1987 in den Rechtssachen 124/86 und 125/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4661, 4669) nachzukommen.° und des Urteils vom 24. November 1987 in der Rechtssache 125/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4669), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt und entschieden hat:.
- EuGH, 13.07.1988 - 169/87
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 14.10.1992 - C-262/91
7 Artikel 171 EWG-Vertrag nennt zwar keine Frist, innerhalb deren ein Urteil durchgeführt sein muß, doch verlangt es das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzest möglicher Frist abgeschlossen sein muß (vgl. Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1992 - C-262/91 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Vertragsverletzung - Nichtdurchführung von Urteilen des Gerichtshofes, mit denen eine Vertragsverletzung festgestellt wird
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1992 - C-262/91
- EuGH, 14.10.1992 - C-262/91
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