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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.1987 - CB 38/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,28437
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.1987 - CB 38/85 (https://dejure.org/1987,28437)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.10.1987 - CB 38/85 (https://dejure.org/1987,28437)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Oktober 1987 - CB 38/85 (https://dejure.org/1987,28437)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 2595/89

    Verselbständigungsbeschluß eines Dienststellenteils

    Er macht weiter geltend: Auch nach dem Beschluß des OVG Münster vom 5.10.1987 -- CB 38/85 -- und der Entscheidung des BVerwG vom 14.7.1987 -- 6 P 9.86 -- sei es für die Rechtmäßigkeit des Verselbständigungsbeschlusses gemäß § 6 Abs. 3 BPersVG ohne Bedeutung, ob dem Leiter einer Nebenstelle personalvertretungsrechtlich einschlägige Regelungsbefugnisse zustünden.

    -- Der hiervon abweichenden Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluß vom 16.10.1987 -- CB 38/85 --, n.v.) vermag sich der erkennende Fachsenat nicht anzuschließen, weil sie allein auf den gesetzlichen Wortlaut abstellt und deshalb Sinn und Zweck des Gesetzes außer acht läßt.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 28/88

    Anfechtung der Wahl zum örtlichen Personalrat beim Berufsförderungsdienst; …

    Er hält an dieser vom OVG des Saarlandes (Beschl. v. 2.2.1987 - 4 W 1082/86) geteilten Ansicht auch gegenüber der abweichenden Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 5.10.1987 - CB 38/85 -), des Verwaltungsgerichts sowie der Beteiligten zu 1) und 2) fest.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 L 5/89

    Personalvertretungsrechtliche Verselbständigung eines Dienststellenteils; …

    Er hält an dieser vom OVG des Saarlandes (Beschl. v. 2.2.1987 - 4 W 1082/86) sowie vom Hess. VGH (Beschl. v. 10.1.1990 - BPV TK 2595/89 -, DVBl 1990, 886) geteilten Ansicht auch gegenüber der abweichenden Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 5.10.1987 - CB 38/85 -), des Verwaltungsgerichts sowie der Beteiligten zu 1) und 2) fest.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 27/88

    Anfechtung der Wahl zum örtlichen Personalrat beim Berufsförderungsdienst; …

    Er hält an dieser vom OVG des Saarlandes (Beschl. v. 2.2.1987 - 4 W 1082/86) geteilten Ansicht auch gegenüber der abweichenden Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 5.10.1987 - CB 38/85 -), des Verwaltungsgerichts sowie der Beteiligten ... fest.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.09.1990 - 17 L 3/89

    Wahl zum örtlichen Personalrat; Erfüllung der Voraussetzungen für eine …

    Er hält an dieser vom OVG des Saarlandes (Beschl. v. 2.2.1987 - 4 W 1082/86) sowie vom Hess. VGH (Beschl. v. 10.1.1990 - BPV TK 2595/89 - DVBl. 1990, 886) geteilten Ansicht auch gegenüber der abweichenden Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 5.10.1987 - CB 38/85 -), des Verwaltungsgerichts sowie der Beteiligten zu 1) und 2) fest.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 26/88

    Geltendmachung der Ungültigkeit einer Personalratswahl; Voraussetzungen für eine …

    Er hält an dieser vom OVG des Saarlandes (Beschl. v. 2.2.1987 - 4 W 1082/86) geteilten Ansicht auch gegenüber der abweichenden Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 5.10.1987 - CB 38/85 -), des Verwaltungsgerichts sowie des Beteiligten ... fest.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 L 23/89

    Unzulässigkeit der personalvertretungsrechtlichen Verselbstständigung von Teilen …

    Er hält an dieser vom OVG des Saarlandes (Beschl. v. 2.2.1987 - 4 W 1082/86) sowie vom Hess, VGH (Beschl. v. 10.1.1990 - BPV TK 2595/89 -, DVBl 1990, 886) geteilten Ansicht auch gegenüber der abweichenden Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 5.10.1987 - CB 38/85 -), des Verwaltungsgerichts sowie der Beteiligten zu 1) und 2) fest.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.1988 - 4 B 1/88

    Prüfungsumfang im vorläufigen Rechtschutzverfahren; Auslegung des Begriffs …

    Der Senat neigt indessen mehr der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluß vom 05. Oktober 1987 - CB 38/85 -)zu, daß der Wortlaut der Vorschrift für eine einschränkende Interpretation in diesem Sinne nichts hergibt und auch ihr systematischer Zusammenhang mit anderen Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes nicht auf ein entsprechendes ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal hindeutet.
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