Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1980 - CB 1/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 02.12.1983 - 6 PB 17.83
Rechtsmittel
Die Rüge, der angegriffene Beschluß weiche von den von der Beschwerde bezeichneten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts und dem weiter von ihr bezeichneten Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 2. Dezember 1980 - CB 1/80 - (PersV 1983, 21) ab, greift nicht durch.Diesen formellen Darlegungsanforderungen genügt die Beschwerde nur insoweit, als sie einen Widerspruch zwischen dem angegriffenen Beschluß und den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 6.57 - (Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 2) undvom 11. Juni 1975 - BVerwG 7 P 15.73 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 8) sowie dem Beschluß des Ob er Verwaltungsgerichts Münster vom 2. Dezember 1980 - CB 1/80 - (…a.a.O.) darzulegen sucht.
Mit der davon zu trennenden Frage, auf welchem Wege der Wahlvorstand einen ergänzungsbedürftigen Wahlvorschlag zurückzugeben hat oder zurückgeben darf, befassen sich weder die soeben genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch dessenBeschluß vom 11. Juni 1975 - BVerwG 7 P 15.73 - (…a.a.O.) noch der von der Beschwerde angeführte Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 2. Dezember 1980 - CB 1/80 - (…a.a.O.).
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