Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1987 - CB 30/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 18.12.1998 - 9 TaBV 78/98
Wahl des auf die Gruppe der Angestellten entfallenden Gruppenvertreters zur …
Der Losentscheid ist nach ständiger Spruchpraxis der Gerichte das demokratisch übliche Mittel, um Pattsituationen bei Wahlen aufzulösen (vgl. nur §§ 23 Abs. 1 und 2, 25 Abs. 4 WO BetrVG 1972; BAG 26.02.1987 - 6 ABR 54/85 - NZA 1987, 750 = DB 1987, 1995; BAG 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 - NZA 1992, 1091 = AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972; BVerwG 15.05.1991 - 6 P 15/89 - DVBl 1992, 153; BayVerw 13.02.1991 - 17 P 90.3560 - NJW 1991, 2306; HessVerw 29.11.1989 - HPV TL 1366/89 - AuR 1991, 62; OVG Münster 06.07.1987 - CB 30/85 - PersR 1988, 196), wenn das Losverfahren als solches nicht zu beanstanden ist. - LAG Düsseldorf, 06.02.2001 - 3 TaBV 79/00
Wahl des auf die Gruppe der Angestellten entfallenden Gruppenvertreters zur …
Alsdann konnte die verbleibende Patt-Situation nicht durch Übergang des Gruppenwahlrechts auf das Betriebsratsplenum, sondern nur durch Losentscheid gelöst werden (vgl. zutreffend zur Wahl für den Unterkonzernbetriebsrat auch LAG Düsseldorf v. 04.11.1999 - 5 TaBV 68/99 - vgl. grundsätzlich zum Losentscheid bei Patt-Situationen BAG v. 26.02.1987 - 6 ABR 54/85 - NZA 1987, 750; BAG v. 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972 = NZA 1992, 1091, vgl. auch OVG Münster v. 06.07.1987 - CB 30/85 - PersR 1988, 196).
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