Rechtsprechung
| EuGH, 09.03.2023 - C-9/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
An Bord Pleanála u.a. (Site de St Teresa's Gardens)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme - Art. 2 Buchst. a - Begriff "Pläne und Programme" - Art. 3 Abs. 2 Buchst. a - Umweltprüfung - Von einem Gemeinderat und einem Bauträger ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme - Art. 2 Buchst. a - Begriff "Pläne und Programme" - Art. 3 Abs. 2 Buchst. a - Umweltprüfung - Von einem Gemeinderat und einem Bauträger ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
An Bord Pleanála u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
DBTR-SCR1 Fund a Sub Fund of TWTC Multi-Family ICAV
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 22.02.2022 - C-300/20
Bund Naturschutz in Bayern - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-9/22
Rn. 27 Was als Erstes Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42 betrifft, so definiert diese Bestimmung die "Pläne und Programme" im Sinne dieser Richtlinie anhand zweier in dieser Bestimmung genannter kumulativer Voraussetzungen, nämlich dass sie zum einen von einer Behörde auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ausgearbeitet und/oder angenommen wurden oder von einer Behörde für die Annahme durch das Parlament oder die Regierung im Wege eines Gesetzgebungsverfahrens ausgearbeitet wurden (erste Voraussetzung) und zum anderen aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften erstellt werden müssen (zweite Voraussetzung) (Urteil vom 22. Februar 2022, Bund Naturschutz in Bayern, C-300/20, EU:C:2022:102, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Da Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42 das Ziel verfolgt, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen, und um ihre praktische Wirksamkeit zu wahren, ist ein Plan oder ein Programm als ein Plan oder ein Programm, der bzw. das "erstellt werden muss", anzusehen, wenn es im nationalen Recht eine besondere Rechtsgrundlage gibt, die die zuständigen Behörden zu seinem Erlass ermächtigt, auch wenn dieser nicht verpflichtend ist (Urteil vom 22. Februar 2022, Bund Naturschutz in Bayern, C-300/20, EU:C:2022:102, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 38 Zur zweiten in dieser Bestimmung genannten Voraussetzung ist darauf hinzuweisen, dass sich der Begriff "Pläne und Programme" auf jeden Rechtsakt bezieht, der dadurch, dass er die in dem betreffenden Bereich anwendbaren Regeln und Verfahren zur Kontrolle festlegt, eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung eines oder mehrerer Projekte aufstellt, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben (Urteil vom 22. Februar 2022, Bund Naturschutz in Bayern, C-300/20, EU:C:2022:102, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.06.2020 - C-24/19
Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die …
Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-9/22
Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen sie zumindest für die im Bereich der Erteilung von Projektgenehmigungen zuständigen Behörden verbindlich sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juni 2020, A u. a. [Windkraftanlagen in Aalter und Nevele], C-24/19, EU:C:2020:503, Rn. 76 und 77). - EuGH, 12.06.2019 - C-43/18
CFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung …
Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-9/22
Rn. 39 Darüber hinaus hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass der Begriff "Pläne und Programme" nicht nur ihre Ausarbeitung, sondern auch ihre Änderung einschließt und somit die Umweltprüfung von Vorgaben sicherstellen soll, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben (Urteil vom 12. Juni 2019, CFE, C-43/18, EU:C:2019:483, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BVerwG, 28.09.2023 - 4 C 6.21
Umweltvereinigung kann gegen die Zulassung einer Abweichung von den Zielen eines …
Sie müssen zudem zumindest für die im Bereich der Erteilung von Projektgenehmigungen zuständigen Behörden verbindlich sein (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 2023 - C-9/22, An Bord Pleanala [ECLI:EU:C:2023:176] - Rn. 38 ff. und 48 ff. jeweils m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2024 - 11 A 16.20
Klage der DUH: OVG verurteilt die Bundesregierung zur Änderung des Nationalen …
Rn. 197 Davon ausgehend war vor Erlass des NLRP 2023 keine SUP durchzuführen, denn das Programm legt keine hinreichend detaillierten und unmittelbar anwendbaren Regeln oder Verfahren fest, die - und sei es auch nur durch Bindung der für die Genehmigungserteilung zuständigen Behörden (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juni 2020 - C-24/19 -, Rn 76 f.; Urteil vom 9. März 2023 - C-9/22 -, Rn 17-20, 48-52) oder (wie gem. § 13 KSG) im Rahmen einer Abwägung - für die Genehmigung umweltrelevanter Vorhaben zu beachten wären. - Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-727/22
Friends of the Irish Environment (Project Ireland 2040) - …
{FN:9} Urteile vom 25. Juni 2020, A u. a. (Windkraftanlagen in Aalter und Nevele) (…C-24/19, EU:C:2020:503, Rn. 77), und vom 9. März 2023, An Bord Pleanála u. a. (Gelände der St Teresa's Gardens) (C-9/22, EU:C:2023:176, Rn. 49).{FN:10} Urteil vom 9. März 2023, An Bord Pleanála u. a. (Gelände der St Teresa's Gardens) (C-9/22, EU:C:2023:176, Rn. 50).
