Rechtsprechung
| EuGH, 10.04.2025 - C-584/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Alcampo u. a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Methode zur Berechnung der Rente wegen dauerhafter ...
- Europäischer Gerichtshof
Alcampo u. a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Methode zur Berechnung der Rente wegen dauerhafter ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Methode zur Berechnung der Rente wegen dauerhafter ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Methode zur Berechnung der Rente wegen dauerhafter ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Alcampo u. a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Asepeyo Mutua Colaboradora de la Seguridad Social nº 151
Papierfundstellen
- NZS 2025, 660
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 30.06.2022 - C-625/20
INSS (Cumul de pensions d'invalidité professionnelle totale) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 10.04.2025 - C-584/23
Rn. 30 Zwar steht fest, dass das Unionsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt lässt und dass in Ermangelung einer Harmonisierung auf der Ebene der Union das Recht jedes Mitgliedstaats regelt, unter welchen Voraussetzungen Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit gewährt werden; gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Zuständigkeit das Unionsrecht beachten (Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).Solche Rechtsvorschriften müssen jedoch die Richtlinie 79/7 und insbesondere deren Art. 4 Abs. 1 beachten, wonach der Grundsatz der Gleichbehandlung den Fortfall jeglicher unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, u. a. bei der Berechnung der Leistungen, beinhaltet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 31).
Rn. 33 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Kontext der Richtlinie 79/7 als die Anwendung dem Anschein nach neutraler Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die Personen des einen Geschlechts in besonderer Weise gegenüber Personen des anderen Geschlechts benachteiligen können, zu verstehen, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein legitimes Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und erforderlich (Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 34 Das Vorliegen eines solchen besonderen Nachteils kann u. a. dann festgestellt werden, wenn nachgewiesen wird, dass sich eine nationale Regelung auf einen signifikant höheren Anteil von Personen eines Geschlechts im Vergleich zu Personen des anderen Geschlechts ungünstig auswirkt (Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 35 Für den Fall, dass das nationale Gericht wie hier über statistische Daten verfügt, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die beste Vergleichsmethode darin besteht, den Anteil der Arbeitnehmer, die von der in Rede stehenden Regel in der Gruppe der männlichen Arbeitskräfte betroffen sind, mit dem entsprechenden Anteil in der Gruppe der weiblichen Arbeitskräfte zu vergleichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 36 In diesem Rahmen ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, inwieweit die ihm vorgelegten statistischen Daten zuverlässig sind, und festzustellen, ob diese berücksichtigt werden können, d. h. insbesondere, ob sie nicht rein zufällige oder konjunkturelle Phänomene widerspiegeln und ob sie hinreichend aussagekräftig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.07.2009 - C-537/07
Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung …
Auszug aus EuGH, 10.04.2025 - C-584/23
Rn. 18 Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil vom 16. Juli 2009, Gómez-Limón Sánchez-Camacho (C-537/07, EU:C:2009:462, Rn. 62), entschieden habe, dass die Richtlinie 79/7 die Mitgliedstaaten nicht verpflichte, Personen, die Kinder aufgezogen haben, Vergünstigungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu gewähren oder entsprechende Leistungsansprüche aufgrund von Zeiträumen der Beschäftigungsunterbrechung wegen Kindererziehung vorzusehen.Die Richtlinie 79/7 verpflichtet die Mitgliedstaaten in keiner Weise, Personen, die Kinder aufgezogen haben, Vergünstigungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu gewähren oder Leistungsansprüche aufgrund von Zeiträumen der Beschäftigungsunterbrechung wegen Kindererziehung vorzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2009, Gómez-Limón Sánchez-Camacho, C-537/07, EU:C:2009:462, Rn. 61 und 62).
- EuGH, 14.04.2015 - C-527/13
Das spanische Gesetz über die Berechnung von Berufsunfähigkeitsrenten ist mit dem …
Auszug aus EuGH, 10.04.2025 - C-584/23
Rn. 44 Unter diesen Umständen erlauben die vom vorlegenden Gericht angeführten statistischen Daten nicht die Feststellung, dass eine Gruppe von Arbeitnehmern, die durch die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung besonders benachteiligt werden, überwiegend aus Frauen besteht, die eine Maßnahme zur Reduzierung der Arbeitszeit wegen der Betreuung eines Kindes in Anspruch genommen haben (vgl. entsprechend Urteil vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 32). - EuGH, 27.02.2025 - C-517/23
Die Mitgliedstaaten dürfen Werbeaktionen für den Bezug unbestimmter …
Auszug aus EuGH, 10.04.2025 - C-584/23
Rn. 37 Allgemeiner gesagt ist zwar im Rahmen des durch Art. 267 AEUV eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof allein das nationale Gericht für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits zuständig, doch hat der Gerichtshof diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 2025, Alphabet u. a., C-233/23, EU:C:2025:110, Rn. 34, und vom 27. Februar 2025, Apothekerkammer Nordrhein, C-517/23, EU:C:2025:122, Rn. 56). - EuGH, 25.02.2025 - C-233/23
Die Weigerung eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die …
Auszug aus EuGH, 10.04.2025 - C-584/23
Rn. 37 Allgemeiner gesagt ist zwar im Rahmen des durch Art. 267 AEUV eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof allein das nationale Gericht für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits zuständig, doch hat der Gerichtshof diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 2025, Alphabet u. a., C-233/23, EU:C:2025:110, Rn. 34, …und vom 27. Februar 2025, Apothekerkammer Nordrhein, C-517/23, EU:C:2025:122, Rn. 56).
- BVerwG, 26.06.2025 - 2 C 15.24
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen
Die nationale Regelung muss durch objektive Gründe gerechtfertigt sein, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-389/20 - juris Rn. 48 m. w. N.; jüngst EuGH, Urteil vom 10. April 2025 - C-584/23 - Alcampo u. a., juris Rn. 33). - Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-235/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
Die gleiche Auslegung ist bei einer Rente wegen dauerhafter vollständiger Berufsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls vertreten worden (vgl. u. a. Urteil vom 10. April 2025, Alcampo u. a. [C-584/23, EU:C:2025:261, Rn. 24 und 25]).
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