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| OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1987 - CL 11/87 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. November 1987 - CL 11/87 (https://dejure.org/1987,21955)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2020 - PB 15 S 897/20
Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei Gewährung von übertariflichen …
Dasselbe gilt, wenn die gesetzliche Regelung nur ausfüllungsbedürftige Grundsätze aufstellt oder dem Leiter der Dienststelle eine sonstige Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt wird (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 09.11.1987 - CL 11/87 -, PersV 1988, 316, sowie Flintrop in Leuze/Wörz/Bieler, Personalvertretungsrecht BW, 02/2019, zu § 75 LPVG Rn. 186 ff., m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1994 - 1 A 717/91
Ausgleich in Form von Entgelt oder Freizeit für die geleistete Mehrarbeit eines …
Rn. 48 Vgl. OVG NW, Beschlüsse vom 9. November 1987 - CL 11/87 -, PersV 1988, 316 und vom 6. September 1989 CL 32/87 -, Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 75 RdNrn. - OVG Niedersachsen, 26.02.1992 - 18 L 20/90
Mitbestimmung; Lehrerfortbildung; Verkehrserziehung; Fortbildungsveranstaltung; …
Das gilt auch insoweit, als bei Anwendung von § 23 Abs. 2 BRKG ein Ermessen eingeräumt und die Zustimmung der obersten Dienstbehörde erforderlich ist; denn auch bei Ermessensvorschriften liegt eine abschließende gesetzliche Regelung vor (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 9.11.1987 - CL 11/87 -, PersV 1988, 316/317; Fischer-Goeres in: Fürst, GKÖD Bd. 5, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, K § 75 RdNr. 71). - VGH Baden-Württemberg, 18.06.2020 - PL 15 S 2246/19
Mitbestimmung bei jährlicher Vollerhebung zu Unterrichtsversorgung - …
Dasselbe gilt, wenn die gesetzliche Regelung nur ausfüllungsbedürftige Grundsätze aufstellt oder wenn dem Leiter der Dienststelle eine sonstige Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt wird (…so bereits Senatsbeschluss vom 14.11.1989 - 15 S 452/89 -, Juris Rn. 54 f.; ebenso OVG NRW, Beschluss vom 09.11.1987 - CL 11/87 -, PersV 1988, 316, sowie Flintrop in Leuze/Wörz/Bieler, Personalvertretungsrecht BW, 02/2019, § 75 LPVG Rn. 186 ff., m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8456/91
Zustimmungsverweigerung der Personalvertretung bei Fortbildungsveranstaltung; …
Das gilt auch insoweit, als bei Anwendung von § 23 Abs. 2 BRKG ein Ermessen eingeräumt und die Zustimmung der obersten Dienstbehörde erforderlich ist; denn auch bei Ermessensvorschriften liegt eine abschließende gesetzliche Regelung vor (ebenso OVG Münster, Beschl, v. 09.11.1987 - CL 11/87 -, PersV 1988, 316/317; Fischer-Goeres in: Fürst, GKöD Bd. 5, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, K § 75 RdNr. 71).
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