Rechtsprechung
| EuGH, 02.05.2019 - C-98/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
T. Boer & Zonen
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Gesundheit - Hygienepaket - Verordnung (EG) Nr. 853/2004 - Hygiene bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Pflichten von Lebensmittelunternehmern - Besondere Anforderungen - Fleisch von als Haustieren gehaltenen Huftieren - ...
- Europäischer Gerichtshof
T. Boer & Zonen
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Gesundheit - Hygienepaket - Verordnung (EG) Nr. 853/2004 - Hygiene bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Pflichten von Lebensmittelunternehmern - Besondere Anforderungen - Fleisch von als Haustieren gehaltenen Huftieren - ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Gesundheit - Hygienepaket - Verordnung (EG) Nr. 853/2004 - Hygiene bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Pflichten von Lebensmittelunternehmern - Besondere Anforderungen - Fleisch von als Haustieren gehaltenen Huftieren - ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (4)
- LG Düsseldorf, 19.09.2022 - 25 S 1/22
Alte Vergemeinschaftungs-Beschlüsse sind unwirksam
Rn. 9 18.02.2019 (95b C 98/18, Bl. 8 ff. GA) wird Bezug genommen.Rn. 19 im Hinblick auf die Beschlussfassung vom 06.09.2018 zu TOP 7a, Az. 95b C 98/18.
Rn. 69 Amtsgericht Wuppertal 95b C 98/18 unterlegen waren und zur Kostentragung.
- LG Düsseldorf, 21.09.2022 - 25 S 1/22
Alte Vergemeinschaftungs-Beschlüsse sind unwirksam
Die Anfechtungsklage hatte Erfolg, da die im hiesigen Verfahren Beklagte als Hausverwaltung für die Erneuerung der Balkonbrüstungen nur ein Angebot statt drei Angeboten eingeholt hatte (AG Wuppertal v. 18.02.2019 - 95b C 98/18).In der Eigentümerversammlung vom 30.09.2020 wurde unter TOP 5 " Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die A Hausverwaltung GmbH " beschlossen, gegen die Vorverwalterin wegen eines verlorenen Rechtsstreits im Hinblick auf die Beschlussfassung vom 06.09.2018 zu TOP 7a, Az. 95b C 98/18 AG Wuppertal, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Mit dem vorliegenden Verfahren werden Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer geltend gemacht, die in dem Beschlussanfechtungsverfahren AG Wuppertal 95b C 98/18 unterlegen waren und zur Kostentragung verurteilt worden sind.
- AG Wuppertal, 03.12.2021 - 95b C 122/20
Eine gekorene Ausübungsbefugnis gibt es nicht mehr!
Rn. 4 "Es wird beschlossen, gegen die Vorverwalterin wegen eines verlorenen Rechtsstreits im Hinblick auf die Beschlussfassung vom 06.09.2018 zu TOP 7 a, Aktenzeichen 95b C 98/18 AG Wuppertal, Schadensersatzansprüche geltend zu machen..Ein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Schadensersatz wegen der Prozesskosten des verlorenen Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen 95b C 98/18, besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-579/19
Food Standards Agency
{FN:36} Vgl. Verordnung Nr. 852/2004, siebter Erwägungsgrund; Verordnung Nr. 853/2004, Erwägungsgründe 9 und 10. Vgl. auch Urteile vom 2. Mai 2019, T. Boer & Zonen (C-98/18, EU:C:2019:355, Rn. 44), und vom 12. September 2019, A u. a. (…C-347/17, EU:C:2019:720, Rn. 43).
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