Rechtsprechung
| EuGH, 03.05.1993 - C-424/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 175 Abs. 3; ; Beschluss zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Art. 3 Abs. 1
- EU-Kommission
Ladbroke Racing / Kommission
EWG-Vertrag, Artikel 90; Beschluß 88/591 des Rates, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c; EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 47 Absatz 2
Verfahren; Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz; Klage, die von einer natürlichen oder juristischen Person gemäß Artikel 175 Absatz 3 EWG-Vertrag beim Gerichtshof erhoben wird und die Anwendung der für Unternehmen ... - EU-Kommission
Ladbroke Racing / Kommission
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz; Klage natürlicher oder juristischer Personen gemäß Art. 175 Abs. 3 EWG-Vertrag gegen ein Organ der Gemeinschaften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahren - Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz - Klage, die von einer natürlichen oder juristischen Person gemäß Artikel 175 Absatz 3 EWG-Vertrag beim Gerichtshof erhoben wird und die Anwendung der für Unternehmen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- EuGH, 04.06.1991 - C-66/90
PTT Nederland u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 03.05.1993 - C-424/92
Sie räumt ein, daß der Gerichtshof hierüber bereits in anderem Sinne entschieden habe (Beschluß vom 4. Juni 1991 in der Rechtssache C-66/90, Koninklijke PTT Nederland NV und PTT Post BV/Kommission, Slg. 1991, I-2723), ersucht ihn jedoch um Überprüfung seines Standpunktes. - EuG - T-110/92 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Ladbroke Racing / Kommission
Auszug aus EuGH, 03.05.1993 - C-424/92
2 Die Klägerin hat eine gleichlautende Klage vor dem Gericht erster Instanz erhoben (Rechtssache T-110/92).
- EuG, 27.10.1994 - T-32/93
Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel …
Diese Untätigkeitsklagen sind unter den Nummern C-424/92 und T-110/92 in das Register eingetragen worden.12 Mit Beschluß vom 3. Mai 1993 hat der Gerichtshof die Rechtssache C-424/92 mit der Begründung an das Gericht verwiesen, daß die Klage in dessen Zuständigkeit falle.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".