Rechtsprechung
| EuGH, 26.06.1997 - C-370/95, C-371/95, C-372/95 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Steuern auf den Betrieb von Spielautomaten - Umsatzsteuer - Abwälzung auf den Verbraucher
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 33; ; Gesetz 5/1990 vom 29. Juni 1990 Art. 38 Abs. 2 S. 2
- Europäischer Gerichtshof
Careda
- Europäischer Gerichtshof
Femara
- Europäischer Gerichtshof
Facomare
- EU-Kommission
Careda u.a. / Administración General del Estado
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 33
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Verbot, andere nationale Steuern zu erheben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Ziel - Begriff der "Umsatzsteuern" - Auf den Verbraucher abgewälzte Abgabe auf Gewinnspiele und ... - EU-Kommission
Careda u.a. / Administración General del Estado
- Wolters Kluwer
Auslegung von Artikel 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Abgabenbescheid über die Ergänzungsabgabe zur Steuer auf Gewinnspiele, Wetten und Glücksspiele im Sinne von Artikel 38 Absatz ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Spielautomatensteuer und 6. Umsatzsteuer-Richtlinie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 77/388 Art. 33
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Umsatzsteuer; Steuern auf den Betrieb von Spielautomaten
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 33, Richtlinie 77/388/EWG Art 33
Geldspielautomaten; Zulässigkeit nationaler Abgabe - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Nacional - Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-370/95
- EuGH, 26.06.1997 - C-370/95, C-371/95, C-372/95
Papierfundstellen
- BB 1997, 709
- DB 1997, 1904
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 03.03.1988 - 252/86
Bergandi / Directeur général des impôts
Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind diese Merkmale folgende: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben; und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (insbesondere Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15, vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink u. a., Slg. 1989, 2671, Randnr. 18, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn. - EuGH, 31.03.1992 - C-200/90
Dansk Denkavit und Poulsen Trading / Skatteministeriet
Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
11 und 12, vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-200/90, Dansk Denkavit und Poulsen Trading, Slg. 1992, I-2217, Randnr. 11, und Bozzi a. a. O., Randnr. 12). - EuGH, 19.03.1991 - C-109/90
Giant / Overijse
Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind diese Merkmale folgende: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben; und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (insbesondere Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15, vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink u. a., Slg. 1989, 2671, Randnr. 18, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn.
- EuGH, 27.11.1985 - 295/84
Rousseau Wilmot / Organic
Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 1985 in der Rechtssache 295/84, Rousseau Wilmot, Slg. 1985, 3759, Randnr. 16, und vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 9) beläßt Artikel 33 der Sechsten Richtlinie den Mitgliedstaaten die Befugnis zur Beibehaltung oder Einführung bestimmter indirekter Abgaben, wie z. B. von Verbrauchsteuern, sofern es sich dabei nicht um Abgaben handelt, "die ... den Charakter von Umsatzsteuern haben"; er soll verhindern, daß das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch steuerliche Maßnahmen eines Mitgliedstaats beeinträchtigt wird, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise belasten. - EuGH, 13.07.1989 - 93/88
Wisselink u.a. / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind diese Merkmale folgende: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben; und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (insbesondere Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15, vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink u. a., Slg. 1989, 2671, Randnr. 18, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn. - EuGH, 07.05.1992 - C-347/90
Bozzi / Cassa Nazionale di Previdenza ed Assistenza a favore degli avvocati e dei …
Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 1985 in der Rechtssache 295/84, Rousseau Wilmot, Slg. 1985, 3759, Randnr. 16, und vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 9) beläßt Artikel 33 der Sechsten Richtlinie den Mitgliedstaaten die Befugnis zur Beibehaltung oder Einführung bestimmter indirekter Abgaben, wie z. B. von Verbrauchsteuern, sofern es sich dabei nicht um Abgaben handelt, "die ... den Charakter von Umsatzsteuern haben"; er soll verhindern, daß das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch steuerliche Maßnahmen eines Mitgliedstaats beeinträchtigt wird, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise belasten.
- BFH, 11.12.2019 - XI R 13/18
Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig
Der EuGH hat im Urteil Careda u.a. vom 26.06.1997 - C-370/95 (EU:C:1997:327, HFR 1997, 781, zur Zulässigkeit der Erhebung von anderen Abgaben auf Glücksspiele neben der Umsatzsteuer und Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG, jetzt: Art. 401 MwStSystRL) bereits entschieden, dass die Ausstellung einer Rechnung oder eines an deren Stelle tretenden anderen Dokuments an den Benutzer von Spielautomaten wegen des automatischen Charakters der besteuerten Tätigkeit und deren kurzfristiger Wiederholbarkeit tatsächlich unmöglich ist (Rz 20).durch das EuGH-Urteil Careda u.a. (EU:C:1997:327, HFR 1997, 781) hinreichend geklärt.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-338/97
Wiener Städtische Allgemeine Versicherungs u.a.
14: - Urteil vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86 (Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 8) und Urteil vom 26. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-370/95, C-371/95 und C-372/95 (Careda u. a., Slg. 1997, I-3721, Randnr. 15).23: - Siehe Fußnote 10.24: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-370/95, C-371/95 und C-372/95 (zitiert in Fußnote 13).
25: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-370/95, C-371/95 und C-372/95 (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 15).
26: - Urteil in den verbundenen Rechtssache C-370/95, C-371/95 und C-372/95 (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 17).
- FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06
EuGH-Vorlagefrage nach Vorliegen eines Verstoßes gegen das europäische …
Der EuGH bestimmt mit Urteil vom 26. Juni 1997 u.a. C-370/95 (zu finden unter www.curia.europa.eu; vgl. auch HFR 1997, 781), dass nach dem einschlägigen Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot.
- EuGH, 11.10.2007 - C-283/06
KÖGÁZ u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 33 Abs. 1 - Begriff …
Rn. 49 Richtig ist auch, dass, wie KÖGÁZ u. a. und Vodafone bemerkt haben, eine Steuer nicht nur dann den Charakter einer Umsatzsteuer haben kann, wenn die auf sie anwendbare nationale Regelung ausdrücklich vorsieht, dass sie auf die Verbraucher abgewälzt werden kann (Urteil vom 26. Juni 1997, Careda u. a., C-370/95 bis C-372/95, Slg. 1997, I-3721, Randnr. 18), oder wenn die besagte Steuer auf der dem Kunden ausgestellten Rechnung gesondert ausgewiesen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Dansk Denkavit und Poulsen Trading, Randnrn.13 und 14, sowie Careda u. a., Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-385/12
Generalanwältin Kokott erkennt in der ungarischen Sondersteuer für den …
{FN:47} - Vgl. in diesem Sinne Urteile Dansk Denkavit und Poulsen Trading (zitiert in Fn. 36, Randnr. 11), vom 26. Juni 1997, Careda u. a. (C-370/95 bis C-372/95, Slg. 1997, I-3721, Randnr. 14), vom 19. Februar 1998, SPAR (C-318/96, Slg. 1998, I-785, Randnr. 22), Pelzl u. a. (zitiert in Fn. 40, Randnr. 20) und KÖGÁZ u. a. (zitiert in Fn. 38, Randnrn. 34 f.).{FN:50} - Vgl. u. a. Urteile Careda u. a. (zitiert in Fn. 47, Randnrn. 14 f.) und KÖGÁZ u. a. (zitiert in Fn. 38, Randnrn. 50 und 57).
- OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02
Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
Art. 33 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie soll verhindern, dass das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch staatliche Maßnahmen eines Mitgliedsstaates beeinträchtigt wird, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr belasten und kommerzielle Umsätze in einer der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise erfassen (EuGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - Rechtssache C-370/95 u. a. - Careda SA u. a., Slg. 1997, I-3734 [3742 f.], Rdnr. 13;… Urteil vom 27. November 1985 - Rechtssache 295/84 - Rousseau Wilmot, Slg. 1985-V, 3759 [3768 f.], Rdnr. 16).Die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…Urteil vom 9. März 2000 - Rechtssache C-437/97 - Ev. Krankenhausverein Wien, Slg. 2000, I-1157 [I-1200], Rdnr. 22; Urteil vom 26. Juni 1997 - Rechtssache C-370/95 u. a. - Careda SA u. a., Slg. 1997, I-3721 [I-3742 f.], Rdnr. 14;… Urteil vom 7. Mai 1992 - Rechtssache C-347/90 - Bozzi, Slg. 1992, I-2947 [I-2969 f.], Rdnr. 12;… Urteil vom 31. März 1992 - Rechtssache C-200/90 - Dansk Denkavit und Poulsen Trading, Slg. 1992, I-2217 [I-2246 f.], Rdnr. 11; Urteil vom 19. März 1991 - Rechtssache C-109/90 - Giant, Slg. 1991, I-1385 [I-1397], Rdnrn. 11 und 12;… Urteil vom 13. Juli 1989 - Rechtssachen 93/88 und 94/88 - Wisselink u. a., Slg. 1989-III, 2671 [2706], Rdnr. 18;… Urteil vom 3. März 1988 - 252/86 - Bergandi, Slg. 1988, 1343 [1372], Rdnr. 15;… Urteil vom 27. November 1985 - Rechtssache 295/84 - Rousseau Wilmot, Slg. 1985-V, 3759 [3768 f.], Rdnr. 15) entwickelten wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind: .
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1997 - C-318/96
SPAR Österreichische Warenhandels AG gegen Finanzlandesdirektion für Salzburg.
(15) - Urteil in der Rechtssache 252/86, a. a. O., zitiert in Fußnote 14, Randnr. 8 und Urteil vom 26. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-370/95, C-371/95 und C-372/95 (Careda u. a., Slg. 1997, I-3721, Randnr. 15).(23) - Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-370/95, C-371/95 und C-372/95, a. a. O., zitiert in Fußnote 15, Randnr. 15.
- FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 202/01
Umsatzsteuerähnlicher Charakter von Nachzahlungszinsen; Entgegenstehen von …
Entscheidend ist, ob die steuerliche Maßnahme wesentliche Merkmale der Umsatzsteuer aufweist, weil Art. 33 der 6. EG-Richtlinie verhindern soll, dass das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Mitgliedstaaten durch Maßnahmen behindert wird, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise belasten (Urteile des EuGH vom 31. März 1992, Rs. C-200/90, RIW 1993, 1045; vom 26. Juni 1997, Rs. C- 370/95, 371/95, 372/95, EuGHE 1997, 3736 m.w.N.).(vgl. Urteile des EuGH vom 26.06.1997 - Rs. C-370/95, 371/95 u. 372/95 - Careda SA, UR 1997, 357; vom 19. Februar 1998 - Rs. C-318-96 - SPAR Österreichische Warenhandels AG, EuGHE 1998 I-810;… vom 09.03.2000 Rs. C-437/97 - Ev. Krankenhausverein Wien, UR 2000, 242, 244, Rz. 22 m.w.N.).
- FG Hamburg, 26.04.2005 - VII 293/99
Spielgerätesteuer: Vorlagebeschluss an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der …
Diese Prüfung hat das nationale Gericht in eigener Zuständigkeit vorzunehmen (vgl. EuGH vom 26.6.1997 in den Rechtssachen C - 370/95, C - 371/95 und C - 372/95, Careda S.A. u.a. Slg. 1997 - I - 3723). - OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1998 - 2 K 3/95 Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urt. v. 26.06.1997 - Rs. C-370/95 u.a. -, Careder, S.A. u.a., Slg. 1997, 3734, 3742 f.) läßt Art. 33 der 6. Richtlinie den Mitgliedstaaten die Befugnis zur Beibehaltung oder Einführung bestimmter indirekter Abgaben, sofern es sich dabei nicht um Abgaben handelt, die den Charakter von Umsatzsteuern haben.
- VG Arnsberg, 18.09.2008 - 5 K 2324/07
Spielapparatesteuer mit Differenzierung nach Aufstellungsort und Mindeststeuer …
- FG Sachsen-Anhalt, 02.05.2022 - 3 K 1180/17
Zur Rechtmäßigkeit der Umsatzbesteuerung bei Automatenglücksspiel: …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL KOMMT ZU DEM ERGEBNIS, DASS DIE SECHSTE …
- FG Hamburg, 19.05.1998 - VII 164/95
Begriff des "Vorbehalts" auf dem Steuerbescheid; Wirkung einer Steuerfestsetzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 14 A 527/05
Erhebung einer Vergnügungssteuer bezüglich der Aufstellung von Spielautomaten mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-475/03
Banca popolare di Cremona
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1999 - C-437/97
EKW und Wein & Co.
- VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2713/06
Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; …
- VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2085/06
Umstellung auf einspielergebnisbezogene Bemessung der Spielapparatesteuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 14 A 475/05
Aufstellung von Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen; Erhebung …
- BFH, 15.02.2000 - V B 152/99
Abweichung von EuGH-Entscheidung; Erlass von Nachforderungszinsen auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 22 A 2185/94
Vergnügungssteuer in Vereinsräumlichkeiten
- FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 3 K 1179/17
Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit …
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 887/09
Festsetzung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
- VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 677/09
Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von …
- VG Arnsberg, 07.08.2008 - 5 K 2686/07
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Gewinnspielgeräte; …
- FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 275/01
Umsatzsteuerähnlicher Charakter von Nachzahlungszinsen
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 888/09
Festsetzung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 14 A 477/05
Beurteilung der Erdrosselungswirkung einer Vergnügungssteuer i.H.v. 13 Prozent …
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 1051/09
Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von …
- VG Arnsberg, 18.09.2008 - 5 K 2955/07
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit …
- VG Arnsberg, 07.08.2008 - 5 K 2751/07
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Gewinnspielgeräte; …
- FG Köln, 16.02.2001 - 2 K 4913/98
Nichtgewährung einer Vorsteuervergütung an in Brasilien ansässige Unternehmer …
- FG Hamburg, 19.05.1998 - VII 15/96
Begriff des "Vorbehalts" auf dem Steuerbescheid; Wirkung einer Steuerfestsetzung …
- FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 274/01
Umsatzsteuerähnlicher Charakter von Nachzahlungszinsen
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1999 - C-434/97
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- EuGH, 26.06.1997 - C-371/95
Careda - Steuerrecht
- EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
Careda - Steuerrecht
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Rechtsprechung
| EuGH, 26.06.1997 - C-372/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 33; ; Gesetz 5/1990 vom 29. Juni 1990 Art. 38 Abs. 2 S. 2
- Europäischer Gerichtshof
Careda
Steuerrecht
- Wolters Kluwer
Auslegung von Artikel 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Abgabenbescheid über die Ergänzungsabgabe zur Steuer auf Gewinnspiele, Wetten und Glücksspiele im Sinne von Artikel 38 Absatz ...
- datenbank.nwb.de
Merkmale der Umsatzsteuer und deren Unabhängigkeit von einem Rechnungsdokument (Glücksspielsteuer beim Betrieb von Spielautomaten)
Papierfundstellen
- DB 1997, 1904
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- EuGH, 03.03.1988 - 252/86
Bergandi / Directeur général des impôts
Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind diese Merkmale folgende: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben; und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (insbesondere Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15, vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink u. a., Slg. 1989, 2671, Randnr. 18, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn. - EuGH, 31.03.1992 - C-200/90
Dansk Denkavit und Poulsen Trading / Skatteministeriet
Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
11 und 12, vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-200/90, Dansk Denkavit und Poulsen Trading, Slg. 1992, I-2217, Randnr. 11, und Bozzi a. a. O., Randnr. 12). - EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
Careda
Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
1 Die Audiencia Nacional hat mit Beschlüssen vom 4. Juli (C-370/95), 13. September (C-371/95) und 15. November 1995 (C-372/95), beim Gerichtshof eingegangen am 30. November 1995, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag zwei Fragen nach der Auslegung des Artikels 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. L 145, S. 1; im folgenden: Sechste Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
- EuGH, 19.03.1991 - C-109/90
Giant / Overijse
Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind diese Merkmale folgende: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben; und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (insbesondere Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15, vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink u. a., Slg. 1989, 2671, Randnr. 18, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn. - EuGH, 27.11.1985 - 295/84
Rousseau Wilmot / Organic
Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
13 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 1985 in der Rechtssache 295/84, Rousseau Wilmot, Slg. 1985, 3759, Randnr. 16, und vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 9) belässt Artikel 33 der Sechsten Richtlinie den Mitgliedstaaten die Befugnis zur Beibehaltung oder Einführung bestimmter indirekter Abgaben, wie z. B. von Verbrauchsteuern, sofern es sich dabei nicht um Abgaben handelt, "die... den Charakter von Umsatzsteuern haben"; er soll verhindern, daß das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch steuerliche Maßnahmen eines Mitgliedstaats beeinträchtigt wird, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise belasten. - EuGH, 13.07.1989 - 93/88
Wisselink u.a. / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind diese Merkmale folgende: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben; und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (insbesondere Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15, vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink u. a., Slg. 1989, 2671, Randnr. 18, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn. - EuGH, 07.05.1992 - C-347/90
Bozzi / Cassa Nazionale di Previdenza ed Assistenza a favore degli avvocati e dei …
Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
13 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 1985 in der Rechtssache 295/84, Rousseau Wilmot, Slg. 1985, 3759, Randnr. 16, und vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 9) belässt Artikel 33 der Sechsten Richtlinie den Mitgliedstaaten die Befugnis zur Beibehaltung oder Einführung bestimmter indirekter Abgaben, wie z. B. von Verbrauchsteuern, sofern es sich dabei nicht um Abgaben handelt, "die... den Charakter von Umsatzsteuern haben"; er soll verhindern, daß das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch steuerliche Maßnahmen eines Mitgliedstaats beeinträchtigt wird, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise belasten.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-370/95
Careda SA (C-370/95), Federación nacional de operadores de máquinas recreativas y …
(4) - Rechtssachen C-371/95 und C-372/95.
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