Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: EuGH, 12.09.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 12.09.1996 - C-254/94, C-255/94, C-269/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3374
EuGH, 12.09.1996 - C-254/94, C-255/94, C-269/94 (https://dejure.org/1996,3374)
EuGH, Entscheidung vom 12.09.1996 - C-254/94, C-255/94, C-269/94 (https://dejure.org/1996,3374)
EuGH, Entscheidung vom 12. September 1996 - C-254/94, C-255/94, C-269/94 (https://dejure.org/1996,3374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Marktorganisation - Rohtabak - Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 des Rates - Verordnung (EWG) Nr. 3477/92 der Kommission.

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 3477/92 vom 01.12.1992 Art. 3 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 3477/92 vom 01.12.1992 Art. 9; ; Verordnung Nr. 3477/92 vom 01.12.1992 Art. 10

  • EU-Kommission PDF

    Fattoria autonoma tabacchi

    EG-Vertrag, Artikel 39; Verordnung Nr. 2075/92 des Rates, Artikel 9 und 10; Verordnung Nr. 3477/92 der Kommission, Artikel 3 Absatz 3, 9 und 10
    1. Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Rohtabak; Durch die Verordnung Nr. 2075/92 eingeführte Verarbeitungsquotenregelung; Durchführungsbestimmungen; Zuteilung von Quoten an Erstverarbeitungsunternehmen; Verpflichtung der Unternehmen, den Erzeugern ...

  • EU-Kommission

    Fattoria autonoma tabacchi

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak; Quotenregelung im Rohtabaksektor für die Ernten 1993 und 1994 ; Zuteilung von Verarbeitungsquoten für die Ernten 1993 und 1994 nach der Gemeinschaftsregelung auf dem Gebiet der gemeinsamen Marktorganisation für Rohtabak; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rohtabak - Durch die Verordnung Nr. 2075/92 eingeführte Verarbeitungsquotenregelung - Durchführungsbestimmungen - Zuteilung von Quoten an Erstverarbeitungsunternehmen - Verpflichtung der Unternehmen, den Erzeugern ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.02.1996 - C-296/93

    Frankreich und Irland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.09.1996 - C-254/94
    55 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verlangt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, der zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, daß die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist; dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen, und die Nachteile müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. u. a. Urteil vom 29. Februar 1996 in den Rechtssachen C-296/93 und C-307/93, Frankreich und Irland/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).
  • EuGH, 09.07.1985 - 179/84

    Bozzetti / Invernizzi

    Auszug aus EuGH, 12.09.1996 - C-254/94
    56 Zur gerichtlichen Nachprüfung der genannten Voraussetzungen ist jedoch festzustellen, daß der Gemeinschaftsgesetzgeber auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik über ein Ermessen verfügt, das der politischen Verantwortung entspricht, die ihm die Artikel 40 und 43 EG-Vertrag übertragen (vgl. u. a. Urteil vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 179/84, Bozzetti, Slg. 1985, 2301, Randnr. 30).
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus EuGH, 12.09.1996 - C-254/94
    Er ist aber befugt, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, bei der Entscheidung über das bei ihm anhängige Verfahren die Frage der Vereinbarkeit zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64, Costa, Slg. 1964, 1253).
  • LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …

    Umfasst sind danach insbesondere Familienleistungen (Buchst. j), für die in Art. 1 Buchst. z bestimmt ist, dass alle Geld- oder Sachleistungen erfasst sind, die Familienlasten ausgleichen, mit Ausnahme von Unterhaltsvorschüssen und besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen nach Anhang I. Einbezogen ist damit auch das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - [für Erziehungsgeld nach BErzGG: EuGH, 12.9.1996 - C-254/94 - und 10.10.1996 - C-312/94; so auch: Richtlinien BMFSFJ/204 (5.5.2010) Ziff. 2.2].
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2011 - C-257/10

    Bergström - Freizügigkeit - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und …

    Für den Fall, dass der Gerichtshof eine Versicherungs- oder Beschäftigungszeit in Schweden für erforderlich halte, weist die Kommission darauf hin, dass der Ehemann von Frau Bergström ab dem 1. September 2002 eine Beschäftigung in Schweden aufgenommen und die erforderliche Zeit im Einklang mit dem Urteil Hoever und Zachow zurückgelegt habe.{FN-VERWEIS:18} Nach diesem Urteil könnten Familienleistungen schon aufgrund ihrer Natur nicht als Ansprüche betrachtet werden, die einem Einzelnen unabhängig von seiner familiären Situation zustünden.

    {FN:18} - Urteil vom 10. Oktober 1996, Hoever und Zachow (C-254/94 und C-312/94, Slg. 1996, I-4895, Randnr. 37).

