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Rechtsprechung
   EuGH, 23.04.2015 - C-635/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8067
EuGH, 23.04.2015 - C-635/13 (https://dejure.org/2015,8067)
EuGH, Entscheidung vom 23.04.2015 - C-635/13 (https://dejure.org/2015,8067)
EuGH, Entscheidung vom 23. April 2015 - C-635/13 (https://dejure.org/2015,8067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    ALKA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte Nomenklatur - Position 1207 - Ölsamen - Position 1209 - Samen zur Aussaat - Position 1212 - Samen der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ALKA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte Nomenklatur - Position 1207 - Ölsamen - Position 1209 - Samen zur Aussaat - Position 1212 - Samen der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    ALKA

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 1207 UPos 999710, KN Pos 1209 UPos 919010, EWGV 2454/93 Art 109 Buchst a, EWGV 2454/93 Art 110, EWGV 2454/93 Art 256 Abs 3, ZKDV Art 109 Buchst a, ZKDV Art 110, ZKDV Art 256... Abs 3, ZKDV Art 98, EWGV 2454/93 Art 98
    Kürbiskerne, Zollnomenklatur

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunalul Bucuresti - Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.04.2007 - C-229/06

    Sunshine Deutschland Handelsgesellschaft - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - …

    Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-635/13
    Rn. 35 Im Übrigen geht aus den schriftlichen Erklärungen der Kommission und den Erklärungen, die die Parteien in der mündlichen Verhandlung abgegeben haben, hervor, dass sich im Hinblick auf das Urteil Sunshine Deutschland Handelsgesellschaft (C-229/06, EU:C:2007:239, Rn. 30 bis 32) auch eine Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne in die KN-Position 1212 als zutreffend erweisen könnte.

    Rn. 40 Außerdem zu berücksichtigen sind die KN- und die HS-Erläuterungen, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs erheblich zur Auslegung des Umfangs der einzelnen Tarifpositionen der KN beitragen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein, so dass ihr Inhalt mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen muss und deren Bedeutung nicht verändern darf (vgl. u. a. Urteil Sunshine Deutschland Handelsgesellschaft, C-229/06, EU:C:2007:239, Rn. 27).

    Dagegen handelt es sich bei der KN-Position 1212 um eine Auffangkategorie, die Pflanzenkerne umfasst, die nicht zur Aussaat, sondern zum menschlichen Verzehr bestimmt sind (Urteil Sunshine Deutschland Handelsgesellschaft, C-229/06, EU:C:2007:239, Rn. 30).

    Rn. 56 Daher hat der Gerichtshof entschieden, dass Kürbiskerne ohne Schale, die ihre Keimfähigkeit verloren haben und für die Backwarenindustrie bestimmt sind, unter die KN-Unterposition 1212 99 80 fallen (Urteil Sunshine Deutschland Handelsgesellschaft, C-229/06, EU:C:2007:239, Rn. 32).

  • EuGH, 17.07.2014 - C-472/12

    Panasonic Italia u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 …

    Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-635/13
    Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (vgl. u. a. Urteil Panasonic Italia u. a., C-472/12, EU:C:2014:2082, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 34 Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Erzeugnisse anhand der Antwort einzureihen, die der Gerichtshof auf die ihm vorgelegte Frage gibt (Urteil Panasonic Italia u. a., C-472/12, EU:C:2014:2082, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese objektiven Merkmale und Eigenschaften der Waren müssen zum Zeitpunkt der Zollabfertigung nachprüfbar sein (vgl. in diesem Sinne Urteil Panasonic Italia u. a., C-472/12, EU:C:2014:2082, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.05.2016 - C-286/15

    Latvijas propāna gāze - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer …

    Rn. 33 Diese objektiven Merkmale und Eigenschaften der Waren müssen zum Zeitpunkt der Zollabfertigung nachprüfbar sein (…Urteile vom 12. Dezember 1996, Foods Import, C-38/95, EU:C:1996:488, Rn. 17…, vom 27. September 2007, Medion und Canon Deutschland, C-208/06 und C-209/06, EU:C:2007:553, Rn. 36, und vom 23. April 2015, ALKA, C-635/13, EU:C:2015:268, Rn. 37).
  • EuGH, 26.05.2016 - C-262/15

    GD European Land Systems - Steyr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer …

    Rn. 34 Dabei ist festzustellen, dass die "ausschließliche" oder "hauptsächliche" Bestimmung des Turmsystems zum Zeitpunkt der Zollabfertigung und folglich bei der Prüfung der Anmeldung dieser Ware zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr nachprüfbar sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. April 2015, ALKA, C-635/13, EU:C:2015:268, Rn. 37).
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