Rechtsprechung
| EuGH, 25.02.1999 - C-65/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Artikel 181 EG-Vertrag - Schiedsklausel - Nichterfüllung eines Vertrages
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 181
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Gariboldi Engineering Company
"Artikel 181 EG-Vertrag Schiedsklausel Nichterfüllung eines Vertrages"
- EU-Kommission
Kommission / Gariboldi Engineering Company
EG-Vertrag, Artikel 181
Ffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften - Schiedsklausel, die die Zuständigkeit des Gerichtshofes begründet - Rücktritt gemäß den vertraglichen Bestimmungen - Antrag auf Rückzahlung der Vorschüsse und auf Zahlung von Schadensersatz - EU-Kommission
Kommission / Gariboldi Engineering Company
- Wolters Kluwer
Rückzahlung eines gezahlten Betrages zuzüglich vertraglich vorgesehener Zinsen; Unzweckmäßige Verwendung personeller Mittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG-Vertrag Art. 181
Ffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften - Schiedsklausel, die die Zuständigkeit des Gerichtshofes begründet - Rücktritt gemäß den vertraglichen Bestimmungen - Antrag auf Rückzahlung der Vorschüsse und auf Zahlung von Schadensersatz; [EG-Vertrag, Artikel 181] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Klage aufgrund einer Schiedsklausel - Nichterfüllung eines Vertrags
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1998 - C-65/97
- EuGH, 25.02.1999 - C-65/97
Wird zitiert von ... (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-40/98
Kommission / TVR
8: - Dies ist nicht der einzige Fall, in dem der Gerichtshof über einen Antrag der Kommission auf Rückzahlung von Geldbeträgen und auf Schadensersatz entschieden hat, obwohl dieses Organ nicht die vorherige Feststellung der Auflösung des Vertrages wegen Nichterfüllung durch den anderen Vertragspartner beantragt hatte; vgl. Urteile vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-334/97 (Kommission/Gemeinde Montorio al Vomano, Slg. 1999, Slg. I-3387) und vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-65/97 (Kommission/Cascina Laura, Slg. 1999, I-1017). - Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-41/98
Kommission / TVR
7: - Dies ist nicht der einzige Fall, in dem der Gerichtshof über einen Antrag der Kommission auf Rückzahlung von Geldbeträgen und auf Schadensersatz entschieden hat, obwohl dieses Organ nicht die vorherige Feststellung der Auflösung des Vertrages wegen Nichterfüllung durch den anderen Vertragspartner beantragt hatte; vgl. Urteile vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-334/97 (Kommission/Gemeinde Montorio al Vomano, Slg. 1999, Slg. I-3387) und vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-65/97 (Kommission/Cascina Laura, Slg. 1999, I-1017). - Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2001 - C-59/99
Kommission / Pereira Roldão & Filhos u.a.
L 185, S. 1.3: - Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-65/97 (Kommission/Cascina Laura und Gariboldi, Slg. 1999, I-1017, Randnrn.
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| Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1998 - C-65/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Cascina Laura Sas di arch. Aldo Delbò & C. und Gariboldi Engineering Company Srl.
Artikel 181 EG-Vertrag - Schiedsklausel - Nichterfüllung eines Vertrages
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Gariboldi Engineering Company
Institutionelles Recht
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1998 - C-65/97
- EuGH, 25.02.1999 - C-65/97
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