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Rechtsprechung
   EuGH, 14.04.2011 - C-343/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23549
EuGH, 14.04.2011 - C-343/10 (https://dejure.org/2011,23549)
EuGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - C-343/10 (https://dejure.org/2011,23549)
EuGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - C-343/10 (https://dejure.org/2011,23549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 7. Juli 2010 - Europäische Kommission/Königreich Spanien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 3 und 4 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40)

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 18.10.2012 - C-301/10

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Rn. 51 Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits eine Vertragsverletzung in Fällen festgestellt, in denen kommunales Abwasser in einem Umfang von 80 % oder gar 90 % der bestehenden Belastung gesammelt oder behandelt wurde (Urteile vom 7. Mai 2009, Kommission/Portugal, C-530/07, Randnrn. 28 und 53, sowie vom 14. April 2011, Kommission/Spanien, C-343/10, Randnrn. 56 und 62).

    Rn. 74 Hinsichtlich der Verpflichtung, eine Kanalisation im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 91/271 zu besitzen, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 50, sowie Kommission/Spanien, Randnr. 54).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-205/17

    Wegen verspäteter Durchführung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem …

    Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass es nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil vom 14. April 2011, Kommission/Spanien (C-343/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:260), ergeben.

    Für den Fall, dass die in Nr. 1 festgestellte Vertragsverletzung am Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils fortdauert, wird das Königreich Spanien verurteilt, an die Europäische Kommission für jedes Halbjahr, um das sich die Durchführung der Maßnahmen verzögert, die erforderlich sind, um dem Urteil vom 14. April 2011, Kommission/Spanien (C-343/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:260), nachzukommen, beginnend mit dem Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils und bis zur vollständigen Durchführung des Urteils vom 14. April 2011, Kommission/Spanien (C-343/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:260), ein Zwangsgeld in Höhe von 10 950 000 Euro zu zahlen, dessen tatsächliche Höhe am Ende jedes sechsmonatigen Zeitraums zu berechnen ist, indem der Gesamtbetrag für den jeweiligen Zeitraum um einen Prozentsatz reduziert wird, der dem Verhältnis entspricht, in dem die Zahl der Einwohnerwerte der Gemeinden, deren Systeme zur Sammlung und/oder Behandlung von kommunalem Abwasser bis zum Ende dieses Zeitraums mit dem Urteil vom 14. April 2011, Kommission/Spanien (C-343/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:260), in Einklang gebracht worden sind, zu der Zahl der Einwohnerwerte jener Gemeinden steht, die am Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils über keine solchen Systeme verfügen.

  • EuG, 28.10.2015 - T-134/11

    Teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 1139/2010 der Kommission vom …

    Rn. 74 Concernant l'obligation de motivation, il convient de rappeler que, selon une jurisprudence constante, l'obligation de motiver un acte faisant grief, qui constitue un corollaire du principe du respect des droits de la défense, a pour but, d'une part, de fournir à l'intéressé une indication suffisante pour savoir si l'acte est bien fondé ou s'il est éventuellement entaché d'un vice permettant d'en contester la validité devant le juge de l'Union et, d'autre part, de permettre à ce dernier d'exercer son contrôle sur la légalité de cet acte (arrêts du 2 octobre 2003, Corus UK/Commission, C-199/99 P, Rec, EU:C:2003:531, point 145 ; du 29 septembre 2011, Elf Aquitaine/Commission, C-521/09 P, Rec, EU:C:2011:260, point 148, et du 15 novembre 2012, Conseil/Bamba, C-417/11 P, Rec, EU:C:2012:718, point 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-301/10

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Richtlinie 91/271/EWG - Kanalisationen - …

    {FN:6} - Urteile vom 7. Mai 2009, Kommission/Portugal (C-530/07, Randnrn. 28 und 53), und vom 14. April 2011, Kommission/Spanien (C-343/10, Randnrn. 56 und 62).
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