Rechtsprechung
| EuGH, 25.04.2013 - C-55/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Irland
- EU-Kommission
Kommission / Irland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGRL 96/2003
Behinderung; Irland; Kraftfahrzeug; Kraftstoff; Steuerbefreiung; Verbrauchsteuer - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission / Irland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verstoß gegen die Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. L 283, S. 51) - Befreiung des von Menschen mit Behinderung für den ...
Wird zitiert von ... (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-63/19
Kommission/ Italien (Contribution à l'achat de carburants) - Vertragsverletzung …
{FN:12} C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274.{FN:14} C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274.
{FN:15} C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274.
{FN:16} C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274.
{FN:17} C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274.
{FN:23} Vgl. Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Irland (C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274, Rn. 37).
{FN:24} Vgl. Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Irland (C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274, Rn. 38).
{FN:25} Vgl. Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Irland (C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274, Rn. 39).
{FN:26} Vgl. Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Irland (C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274, Rn. 40).
{FN:27} Vgl. Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Irland (C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274, Rn. 41).
{FN:28} C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274.
{FN:29} C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274.
{FN:30} Vgl. Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Irland (C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274, Rn. 32).
{FN:31} Vgl. Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Irland (C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274, Rn. 33).
- EuGH, 14.01.2021 - C-63/19
Der den Einwohnern der Regione autonoma Friuli Venezia Giulia auf den …
Rn. 47 Wie sich aus dem Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Irland (C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274), ergebe, bestehe eine der Formen, in denen die Mitgliedstaaten Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen gewähren könnten, darin, "die entrichteten Steuern vollständig oder teilweise [zu] erstatten", wie es in Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2003/96 heiße.Rn. 57 Anders als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Irland (C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274), ergangen sei und in der die nationale Regelung ausdrücklich bestimmt habe, dass der Verbrauchsteueranteil des Kraftstoffpreises Gegenstand der Erstattung sei, könne der Gerichtshof in der vorliegenden Rechtssache nicht von dieser Prämisse ausgehen.
Rn. 58 Aus dem Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Irland (C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274), lasse sich insoweit nicht ableiten, dass Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2003/96 jeden Fall einer Subvention aus öffentlichen Mitteln für verbrauchsteuerpflichtige Waren erfasse, sondern vielmehr, dass diese Vorschrift nur die Geldzahlungen einbeziehe, bei denen auf die eine oder andere Weise ein Zusammenhang mit der ursprünglich entrichteten Verbrauchsteuer bestehen bleibe.
Rn. 66 Siebtens beziehe sich der Gegenstand der durch das streitige Zuschusssystem eingeführten Maßnahme anders als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Irland (C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274), ergangen sei, nicht auf den Verbrauchsteueranteil des Kraftstoffpreises.
Rn. 88 Wie sich aus dem Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Irland (C-55/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:274), ergibt, schließt der Umstand, dass die Schuldner der Verbrauchsteuer und die Empfänger des streitigen Zuschusses nicht dieselben Personen sind, für sich genommen die Feststellung des Vorliegens einer Erstattung dieser Steuer nicht aus.
- EuGH, 04.09.2014 - C-237/12
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Rn. 56 Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass das Vertragsverletzungsverfahren nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs auf der objektiven Feststellung eines Verstoßes eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht beruht, so dass dieser sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Irland, C-55/12, EU:C:2013:274, Rn. 45, und Kommission/Tschechische Republik, C-241/11, EU:C:2013:423, Rn. 48).
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