{FN:11} Urteile vom 12. Juni 2019, Terre wallonne (…C-321/18, EU:C:2019:484, Rn. 44), vom 25. Juni 2020, A u. a. (Windkraftanlagen in Aalter und Nevele) (…C-24/19, EU:C:2020:503, Rn. 76), und vom 9. März 2023, An Bord Pleanála u. a. (Gelände der St Teresa's Gardens) (C-9/22, EU:C:2023:176, Rn. 49).
{FN:14} Vgl. Urteil vom 9. März 2023, An Bord Pleanála u. a. (Gelände der St Teresa's Gardens) (C-9/22, EU:C:2023:176, Rn. 58).
{FN:16} Urteile vom 27. Oktober 2016, D'Oultremont u. a. (…C-290/15, EU:C:2016:816, Rn. 49), vom 25. Juni 2020, A u. a. (Windkraftanlagen in Aalter und Nevele) (…C-24/19, EU:C:2020:503, Rn. 67), und vom 9. März 2023, An Bord Pleanála u. a. (Gelände der St Teresa's Gardens) (C-9/22, EU:C:2023:176, Rn. 38).
{FN:21} Vgl. zum Umgehungsrisiko Urteile vom 25. Juni 2020, A u. a. (Windkraftanlagen in Aalter und Nevele) (…C-24/19, EU:C:2020:503, Rn. 48 und 70), sowie vom 9. März 2023, An Bord Pleanála u. a. (Gelände der St Teresa's Gardens) (C-9/22, EU:C:2023:176, Rn. 32).
{FN:22} Urteil vom 9. März 2023, An Bord Pleanála u. a. (Gelände der St Teresa's Gardens) (C-9/22, EU:C:2023:176, Rn. 57 und 58), sowie bereits meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Terre wallonne und Inter-Environnement Wallonie (C-105/09 und C-110/09, EU:C:2010:120, Nr. 32), jeweils mit weiteren Nachweisen.
- VGH Hessen, 23.02.2024 - 11 C 2414/21
Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen eine immissionsschutzrechtliche …
Die Voraussetzung des Art. 2 Buchst. a 2. Spiegelstrich der SUP-Richtlinie ist vielmehr dahingehend auszulegen, dass hierunter jene Pläne und Programme zu verstehen sind, deren Erlass in nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften geregelt ist, die die insoweit zuständigen Behörden und das Ausarbeitungsverfahren festlegen (vgl. zum Ganzen: EuGH, Urteil vom 9. März 2023 - C-9/22 -, juris Rn. 30 …und Urteil vom 25. Juni 2020 - C-24/19 -, juris Rn. 35 m.w.N.). - BVerwG, 07.01.2025 - 7 B 16.24 Da diese Bestimmung das Ziel verfolgt, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen, und um ihre praktische Wirksamkeit zu wahren, ist ein Plan oder ein Programm als ein Plan oder ein Programm, der bzw. das "erstellt werden muss", anzusehen, wenn es im nationalen Recht eine besondere Rechtsgrundlage gibt, die die zuständigen Behörden zu seinem Erlass ermächtigt, auch wenn dieser nicht verpflichtend ist (EuGH, Urteile vom 22. Februar 2022 - C-300/20 - Rn. 37 m. w. N. und 9. März 2023 - C-9/22 [ECLI:EU:C:2023:176] - Rn. 30).
Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42 erfasst grundsätzlich auch Pläne, die auf einer Rechtsgrundlage beruhen, die in einem anderen Plan - wie etwa einem Bebauungsplan - vorgesehen sind (EuGH, Urteil vom 9. März 2023 - C-9/22 - Rn. 31).
