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   EuGH - C-269/92   

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EuGH - C-269/92 (https://dejure.org/9999,74775)
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Schließlich stellte das Gericht fest, daß die Prüfung der Forderungen von Herrn Bosman gegen die UEFA und die URBSFA die der Vereinbarkeit der Transferregeln mit dem Vertrag einschließe, und ersuchte den Gerichtshof um Auslegung der Artikel 48, 85 und 86 des Vertrages (Rechtssache C-269/92).

    Mit Beschluß vom 8. Dezember 1993 wurde die Rechtssache C-269/92 schließlich infolge des neuen Urteils der Cour d'appel Lüttich, das dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegt, gestrichen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-210/06

    NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO KANN EINE GESELLSCHAFT MIT SITZ

    23 - Vgl. z. B. Beschlüsse des Gerichtshofs vom 3. Juni 1969, Chanel (31/68, Slg. 1970, 403), und vom 14. Juli 1992, Bosman (C-269/92, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc

    Diese Rechtssache erhielt beim Gerichtshof die Nummer C-269/92.

    Der Gerichtshof hat daraufhin die durch dieses Ersuchen gegenstandslos gewordene Rechtssache C-269/92 aus seinem Register gestrichen.

  • OLG Naumburg, 19.04.2013 - 10 U 43/12

    Duldungspflicht des Grundstückseigentümers hinsichtlich der Verlegung von

    Es wird zur Begründung lediglich Bezug genommen auf weitere Entscheidungen, nämlich OLG Düsseldorf, Az.:1 U 125/03; OLG Düsseldorf, Az.: 9 U 25/04; OLG Hamm, Az.: 2 U 97/96 und AG Tauberbischofsheim, Az.: C 269/92.
  • LG Köln, 29.04.2008 - 8 O 184/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entfernung einer Stromleitungen von einem

    Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang zweier Grundstücke eines Versorgungsgebietes ist nämlich nur dann gegeben, wenn die Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft liegen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 17.05.2004 - 1 U 125/03 - RdE 2004, 271 - zum (insoweit wortgleichen) alten Recht des § 8 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden - AVBEltV), also eine katastermäßige Parzelle bilden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 11.10.2004 - 9 U 25/04 - ZNER 2005, 74; OLG Hamm, Urt. vom 04.11.1996 - 2 U 97/96 - RdE 1997, 152), allenfalls noch dann, wenn die Grundstücke durch dingliche Nutzungsrechte wie Wegerechte miteinander verbunden sind (vgl. AG Tauberbischofsheim, Urt. vom 06.11.1992 - C 269/92 - RdE 1993, 206).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2008 - C-132/07

    Beecham Group u.a. - Tätigwerden der Zollbehörden - Waren, die bestimmte Rechte

    14 - Beschlüsse vom 16. Januar 1996, Ardon u. a. (C-310/94, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 8. Dezember 1993, Bosman (C-269/92, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 4. Juli 1990, Plapied und Gallez (C-34/90, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 3. Juni 1969, Chanel (31/68, Slg. 1969, 403).
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