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   EuGH, 07.10.2010 - C-382/09   

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https://dejure.org/2010,10101
EuGH, 07.10.2010 - C-382/09 (https://dejure.org/2010,10101)
EuGH, Entscheidung vom 07.10.2010 - C-382/09 (https://dejure.org/2010,10101)
EuGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - C-382/09 (https://dejure.org/2010,10101)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Kapitel 73 - Litzen und Kabel aus Stahl - Position 7312 - TARIC-Code - Tarifierungsirrtum - Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Antidumpingzölle - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Stils Met

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Kapitel 73 - Litzen und Kabel aus Stahl - Position 7312 - TARIC-Code - Tarifierungsirrtum - Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Antidumpingzölle - ...

  • EU-Kommission PDF

    Stils Met

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Kapitel 73 - Litzen und Kabel aus Stahl - Position 7312 - TARIC-Code - Tarifierungsirrtum - Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Antidumpingzölle - ...

  • EU-Kommission

    Stils Met

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Kapitel 73 - Litzen und Kabel aus Stahl - Position 7312 - TARIC-Code - Tarifierungsirrtum - Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Antidumpingzölle - ...

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsamer Zolltarif; Tarifierung weder aus Moldawien noch aus Marokko stammender nicht überzogener oder nur verzinkter Kabel und Seile aus anderem als nicht rostendem Stahl mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm bis 48 mm; Tarifierungsirrtum bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung weder aus Moldawien noch aus Marokko stammender nicht überzogener oder nur verzinkter Kabel und Seile aus anderem als nicht rostendem Stahl mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm bis 48 mm; Tarifierungsirrtum bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Geldbuße in Höhe der Antidumpingzölle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Stils Met

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Kapitel 73 - Litzen und Kabel aus Stahl - Position 7312 - TARIC-Code - Tarifierungsirrtum - Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Antidumpingzölle - ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Augstakas tiesas Senata (Republik Lettland), eingereicht am 28. September 2009 - Stils Met SIA/Valsts ienemumu dienests

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EG) Nr 384/96 Art 14 Abs 1
    Antidumpingzoll; Geldbuße; Stahl; Taric Codes

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Augstakas tiesas Senats - Auslegung von Kapitel 73 des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256, S. 1) in der durch ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.10.2003 - C-91/02

    Hannl + Hofstetter

    Auszug aus EuGH, 07.10.2010 - C-382/09
    Dabei müssen die Mitgliedstaaten, denen bei der Wahl der Sanktionen ein Ermessen verbleibt, darauf achten, dass die Verstöße gegen die Unionsregelung unter materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bedingungen geahndet werden, die denjenigen entsprechen, die für nach Art und Schwere gleichartige Verstöße gegen nationales Recht gelten, wobei die Sanktion jedenfalls wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein muss (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1995, Siesse, C-36/94, Slg. 1995, I-3573, Randnr. 20, und vom 16. Oktober 2003, Hannl-Hofstetter, C-91/02, Slg. 2003, I-12077, Randnr. 17).

    Sie sind jedoch verpflichtet, bei der Ausübung dieser Befugnis das Unionsrecht und seine allgemeinen Grundsätze, also auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, zu beachten (vgl. entsprechend Urteile Siesse, Randnr. 21, vom 7. Dezember 2000, De Andrade, C-213/99, Slg. 2000, I-11083, Randnr. 20, und Hannl-Hofstetter, Randnr. 18).

  • EuGH, 26.10.1995 - C-36/94

    Siesse / Director da Alfândega de Alcântara

    Auszug aus EuGH, 07.10.2010 - C-382/09
    Dabei müssen die Mitgliedstaaten, denen bei der Wahl der Sanktionen ein Ermessen verbleibt, darauf achten, dass die Verstöße gegen die Unionsregelung unter materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bedingungen geahndet werden, die denjenigen entsprechen, die für nach Art und Schwere gleichartige Verstöße gegen nationales Recht gelten, wobei die Sanktion jedenfalls wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein muss (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1995, Siesse, C-36/94, Slg. 1995, I-3573, Randnr. 20, und vom 16. Oktober 2003, Hannl-Hofstetter, C-91/02, Slg. 2003, I-12077, Randnr. 17).

    Sie sind jedoch verpflichtet, bei der Ausübung dieser Befugnis das Unionsrecht und seine allgemeinen Grundsätze, also auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, zu beachten (vgl. entsprechend Urteile Siesse, Randnr. 21, vom 7. Dezember 2000, De Andrade, C-213/99, Slg. 2000, I-11083, Randnr. 20, und Hannl-Hofstetter, Randnr. 18).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-213/99

    de Andrade

    Auszug aus EuGH, 07.10.2010 - C-382/09
    Sie sind jedoch verpflichtet, bei der Ausübung dieser Befugnis das Unionsrecht und seine allgemeinen Grundsätze, also auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, zu beachten (vgl. entsprechend Urteile Siesse, Randnr. 21, vom 7. Dezember 2000, De Andrade, C-213/99, Slg. 2000, I-11083, Randnr. 20, und Hannl-Hofstetter, Randnr. 18).
  • EuGH, 07.02.2002 - C-276/00

    Turbon International

    Auszug aus EuGH, 07.10.2010 - C-382/09
    Darüber hinaus sind nach ständiger Rechtsprechung sowohl die Anmerkungen zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens wichtige Hilfsmittel dafür, eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und stellen deshalb wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs dar (vgl. insbesondere Urteile vom 20. November 1997, Wiener SI, C-338/95, Slg. 1997, I-6495, Randnr. 11, und vom 7. Februar 2002, Turbon International, C-276/00, Slg. 2002, I-1389, Randnr. 22).
  • EuGH, 20.11.1997 - C-338/95

    Wiener SI

    Auszug aus EuGH, 07.10.2010 - C-382/09
    Darüber hinaus sind nach ständiger Rechtsprechung sowohl die Anmerkungen zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens wichtige Hilfsmittel dafür, eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und stellen deshalb wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs dar (vgl. insbesondere Urteile vom 20. November 1997, Wiener SI, C-338/95, Slg. 1997, I-6495, Randnr. 11, und vom 7. Februar 2002, Turbon International, C-276/00, Slg. 2002, I-1389, Randnr. 22).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-173/08

    Kloosterboer Services - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Kühlsysteme für

    Auszug aus EuGH, 07.10.2010 - C-382/09
    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteil vom 18. Juni 2009, Kloosterboer Services, C-173/08, Slg. 2009, I-5347, Randnr. 24).
  • EuGH, 31.10.2019 - C-395/17

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel

    Nach dem in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Geltung und die Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Oktober 2010, Stils Met, C-382/09, EU:C:2010:596, Rn. 44, und vom 5. Dezember 2017, Deutschland/Rat, C-600/14, EU:C:2017:935, Rn. 94).
  • EuGH, 31.10.2019 - C-391/17

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Nach dem in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Geltung und die Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Oktober 2010, Stils Met, C-382/09, EU:C:2010:596, Rn. 44, und vom 5. Dezember 2017, Deutschland/Rat, C-600/14, EU:C:2017:935, Rn. 94).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-316/19

    Kommission/ Slowenien (Archives de la BCE) - Vertragsverletzungsverfahren - Art.

    51 Urteile vom 7. Oktober 2010, Stils Met (C-382/09, EU:C:2010:596, Rn. 44), vom 5. Dezember 2017, Deutschland/Rat (C-600/14, EU:C:2017:935, Rn. 94), und vom 31. Oktober 2019, Kommission/Niederlande (C-395/17, EU:C:2019:918, Rn. 95).
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