Die Prüfung der Rechtsnatur der streitgegenständlichen Verwaltungsvorschrift anhand der unionsrechtlichen Maßstäbe ist Sache der nationalen Gerichte (vgl. nur EuGH, Urteil vom 9. März 2023 - C-9/22 - Rn. 35) und erfordert keinen Vorlagebeschluss.
- EuGH, 04.10.2024 - C-727/22
Friends of the Irish Environment (Project Ireland 2040) - …
Rn. 21 Insbesondere muss nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42 bei allen Plänen und Programmen eine Umweltprüfung vorgenommen werden, die zwei kumulative Voraussetzungen erfüllen: i) Sie müssen in den in dieser Bestimmung genannten Bereichen ausgearbeitet werden, und ii) durch sie muss der Rahmen für die künftige Genehmigung der in den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92 aufgeführten Projekte gesetzt werden (Urteil vom 9. März 2023, An Bord Pleanála u. a. [Gelände der St Teresa's Gardens], C-9/22, EU:C:2023:176, Rn. 36).Rn. 24 Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42 definiert "Pläne und Programme" im Sinne dieser Richtlinie anhand zweier in dieser Bestimmung genannter kumulativer Voraussetzungen, nämlich dass sie zum einen von einer Behörde auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ausgearbeitet und/oder angenommen wurden oder von einer Behörde für die Annahme durch das Parlament oder die Regierung im Wege eines Gesetzgebungsverfahrens ausgearbeitet wurden (erste Voraussetzung) und zum anderen aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften erstellt werden müssen (zweite Voraussetzung) (Urteil vom 9. März 2023, An Bord Pleanála u. a. [Gelände der St Teresa's Gardens], C-9/22, EU:C:2023:176, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-531/24
Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 91/676/EWG - Schutz der Gewässer …
{FN:44} Vgl. zur SUP-Richtlinie Urteil vom 9. März 2023, An Bord Pleanála u. a. (Gelände der St Teresa's Gardens) (C-9/22, EU:C:2023:176, Rn. 57 und 58), und meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Terre wallonne und Inter-Environnement Wallonie (C-105/09 und C-110/09, EU:C:2010:120, Nr. 32) sowie in den Rechtssachen CFE und Terre wallonne (C-43/18 und C-321/18, EU:C:2019:56, Nr. 84).{FN:64} Urteil vom 9. März 2023, An Bord Pleanála u. a. (Gelände der St Teresa's Gardens) (C-9/22, EU:C:2023:176, Rn. 57 und 58), sowie meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Terre wallonne und Inter-Environnement Wallonie (C-105/09 und C-110/09, EU:C:2010:120, Nr. 32), jeweils mit weiteren Nachweisen.
- EuGH, 09.07.2026 - C-771/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der …
Rn. 23 Für "Pläne und Programme" im Sinne der Richtlinie 2001/42 bestehen nach deren Art. 2 Buchst. a zwei kumulative Voraussetzungen, nämlich dass sie zum einen von einer Behörde auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ausgearbeitet und/oder angenommen wurden oder von einer Behörde für die Annahme durch das Parlament oder die Regierung im Wege eines Gesetzgebungsverfahrens ausgearbeitet wurden und zum anderen aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften erstellt werden müssen (Urteile vom 9. März 2023, An Bord Pleanála u. a. [Gelände der St Teresa's Gardens], C-9/22, EU:C:2023:176, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 4. Oktober 2024, Friends of the Irish Environment [Project Ireland 2040], C-727/22, EU:C:2024:825, Rn. 24). - VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24
Rechtsschutz einer Umweltvereinigung gegen Zulassung einer Zielabweichung
Rn. 48 Zwar ist eine Zielabweichung ein "Plan oder Programm" i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG i.V.m. § 2 Abs. 7 UVPG, da unter diese Begriffe nicht nur die originäre Aufstellung von Plänen und Programmen, sondern auch deren Änderung fällt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. September 2023 - 4 C 6.21 -, juris Rdnr. 19 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 9. März 2023 - C-9/22 -, juris Rdnr. 38 ff. und 48 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-771/24
Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter …
{FN:39} Urteile vom 9. März 2023, An Bord Pleanála u. a. (Gelände der St Teresa's Gardens) (C-9/22, EU:C:2023:176, Rn. 38), vom 22. Februar 2022, Bund Naturschutz in Bayern (…C-300/20, EU:C:2022:102, Rn. 60), und vom 25. Juni 2020, A u. a. (Windkraftanlagen in Aalter und Nevele) (…C-24/19, EU:C:2020:503, Rn. 67).
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