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EuGH, 16.06.2016 - C-611/15 P |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
L'Oréal / EUIPO
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
L'Oréal / EUIPO
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Unionswortmarke AINHOA - Verfallsverfahren - Ernsthafte Benutzung der Marke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a - Art. 51 Abs. 1 Buchst. a - Nachweis der Benutzung - Verordnung (EG) Nr.°2868/95 - Regeln 22 und 40 Abs. 5 - Art. ...
Verfahrensgang
- EuG, 23.09.2015 - T-426/13
- EuGH, 16.06.2016 - C-611/15 P
Wird zitiert von ...
- EuGH, 28.02.2018 - C-418/16
mobile.de / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - …
Daraus ergibt sich - wie das Gericht zu Recht in Rn. 29 des angefochtenen Urteils im Ergebnis festgehalten hat -, dass die Vorlage von Beweisen für die Benutzung der Marke, die zu den innerhalb der vom EUIPO gemäß Regel 40 Abs. 6 der Durchführungsverordnung gesetzten Frist vorgelegten Beweisen hinzukommen, auch nach Ablauf dieser Frist noch möglich ist und es dem EUIPO keineswegs untersagt ist, in Ausübung des ihm von Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 verliehenen Ermessens verspätet vorgelegte zusätzliche Beweise zu berücksichtigen (…vgl. entsprechend Urteil vom 26. September 2013, Centrotherm Systemtechnik/HABM und centrotherm Clean Solutions, C-610/11 P, EU:C:2013:593, Rn. 88, und Beschluss vom 16. Juni 2016, L'Oréal/EUIPO, C-611/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:463, Rn. 25).