Rechtsprechung
| EuGH, 03.10.2025 - C-839/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Casamance
Streichung
- Europäischer Gerichtshof
Streichung
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Casamance
- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin (Deutschland) eingereicht am 9. Dezember 2024 - ZP gegen Bundesrepublik Deutschland
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Casamance
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin (Deutschland) eingereicht am 9. Dezember 2024 - ZP gegen Bundesrepublik Deutschland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Casamance
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 01.08.2025 - C-758/24
Internationaler Schutz: Die Bestimmung eines Drittstaats als "sicherer …
Auszug aus EuGH, 03.10.2025 - C-839/24
Rn. 1 Mit Schreiben vom 11. August 2025 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) das Urteil vom 1. August 2025, Alace e Canpelli (C-758/24 und C-759/24, EU:C:2025:591), übermittelt und um Mitteilung gebeten, ob es im Licht dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten möchte. - EuGH - C-759/24 (anhängig)
Canpelli
Auszug aus EuGH, 03.10.2025 - C-839/24
Rn. 1 Mit Schreiben vom 11. August 2025 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) das Urteil vom 1. August 2025, Alace e Canpelli (C-758/24 und C-759/24, EU:C:2025:591), übermittelt und um Mitteilung gebeten, ob es im Licht dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten möchte.
- VG Berlin, 15.10.2025 - 31 K 671.23 Der Gerichtshof bestätigte den Eingang des Vorabentscheidungsersuchens zum 9. Dezember 2024 und teilte das Aktenzeichen C-839/24 sowie die Bezeichnung der Rechtssache "Casamance" mit.
Rn. 5 Die Kammer teilte dem Gerichtshof nach Anhörung der Beteiligten und Beratung unter den Berufsrichtern mit Schreiben vom 25. September 2025 mit, dass sie ihr Vorabentscheidungsersuchen C-839/24 nicht mehr aufrechterhalte.
Rn. 11 Mit seinem dem Verwaltungsgericht Berlin am 13. Oktober 2025 übermittelten Beschluss vom 3. Oktober 2025 strich der Präsident des Gerichtshofs daraufhin die Rechtssache C-839/24 aus dem Register des Gerichtshofs.
Rn. 13 Das Verfahren VG 31 K 671/23 A ist fortzusetzen, da sich das Verfahren C-839/24 aufgrund des Streichungsbeschlusses des Gerichtshofs vom 3. Oktober 2025 ohne Entscheidung in der Sache erledigt hat.
- VG Berlin, 27.11.2025 - 31 K 475.25
Senegal kein sicherer Herkunftsstaat
Der Gerichtshof hat den Eingang des Vorabentscheidungsersuchens zum 9. Dezember 2024 bestätigt und das Aktenzeichen C-839/24 sowie die Bezeichnung der Rechtssache "Casamance" mitgeteilt.Die Kammer hat dem Gerichtshof nach Anhörung der Beteiligten und Beratung unter den Berufsrichtern mit Schreiben vom 25. September 2025 mitgeteilt, dass sie ihr Vorabentscheidungsersuchen C-839/24 nicht mehr aufrechterhalte.
Mit seinem dem Verwaltungsgericht Berlin am 13. Oktober 2025 übermittelten Beschluss vom 3. Oktober 2025 hat der Präsident des Gerichtshofs daraufhin die Rechtssache C-839/24 aus dem Register des Gerichtshofs gestrichen.
- BVerfG, 06.10.2025 - 2 BvR 755/25
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Grundsatzes der …
- VG Karlsruhe, 14.11.2025 - A 18 K 4125/25
Georgien; Herkunftsstaat; Anwendungsvorrang; Unionsrecht; Verfolgungsfreiheit; …
Soweit dort zuletzt noch ein Vorlageverfahren zu der Frage anhängig war, ob die zuständigen nationalen Stellen des Mitgliedstaates für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat einen Einschätzungs- und Wertungsspielraum haben, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 29.11.2024 - 31 K 671/23 A - juris Vorlagefrage Ziffer 4 = EuGH, Rechtssache C-839/24 ), sieht der Gerichtshof selbst offenbar keinen Klärungsbedarf mehr.Nachdem letzteres verneint worden war, wurde die Rechtssache C-839/24 durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 03.10.2025 im dortigen Register gestrichen.
- VG Karlsruhe, 14.11.2025 - A 18 K 4074/25 Soweit dort zuletzt noch ein Vorlageverfahren zu der Frage anhängig war, ob die zuständigen nationalen Stellen des Mitgliedstaates für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat einen Einschätzungs- und Wertungsspielraum haben, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 29.11.2024 - 31 K 671/23 A - juris Vorlagefrage Ziffer 4 = EuGH, Rechtssache C-839/24 ), sieht der Gerichtshof selbst offenbar keinen Klärungsbedarf mehr.
Nachdem letzteres verneint worden war, wurde die Rechtssache C-839/24 durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 03.10.2025 im dortigen Register gestrichen.
- VG Karlsruhe, 14.11.2025 - A 18 K 474/25
Georgien; Herkunftsstaat; Anwendungsvorrang; Unionsrecht; Verfolgungsfreiheit; …
Soweit dort zuletzt noch ein Vorlageverfahren zu der Frage anhängig war, ob die zuständigen nationalen Stellen des Mitgliedstaates für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat einen Einschätzungs- und Wertungsspielraum haben, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 29.11.2024 - 31 K 671/23 A - juris Vorlagefrage Ziffer 4 = EuGH, Rechtssache C-839/24 ), sieht der Gerichtshof selbst offenbar keinen Klärungsbedarf mehr.Nachdem letzteres verneint worden war, wurde die Rechtssache C-839/24 durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 03.10.2025 im dortigen Register gestrichen.
- VG Karlsruhe, 17.07.2025 - A 18 K 4138/25
Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat; rein private oder kriminelle …
Da für die Kammer gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine solche Verkennung im Falle der Bestimmung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat gegeben ist, kann offenbleiben, ob dem Gesetzgeber im Übrigen bei der Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat ein Einschätzungs- und Wertungsspielraum zukommt, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt (in diese Richtung VG Düsseldorf…, Beschluss vom 15.04.2025 - 30 L 905/25.A - juris Rn. 18 ff.; siehe auch VG Berlin, Beschluss 29.11.2024 -31 K 671/23 A - juris Vorlagefrage Ziffer 4 = EuGH, Rechtssache C-839/24 , noch nicht entschieden; wie hier Pfersich, ZAR 2025, 194 ;… zum Prüfungsmaßstab - in anderem Kontext - auch Generalanwalt de la Tour, Schlussanträge vom 10.04.2025 - C-758/24 und C-759/24 Rn. 44 ff.; vgl. im nationalen Kontext auch BVerfG…, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 - juris Rn. 87 ff.).
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