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EuGH, 29.05.2001 - C-311/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Caterino
Auslegung von Artikel 12 der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 zur Änderung der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle (ABl. L 78 vom 26.3.1991, S. 32) - Begriff der "gewerbsmäßigen Beförderung von Abfällen"
Wird zitiert von ... (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2005 - C-270/03
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …
Dies habe der Gerichtshof auch in der Begründung seines Beschlusses in der Rechtssache C-311/99 festgestellt(5).5 - Beschluss des Gerichtshofes auf der Grundlage des Artikels 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung vom 29. Mai 2001 in der Rechtssache C-311/99 (Caterino, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
- EuGH, 09.06.2005 - C-270/03
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
13 Die Kommission macht geltend, was sie auch in der Rechtssache vorgetragen hatte, die zum Beschluss des Gerichtshofes vom 29. Mai 2001 (C-311/99, Caterino, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) geführt hat, dass sich der in Artikel 12 der Richtlinie verwendete Begriff "Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle einsammeln oder befördern", nicht auf Unternehmen beschränke, die diese Tätigkeiten für Rechnung eines Dritten ausübten. - Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2004 - C-457/02
Niselli
12 - Beschluss vom 29. Mai 2001 in der Rechtssache C-311/99 (nicht veröffentlicht).