  • LSG Hessen, 18.12.2012 - L 7 AS 624/12

    Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für einen Unionsneubürger durch …

    Umfasst sind danach insbesondere Familienleistungen (Buchst. j), für die in Art. 1 Buchst. z bestimmt ist, dass alle Geld- oder Sachleistungen erfasst sind, die Familienlasten ausgleichen, mit Ausnahme von Unterhaltsvorschüssen und besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen nach Anhang I. Einbezogen ist damit auch das Kindergeld und das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - [für Erziehungsgeld nach BErzGG: EuGH, 12.9.1996 - C-254/94 - und 10.10.1996 - C-312/94; so auch: Richtlinien BMFSFJ/204 (5.5.2010) Ziff. 2.2].
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-453/03

    GENERALANWALT A. TIZZANO TRÄGT SEINE AUFFASSUNG ZUR GÜLTIGKEIT DER …

    {FN:30} - Urteil Schräder, Randnr. 21. Vgl. auch Urteil vom 12. September 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-254/94, C-255/94 und C-269/94 (Fattoria autonoma tabacchi u. a., Slg. 1996, I-4235, Randnr. 55).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-402/98

    ATB u.a. - "Gemeinsame Marktorganisation - Rohtabak - Gültigkeit der Verordnung …

    Dies gilt insbesondere für einen Fall wie den des Ausgangsverfahrens, in dem die anwendbare Gemeinschaftsregelung, nämlich Artikel 9 der Verordnung Nr. 2075/92, vorsah, daß die neue Regelung der unmittelbaren Zuteilung der Quoten an die Erzeuger von allen Mitgliedstaaten spätestens für die Ernte 1995 angewandt werden sollte, wobei die Mitgliedstaaten die Quoten nur noch übergangshalber für die Ernten 1993 und 1994 den Verarbeitungsunternehmen zuteilen konnten (vgl. zum letzten Punkt Urteil vom 12. September 1996 in den Rechtssachen C-254/94, C-255/95 und C-269/94, Fattoria autonoma tabacchi u. a., Slg. 1996, I-4235, Randnr. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2012 - C-274/11

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, die Klagen Spaniens und Italiens …

    {FN:7} - Vgl. u. a. Urteile vom 18. März 1975, Deuka (78/74, Slg. 1975, 421, Randnr. 9), vom 17. Mai 1988, Erpelding (84/87, Slg. 1988, 2647, Randnr. 27), vom 12. September 1996, Fattoria autonoma tabacchi u. a. (C-254/94, C-255/94 und C-269/94, Slg. 1996, I-4235, Randnr. 56), vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a. (C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 50), und vom 14. Dezember 2004, Swedish Match (C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 12.09.1996 - C-269/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,19538
EuGH, 12.09.1996 - C-269/94 (https://dejure.org/1996,19538)
EuGH, Entscheidung vom 12.09.1996 - C-269/94 (https://dejure.org/1996,19538)
EuGH, Entscheidung vom 12. September 1996 - C-269/94 (https://dejure.org/1996,19538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,19538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.1996 - C-254/94

    Fattoria autonoma tabacchi, Lino Bason u.a. und Associazione Professionale …

    Die APTI u. a. haben das Ministerium für Landwirtschaft und Forsten mit dem Antrag auf Nichtigerklärung des Runderlasses Nr. 368/G vom 1. März 1993 verklagt mit der Begründung, daß der Runderlaß auf nationaler Ebene die Durchführungsverordnung durchführe, die ihrer Meinung nach im Widerspruch zur Grundverordnung stehe (Rechtssache C-269/94).

    In den Rechtssachen C-254/94 und C-269/94 werden folgende gleichlautende Fragen gestellt:.

    In diesem Zusammenhang halte ich es für zweckmässig, die zweite Vorlagefrage in den Rechtssachen C-254/94 und C-269/94 zusammen mit der dritten Vorlagefrage in der Rechtssache C-255/94 zu behandeln.

    Rn. 22 Die zweite Fragengruppe besteht aus der zweiten Vorlagefrage in der Rechtssache C-255/94 und ist zugleich teilweise in der ersten Vorlagefrage in den Rechtssachen C-254/94 und C-269/94 enthalten.

    Rn. 23 Die dritte Fragengruppe besteht aus der dritten Vorlagefrage in den Rechtssachen C-254/94 und C-269/94 nebst der vierten Vorlagefrage in der Rechtssache C-255/94.

    Mit der zweiten Vorlagefrage in den Rechtssachen C-254/94 und C-269/94 und der dritten Vorlagefrage in der Rechtssache C-255/94 will das vorlegende Gericht wissen, ob Artikel 9 der Durchführungsverordnung wegen Widerspruchs zum gemeinschaftsrechtlichen Verhältnismässigkeitsgrundsatz ungültig ist.

    Diese Vorlagefrage ist zugleich teilweise in der ersten Vorlagefrage in den Rechtssachen C-254/94 und C-269/94 enthalten.

    Rn. 52 Mit der dritten Vorlagefrage in den Rechtssachen C-254/94 und C-269/94 und der vierten Vorlagefrage in der Rechtssache C-255/94 ersucht das vorlegende Gericht in Wirklichkeit um Auskunft darüber, ob Artikel 9 Absatz 3 der Durchführungsverordnung so auszulegen ist, daß er einen Mitgliedstaat daran hindert, im voraus Reserven verschiedener Grösse für jede Sortengruppe zur Verteilung unter den Erzeugern festzulegen, die aufgrund besonderer Umstände Nachteile erlitten haben, ohne daß der Umfang des Nachteils für den einzelnen Erzeuger berücksichtigt wird.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht