Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidung unten: EuGH, 26.06.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 26.06.1997 - C-370/95, C-371/95, C-372/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,738
EuGH, 26.06.1997 - C-370/95, C-371/95, C-372/95 (https://dejure.org/1997,738)
EuGH, Entscheidung vom 26.06.1997 - C-370/95, C-371/95, C-372/95 (https://dejure.org/1997,738)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - C-370/95, C-371/95, C-372/95 (https://dejure.org/1997,738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Steuern auf den Betrieb von Spielautomaten - Umsatzsteuer - Abwälzung auf den Verbraucher

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 33; ; Gesetz 5/1990 vom 29. Juni 1990 Art. 38 Abs. 2 S. 2

  • Europäischer Gerichtshof

    Careda

  • Europäischer Gerichtshof

    Femara

  • Europäischer Gerichtshof

    Facomare

  • EU-Kommission PDF

    Careda u.a. / Administración General del Estado

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 33
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Verbot, andere nationale Steuern zu erheben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Ziel - Begriff der "Umsatzsteuern" - Auf den Verbraucher abgewälzte Abgabe auf Gewinnspiele und ...

  • EU-Kommission

    Careda u.a. / Administración General del Estado

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Artikel 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Abgabenbescheid über die Ergänzungsabgabe zur Steuer auf Gewinnspiele, Wetten und Glücksspiele im Sinne von Artikel 38 Absatz ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Spielautomatensteuer und 6. Umsatzsteuer-Richtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 77/388 Art. 33

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer; Steuern auf den Betrieb von Spielautomaten

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 33, Richtlinie 77/388/EWG Art 33
    Geldspielautomaten; Zulässigkeit nationaler Abgabe

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Nacional - Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 709
  • DB 1997, 1904
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 03.03.1988 - 252/86

    Bergandi / Directeur général des impôts

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
    Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind diese Merkmale folgende: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben; und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (insbesondere Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15, vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink u. a., Slg. 1989, 2671, Randnr. 18, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn.
  • EuGH, 31.03.1992 - C-200/90

    Dansk Denkavit und Poulsen Trading / Skatteministeriet

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
    11 und 12, vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-200/90, Dansk Denkavit und Poulsen Trading, Slg. 1992, I-2217, Randnr. 11, und Bozzi a. a. O., Randnr. 12).
  • EuGH, 19.03.1991 - C-109/90

    Giant / Overijse

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
    Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind diese Merkmale folgende: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben; und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (insbesondere Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15, vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink u. a., Slg. 1989, 2671, Randnr. 18, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn.
  • EuGH, 27.11.1985 - 295/84

    Rousseau Wilmot / Organic

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 1985 in der Rechtssache 295/84, Rousseau Wilmot, Slg. 1985, 3759, Randnr. 16, und vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 9) beläßt Artikel 33 der Sechsten Richtlinie den Mitgliedstaaten die Befugnis zur Beibehaltung oder Einführung bestimmter indirekter Abgaben, wie z. B. von Verbrauchsteuern, sofern es sich dabei nicht um Abgaben handelt, "die ... den Charakter von Umsatzsteuern haben"; er soll verhindern, daß das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch steuerliche Maßnahmen eines Mitgliedstaats beeinträchtigt wird, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise belasten.
  • EuGH, 13.07.1989 - 93/88

    Wisselink u.a. / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
    Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind diese Merkmale folgende: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben; und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (insbesondere Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15, vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink u. a., Slg. 1989, 2671, Randnr. 18, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn.
  • EuGH, 07.05.1992 - C-347/90

    Bozzi / Cassa Nazionale di Previdenza ed Assistenza a favore degli avvocati e dei …

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 1985 in der Rechtssache 295/84, Rousseau Wilmot, Slg. 1985, 3759, Randnr. 16, und vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 9) beläßt Artikel 33 der Sechsten Richtlinie den Mitgliedstaaten die Befugnis zur Beibehaltung oder Einführung bestimmter indirekter Abgaben, wie z. B. von Verbrauchsteuern, sofern es sich dabei nicht um Abgaben handelt, "die ... den Charakter von Umsatzsteuern haben"; er soll verhindern, daß das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch steuerliche Maßnahmen eines Mitgliedstaats beeinträchtigt wird, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise belasten.
  • BFH, 11.12.2019 - XI R 13/18

    Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig

    Der EuGH hat im Urteil Careda u.a. vom 26.06.1997 - C-370/95 (EU:C:1997:327, HFR 1997, 781, zur Zulässigkeit der Erhebung von anderen Abgaben auf Glücksspiele neben der Umsatzsteuer und Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG, jetzt: Art. 401 MwStSystRL) bereits entschieden, dass die Ausstellung einer Rechnung oder eines an deren Stelle tretenden anderen Dokuments an den Benutzer von Spielautomaten wegen des automatischen Charakters der besteuerten Tätigkeit und deren kurzfristiger Wiederholbarkeit tatsächlich unmöglich ist (Rz 20).

    durch das EuGH-Urteil Careda u.a. (EU:C:1997:327, HFR 1997, 781) hinreichend geklärt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-338/97

    Wiener Städtische Allgemeine Versicherungs u.a.

    14: - Urteil vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86 (Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 8) und Urteil vom 26. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-370/95, C-371/95 und C-372/95 (Careda u. a., Slg. 1997, I-3721, Randnr. 15).

    23: - Siehe Fußnote 10.24: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-370/95, C-371/95 und C-372/95 (zitiert in Fußnote 13).

    25: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-370/95, C-371/95 und C-372/95 (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 15).

    26: - Urteil in den verbundenen Rechtssache C-370/95, C-371/95 und C-372/95 (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 17).

  • FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06

    EuGH-Vorlagefrage nach Vorliegen eines Verstoßes gegen das europäische …

    Der EuGH bestimmt mit Urteil vom 26. Juni 1997 u.a. C-370/95 (zu finden unter www.curia.europa.eu; vgl. auch HFR 1997, 781), dass nach dem einschlägigen Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 26.06.1997 - C-372/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,15125
EuGH, 26.06.1997 - C-372/95 (https://dejure.org/1997,15125)
EuGH, Entscheidung vom 26.06.1997 - C-372/95 (https://dejure.org/1997,15125)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - C-372/95 (https://dejure.org/1997,15125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,15125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 33; ; Gesetz 5/1990 vom 29. Juni 1990 Art. 38 Abs. 2 S. 2

  • Europäischer Gerichtshof

    Careda

    Steuerrecht

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Artikel 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Abgabenbescheid über die Ergänzungsabgabe zur Steuer auf Gewinnspiele, Wetten und Glücksspiele im Sinne von Artikel 38 Absatz ...

  • datenbank.nwb.de

    Merkmale der Umsatzsteuer und deren Unabhängigkeit von einem Rechnungsdokument (Glücksspielsteuer beim Betrieb von Spielautomaten)

Papierfundstellen

  • DB 1997, 1904
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.03.1988 - 252/86

    Bergandi / Directeur général des impôts

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
    Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind diese Merkmale folgende: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben; und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (insbesondere Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15, vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink u. a., Slg. 1989, 2671, Randnr. 18, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn.
  • EuGH, 31.03.1992 - C-200/90

    Dansk Denkavit und Poulsen Trading / Skatteministeriet

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
    11 und 12, vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-200/90, Dansk Denkavit und Poulsen Trading, Slg. 1992, I-2217, Randnr. 11, und Bozzi a. a. O., Randnr. 12).
  • EuGH, 26.06.1997 - C-370/95

    Careda

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
    1 Die Audiencia Nacional hat mit Beschlüssen vom 4. Juli (C-370/95), 13. September (C-371/95) und 15. November 1995 (C-372/95), beim Gerichtshof eingegangen am 30. November 1995, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag zwei Fragen nach der Auslegung des Artikels 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. L 145, S. 1; im folgenden: Sechste Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • EuGH, 19.03.1991 - C-109/90

    Giant / Overijse

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
    Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind diese Merkmale folgende: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben; und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (insbesondere Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15, vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink u. a., Slg. 1989, 2671, Randnr. 18, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn.
  • EuGH, 27.11.1985 - 295/84

    Rousseau Wilmot / Organic

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
    13 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 1985 in der Rechtssache 295/84, Rousseau Wilmot, Slg. 1985, 3759, Randnr. 16, und vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 9) belässt Artikel 33 der Sechsten Richtlinie den Mitgliedstaaten die Befugnis zur Beibehaltung oder Einführung bestimmter indirekter Abgaben, wie z. B. von Verbrauchsteuern, sofern es sich dabei nicht um Abgaben handelt, "die... den Charakter von Umsatzsteuern haben"; er soll verhindern, daß das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch steuerliche Maßnahmen eines Mitgliedstaats beeinträchtigt wird, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise belasten.
  • EuGH, 13.07.1989 - 93/88

    Wisselink u.a. / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
    Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind diese Merkmale folgende: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben; und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (insbesondere Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15, vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink u. a., Slg. 1989, 2671, Randnr. 18, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn.
  • EuGH, 07.05.1992 - C-347/90

    Bozzi / Cassa Nazionale di Previdenza ed Assistenza a favore degli avvocati e dei …

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-372/95
    13 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 1985 in der Rechtssache 295/84, Rousseau Wilmot, Slg. 1985, 3759, Randnr. 16, und vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 9) belässt Artikel 33 der Sechsten Richtlinie den Mitgliedstaaten die Befugnis zur Beibehaltung oder Einführung bestimmter indirekter Abgaben, wie z. B. von Verbrauchsteuern, sofern es sich dabei nicht um Abgaben handelt, "die... den Charakter von Umsatzsteuern haben"; er soll verhindern, daß das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch steuerliche Maßnahmen eines Mitgliedstaats beeinträchtigt wird, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise belasten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht