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| OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.1985 - CL 10/84 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Oktober 1985 - CL 10/84 (https://dejure.org/1985,32062)
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Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 29.09.1983 - PVL 14/83
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.1985 - CL 10/84
- BVerwG, 20.12.1988 - 6 P 34.85
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 2410/89
1. Zum Weisungsrecht der Landesregierung bei Arbeitszeitregelung
Der Senat unterstellt, daß das Initiativrecht auch auf den Abschluß einer Dienstvereinbarung gemäß § 73 LPVG gerichtet sein kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1.11.1983, ZBR 1984, 151 = PersV 1985, 473; kritisch dazu OVG Münster, Beschluß vom 2.10.1985 - CL 10/84 --). - VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3129/89
1. Befugnis der Landesregierung zur Anordnung der Arbeitszeitregelung
Der Senat unterstellt, daß das Initiativrecht auch auf den Abschluß einer Dienstvereinbarung gemäß § 73 LPVG gerichtet sein kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1.11.1983, ZBR 1984, 151 = PersV 1985, 473; kritisch dazu OVG Münster, Beschluß vom 2.10.1985 - CL 10/84 --). - VGH Baden-Württemberg, 14.11.1989 - 15 S 452/89
Initiativrecht des Personalrats zum Abschluß einer Dienstvereinbarung
Der Senat unterstellt, daß das Initiativrecht auch auf den Abschluß von Dienstvereinbarungen gemäß § 73 LPVG gerichtet sein kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1.11.1983, ZBR 1984, 151 = PersV 1985, 473; kritisch dazu OVG Münster, Beschluß vom 2.10.1985, CL 10/84).
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