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| EuGH, 21.03.2013 - C-613/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
- EU-Kommission
Kommission / Italien
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission / Italien
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Nicht fristgemäßer Erlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, um Art. 2 und 5 der Entscheidung 2008/92/EG der Kommission vom 10. Juli 2007 über eine staatliche Beihilfe Italiens an den Schifffahrtssektor ...
Wird zitiert von ...
- EuGH, 13.05.2014 - C-184/11
Spanien wird zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 30 Mio. Euro verurteilt, weil …
Rn. 22 Was speziell die Rüge betrifft, dass sich in der Klageschrift keine detaillierten Angaben zur Aufschlüsselung der nicht wiedereingezogenen Beihilfebeträge fänden, ist darauf hinzuweisen, dass es im Rahmen der Durchführung von Entscheidungen über Beihilferegelungen den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats obliegt, im Stadium der Rückforderung der Beihilfen die individuelle Situation jedes betroffenen Unternehmens zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission, C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, EU:C:2011:368, Rn. 63, 64 und 121, und Kommission/Italien, C-613/11, EU:C:2013:192, Rn. 40), da diese Behörden am ehesten in der Lage sind, die genauen Rückzahlungsbeträge zu bestimmen (…Urteil Kommission/Frankreich, C-441/06, EU:C:2007:616, Rn. 39).
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