Rechtsprechung
| EuGH, 05.12.2024 - C-506/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Network One Distribution
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Entstehen und Erhebung der Zollschuld - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Erhebung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren aus China - Erhebung von Verzugszinsen nach der Verordnung Nr. 952/2013 - Nationale Regelung, die die Erhebung ...
- Europäischer Gerichtshof
Network One Distribution
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Entstehen und Erhebung der Zollschuld - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Erhebung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren aus China - Erhebung von Verzugszinsen nach der Verordnung Nr. 952/2013 - Nationale Regelung, die die Erhebung ...
- datenbank.nwb.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Entstehen und Erhebung der Zollschuld - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Erhebung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren aus China - Erhebung von Verzugszinsen nach der Verordnung Nr. 952/2013 - Nationale Regelung, die die Erhebung ...
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Network One Distribution
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EUV 952/2013 Art 114
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Network One Distribution
Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Bucureşti (Rumänien), eingereicht am 8. August 2023 - Network One Distribution SRL/Agenţia Naţională de Administrare Fiscală - Direcţia Generală Regională a ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Network One Distribution
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 04.03.2020 - C-655/18
Schenker - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EU) Nr. …
Auszug aus EuGH, 05.12.2024 - C-506/23
Sie sind allerdings verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Befugnis das Unionsrecht und seine allgemeinen Grundsätze, also auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, zu beachten (Urteil vom 4. März 2020, Schenker, C-655/18, EU:C:2020:157, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 35 Insbesondere dürfen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die nach den nationalen Rechtsvorschriften zulässigen administrativen oder repressiven Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung der mit diesen Rechtsvorschriften in legitimer Weise verfolgten Ziele erforderlich ist, und im Verhältnis zu diesen Zielen nicht unangemessen sein (Urteil vom 4. März 2020, Schenker, C-655/18, EU:C:2020:157, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 31.03.2011 - C-546/09
Aurubis Balgaria - Zollkodex - Zölle - Einfuhrzollschuld - Säumniszinsen - …
Auszug aus EuGH, 05.12.2024 - C-506/23
Rn. 31 Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf Art. 232 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2913/92 - die den Zollkodex der Gemeinschaften festlegte, der durch den Zollkodex aufgehoben und ersetzt wurde - festgestellt hat, dass "[d]ie Säumniszinsen … die sich aus der Überschreitung der Zahlungsfrist ergebenden Auswirkungen mildern und insbesondere verhindern [sollen], dass der Zollschuldner einen ungebührlichen Vorteil daraus zieht, dass ihm die von ihm im Rahmen dieser Schuld zu entrichtenden Beträge über die zu deren Begleichung gesetzte Frist hinaus zur Verfügung stehen" (Urteil vom 31. März 2011, Aurubis Balgaria, C-546/09, EU:C:2011:199, Rn. 29). - EuGH, 21.03.2024 - C-703/22
CBR (Hémianopsie) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Straßenverkehr - …
Auszug aus EuGH, 05.12.2024 - C-506/23
Die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung eines Unionsrechtsakts schließt es nämlich aus, diesen in einer seiner Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, die betreffende Vorschrift insbesondere im Licht aller Sprachfassungen anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung, zu der sie gehört, auszulegen (Urteil vom 21. März 2024, CBR [Hemianopsie], C-703/22, EU:C:2024:261, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.04.2026 - C-769/22
Werte der Union: Durch die Verabschiedung eines Gesetzes, das LGBTI+-Personen …
Dieses Erfordernis bedeutet, dass die Maßnahmen nicht über das hinausgehen dürfen, was zum Schutz dieser Entwicklung erforderlich ist, und dass sie im Verhältnis zu diesem Ziel nicht unangemessen sein dürfen (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Dezember 2024, Network One Distribution, C-506/23, EU:C:2024:1003, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BFH, 19.02.2025 - XI R 18/23
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Der Senat verweist dazu auf die Begründungen der hierzu bereits ergangenen Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des BFH (vgl. EuGH-Urteil Network One Distribution vom 05.12.2024 - C-506/23, EU:C:2024:1003, Rz 25 ff.;… BFH-Beschlüsse vom 13.09.2023 - XI B 52/22 (AdV), BFH/NV 2024, 273, Rz 19; vom 23.05.2022 - V B 4/22 (AdV), BFHE 276, 535, Rz 35 f., m.w.N.; vom 16.10.2023 - V B 49/22 (AdV), BFHE 281, 509, BStBl II 2024, 97, Rz 21 f.). - EuGH, 30.04.2026 - C-544/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …
Rn. 61 Jedenfalls sollen die Verzugszinsen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die sich aus der Überschreitung einer Zahlungsfrist ergebenden Auswirkungen mildern und die Vorteile ausgleichen, die der Wirtschaftsteilnehmer ungebührlich aus dem Verzug bei der Begleichung einer Steuerschuld zieht, und nicht einen solchen Verzug sanktionieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2024, Network One Distribution, C-506/23, EU:C:2024:1003, Rn. 32).
- EuG, 21.01.2026 - T-150/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Union - Art. 33 der …
Im weiten Sinne soll mit einer Berichtigung jedoch ein Fehler korrigiert werden, wobei der Zweck dieser Berichtigung darin besteht, dass dieser Rechtsakt sich so darstellt, wie er sich bereits bei seinem Erlass hätte darstellen müssen Dieser Gedanke wird meines Erachtens bestätigt, wenn man im Einklang mit den Auslegungsregeln des Gerichtshofs (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2024, Network One Distribution, , EU:C:2024:1003, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung) die Sprachfassungen von Art. 44 Abs. 4 des Zollkodex der Union vergleicht: "corrección" im Spanischen, "correction" im Englischen, "Berichtigung" im Deutschen und "correzione" im Italienischen. - Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2025 - C-544/24
Nekilnojamojo turto valdymas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2024, Network One Distribution (C-506/23, EU:C:2024:1003, Rn. 32). - EuGH, 03.07.2025 - C-263/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
Die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung eines Unionsrechtsakts schließt es nämlich aus, diesen in einer seiner Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, die betreffende Vorschrift insbesondere im Licht aller Sprachfassungen anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung, zu der sie gehört, auszulegen (Urteil vom 5. Dezember 2024, Network One Distribution, C-506/23, EU:C:2024:1003, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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