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| EuGH, 22.05.2013 - C-545/12 |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Zypern
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission / Zypern
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Zypern
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hessen, 31.10.2024 - 5 K 1125/23
Besteuerung von virtuellen Automatenglücksspielen nach dem Rennwett- und …
Mit dem Urteil vom 10.11.2011, C-259/10, "E", habe der EuGH zwar entschieden, dass es für die "Beurteilung der Vergleichbarkeit der betreffenden Glücksspiele auf die […] angeführten Unterschiede in der rechtlichen Reglung nicht ankommt", er habe zugleich aber auch darauf hingewiesen, dass "Unterschiede im rechtlichen Rahmen und in der rechtlichen Reglung […] aus Sicht des Verbrauchers zu einer Unterscheidbarkeit im Hinblick auf die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse führen können." Dies habe der EuGH in seinem Urteil "F" vom 27. Februar 2014, C-545/12 und C-455/12, dahingehend präzisiert, dass unterschiedliche rechtliche Anforderungen in den Augen eines durchschnittlichen Nutzers einen Unterschied schaffen, da die unterschiedlichen Anforderungen unterschiedliche Bedürfnisse des Nutzers befriedigen (…vgl. BFH-Beschluss vom 26.09.2022 - XI B 9/22, BFH/NV 2022, 1417;… Rz. 21). - FG Hessen, 31.10.2024 - 5 K 1126/23
Besteuerung von virtuellen Automatenglücksspielen nach dem Rennwett- und …
Mit dem Urteil vom 10. November 2011, C-259/10, "C", habe der EuGH zwar entschieden, dass es für die "Beurteilung der Vergleichbarkeit der betreffenden Glücksspiele auf die […] angeführten Unterschiede in der rechtlichen Reglung nicht ankommt", er habe zugleich aber auch darauf hingewiesen, dass "Unterschiede im rechtlichen Rahmen und in der rechtlichen Reglung […] aus Sicht des Verbrauchers zu einer Unterscheidbarkeit im Hinblick auf die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse führen können." Dies habe der EuGH in seinem Urteil "E" vom 27. Februar 2014, C-545/12 und C-455/12, dahingehend präzisiert, dass unterschiedliche rechtliche Anforderungen in den Augen eines durchschnittlichen Nutzers einen Unterschied schaffen, da die unterschiedlichen Anforderungen unterschiedliche Bedürfnisse des Nutzers befriedigen (…vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2022 - XI B 9/22, BFH/NV 2022, 1417;… Rz. 21).
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