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Rechtsprechung
   EuGH, 08.06.2023 - C-430/22, C-468/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12741
EuGH, 08.06.2023 - C-430/22, C-468/22 (https://dejure.org/2023,12741)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.2023 - C-430/22, C-468/22 (https://dejure.org/2023,12741)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 2023 - C-430/22, C-468/22 (https://dejure.org/2023,12741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    VB (Information du condamné par défaut)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie (EU) 2016/343 - Art. 8 Abs. 4 - Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung - Verfahren in Abwesenheit - Wiederaufnahmeverfahren - Unterrichtung der in Abwesenheit verurteilten Person ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen; Richtlinie (EU) 2016/343; Art. 8 Abs. 4; Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung; Verfahren in Abwesenheit; Wiederaufnahmeverfahren; Unterrichtung der in Abwesenheit verurteilten Person über ihr ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie (EU) 2016/343 - Art. 8 Abs. 4 - Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung - Verfahren in Abwesenheit - Wiederaufnahmeverfahren - Unterrichtung der in Abwesenheit verurteilten Person ...

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • EuGH - C-468/22 (anhängig)

    VB

    Auszug aus EuGH, 08.06.2023 - C-430/22
    In den verbundenen Rechtssachen C-430/22 und C-468/22.

    VB (C-468/22),.

    Rn. 20 In der Rechtssache C-468/22 hat der Spetsializiran nakazatelen sad (Spezialisiertes Strafgericht) ebenfalls beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen:.

    Rn. 32 Da der Gerichtshof die erste Vorlagefrage in der Rechtssache C-430/22 verneint hat, brauchen die zweiten Frage in dieser Rechtssache und die Vorlagefrage in der Rechtssache C-468/22 nicht beantwortet zu werden, weil sich - wie in Rn. 17 des vorliegenden Urteils ausgeführt - nach Auffassung des vorlegenden Gerichts nur bei einer Bejahung der ersten Vorlagefrage die Frage nach dem - in Rn. 18 des vorliegenden Urteils erörterten - Inhalt der einer in Abwesenheit verurteilten Person zu erteilenden Informationen stellt.

  • EuGH, 19.05.2022 - C-569/20

    Ist es unmöglich, eine gerichtlich verfolgte Person aufzufinden, kann gegen diese …

    Auszug aus EuGH, 08.06.2023 - C-430/22
    Insbesondere sind auch die Erwägungsgründe des betreffenden Unionsrechtsakts zu berücksichtigen, da diese den Willen des Gesetzgebers erhellen und wichtige Auslegungselemente sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 2022, Spetsializirana prokuratura [Verhandlung gegen einen flüchtigen Angeklagten], C-569/20, EU:C:2022:401, Rn. 32).

    Jedoch dürfen die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht das Ziel dieser Richtlinie beeinträchtigen, das darin besteht, ein faires Verfahren zu gewährleisten und es dem Betroffenen zu ermöglichen, im Sinne von Art. 8 oder Art. 9 der Richtlinie in seiner Verhandlung anwesend zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 2022, Spetsializirana prokuratura [Verhandlung gegen einen flüchtigen Angeklagten], C-569/20, EU:C:2022:401, Rn. 43).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-263/18

    Der Verkauf "gebrauchter" E-Books über eine Website stellt eine öffentliche …

    Auszug aus EuGH, 08.06.2023 - C-430/22
    Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, sowie gegebenenfalls ihre Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Nederlands Uitgeversverbond und Groep Algemene Uitgevers, C-263/18, EU:C:2019:1111, Rn. 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.01.2025 - C-400/23

    VB II (Information sur le droit à un nouveau procès) - Vorlage zur …

    Rn. 17 Mit Urteil vom 8. Juni 2023, VB (Information der in Abwesenheit verurteilten Person) (C-430/22 und C-468/22, im Folgenden: Urteil VB, EU:C:2023:458), hat der Gerichtshof diese Frage verneint.

    Rn. 18 Nach Ansicht des Sofiyski gradski sad (Stadtgericht Sofia, Bulgarien), der seit der Abschaffung des Spetsializiran nakazatelen sad (Spezialisiertes Strafgericht) die Strafverfahren im Ausgangsverfahren übernommen hat und das vorlegende Gericht ist, könnte das Urteil VB dahin verstanden werden, dass die bulgarischen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie 2016/343 im Einklang stünden und dass keine Bemühungen des Gerichts, das eine Person in Abwesenheit verurteile, obwohl die in Art. 8 Abs. 2 dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen nicht erfüllt seien, erforderlich seien, um sicherzustellen, dass dieser Person die in Art. 8 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie genannten Informationen mitgeteilt würden.

    Rn. 45 Drittens ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2016/343, dass der Unionsgesetzgeber nicht klargestellt hat, unter welchen Modalitäten die Information über das "Recht auf eine neue Verhandlung oder auf Einlegung eines sonstigen Rechtsbehelfs" bereitzustellen ist (Urteil VB, Rn. 27).

    Rn. 85 Die Richtlinie 2016/343 kann zwar nicht dahin ausgelegt werden, dass sie das in Abwesenheit entscheidende Gericht verpflichtet, in seiner Entscheidung auf das Recht auf eine neue Verhandlung hinzuweisen (Urteil VB, Rn. 31), doch lässt sie den Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Umsetzung einen weiten Gestaltungsspielraum und kann daher auch nicht dahin ausgelegt werden, dass sie es diesem Gericht verwehrt, im Rahmen einer in Abwesenheit durchgeführten Verhandlung zu prüfen, ob die in Art. 8 Abs. 2 dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllt sind und, wenn dies nicht der Fall ist, in seiner Entscheidung darauf hinzuweisen, dass die betroffene Person ein Recht auf Durchführung einer neuen Verhandlung hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-414/22

    DocLX Travel Events - Vorlage zur Vorabentscheidung - Pauschalreisen und …

    {FN:5} Urteil vom 8. Juni 2023, VB (Information der in Abwesenheit verurteilten Person) (C-430/22 und C-486/22, EU:C:2023:458, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22

    Inditex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - …

    {FN:38} Vgl. zuletzt Urteil vom 8. Juni 2023, VB (Information der in Abwesenheit verurteilten Person) (C-430/22 und C-468/22, EU:C:2023:458, Rn. 24).
  • EuGH, 01.08.2025 - C-404/24

    Dimnev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Rn. 27 Als Erstes ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2016/343 nur zum Ziel hat, gemeinsame Mindestvorschriften festzulegen, und daher keine abschließende Harmonisierung des Strafverfahrens vornimmt (Urteil vom 8. Juni 2023, VB [Information der in Abwesenheit verurteilten Person], C-430/22 und C-468/22, EU:C:2023:458, Rn. 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-400/23

    VB II (Information sur le droit à un nouveau procès) - Vorlage zur …

    {FN:3} C-430/22 und C-468/22, im Folgenden: Urteil VB I, EU:C:2023:458.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-395/22

    "Trade Express-L" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Energie - Richtlinie …

    {FN:19} Vgl. Urteil vom 8. Juni 2023, VB (Information der in Abwesenheit verurteilten Person) (C-430/22 und C-468/22, EU:C:2023:458, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-22/23

    Citadeles nekustamie īpašumi - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:4} Vgl. jüngst Urteile vom 8. Juni 2023, VB (Information der in Abwesenheit verurteilten Person) (C-430/22 und C-468/22, EU:C:2023:458, Rn. 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 17. November 2022, Rodl & Partner (…C-562/20, EU:C:2022:883, Rn. 81).
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