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Rechtsprechung
   EuGH, 10.09.2026 - C-669/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,27158
EuGH, 10.09.2026 - C-669/24 (https://dejure.org/2026,27158)
EuGH, Entscheidung vom 10.09.2026 - C-669/24 (https://dejure.org/2026,27158)
EuGH, Entscheidung vom 10. September 2026 - C-669/24 (https://dejure.org/2026,27158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Telekommunikationssektor - Richtlinie (EU) 2018/1972 - Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation - Vertrag über elektronische Kommunikationsdienste - Einseitige Änderungsbefugnis des Anbieters - Art. 105 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Telekommunikationssektor - Richtlinie (EU) 2018/1972 - Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation - Vertrag über elektronische Kommunikationsdienste - Einseitige Änderungsbefugnis des Anbieters - Art. 105 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Telekommunikationssektor - Richtlinie (EU) 2018/1972 - Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation - Vertrag über elektronische Kommunikationsdienste - Einseitige Änderungsbefugnis des Anbieters - Art. 105 ...

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF

    Vodafone-Urteil des EuGH stärkt Sammelklage der Verbraucherzentrale

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (3)

  • EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Deutschland), eingereicht am 11. Oktober 2024 - Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen Vodafone GmbH

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Verbraucherzentrale Bundesverband

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Deutschland), eingereicht am 11. Oktober 2024 - Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen Vodafone GmbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.03.2013 - C-92/11

    Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer …

    Auszug aus EuGH, 10.09.2026 - C-669/24
    Rn. 31 In dieser Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Klausel zur einseitigen Änderung zwar einem berechtigten Interesse des Anbieters entsprechen kann, sie aber dennoch den Anforderungen an Treu und Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz genügen muss, die sich insbesondere aus der Richtlinie 93/13 ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2013, RWE Vertrieb, C-92/11, EU:C:2013:180, Rn. 46 und 47).
  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 10.09.2026 - C-669/24
    Rn. 20 Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen, sondern es sind auch der Zusammenhang, in dem sie steht, und die Ziele, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehört, zu berücksichtigen (Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, …und vom 12. März 2026, Magyar Telekom, C-514/24, EU:C:2026:184, Rn. 30 sowie die dort genannte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.03.2026 - C-514/24

    Telekommunikation: Ein Teilnehmer kann seinen Vertrag über Internetzugangsdienste …

    Auszug aus EuGH, 10.09.2026 - C-669/24
    Rn. 20 Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen, sondern es sind auch der Zusammenhang, in dem sie steht, und die Ziele, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehört, zu berücksichtigen (…Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 12. März 2026, Magyar Telekom, C-514/24, EU:C:2026:184, Rn. 30 sowie die dort genannte Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 28.11.2025 - 12 VKl 1/23

    Verbandsklage; Abhilfeklage; Musterfeststellungsklage; EuGH; Europäischer …

    Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO i. V. m. § 13 Abs. 1 VDuG bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-669/24 über das Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.09.2024 - 20 U 35/24 - ausgesetzt.

    Rn. 11 Die Beklagten haben unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 26.09.2024 - 20 U 35/24 - mit Schriftsatz vom 29.11.2024 beantragt, das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Vorabentscheidungsverfahren C-669/24 auszusetzen und ihre diesbezügliche Argumentation mit ihrem jüngsten Schriftsatz vom 19.11.2025 gestützt auf die Aussetzungsentscheidungen des BGH vom 08.05.2025 - III ZR 56/24 - und des OLG Bamberg vom 16.07.2025 - 3 UKl 17/24 - wiederholt und vertieft.

    Rn. 14 Die Verfahrensaussetzung bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren C-669/24 über das Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.09.2024 - 20 U 35/24 - ist in entsprechender Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 13 Abs. 1 VDuG zulässig und auch geboten.

  • OLG Bamberg, 20.05.2026 - 3 UKl 15/25

    Verbraucherschutz, Unangemessene Benachteiligung, Mindestvertragslaufzeit, …

    Rn. 47 Die Beklagte meint, zumindest sei das Verfahren im Hinblick auf das EuGH-Vorabentscheidungsverfahren C-669/24 (aufgrund Vorlagebeschlusses des OLG Düsseldorf vom 26.09.2024, Az. I-20 U 35/24, Anlage LSG 1) auszusetzen, weil dort wie hier auch die Auswirkung der Vollharmonisierungswirkung des Art. 101 EECC auf die Zulässigkeit nationaler Regelungen im Anwendungsbereich des Art. 105 EECC gegenständlich sei.
  • BGH, 08.05.2025 - III ZR 56/24

    Inanspruchnahme eines Telekommunikationsunternehmens auf Unterlassung und …

    Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-514/24 über das Vorabentscheidungsersuchen der Kúria (Ungarn), eingereicht am 24. Juli 2024, sowie in der Rechtssache C-669/24 über das Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf, eingereicht am 11. Oktober 2024, ausgesetzt.

    Rn. 7 Das vorliegende Verfahren ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den dort anhängigen Rechtssachen C-514/24 und C-669/24 auszusetzen, weil die dort zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen auch im vorliegenden Streitfall vorgreiflich sind.

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