Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1984 - CL 54/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 461/87
Rationalisierung als mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur Hebung der …
- Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 30.08.1985 - BVerwG 6 P 20.83 -) sowie des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Beschluß vom 27.11.1984 - 15 S 3059/83 -, ZBR 1985 S. 175) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluß vom 08.05.1984 - CL 54/82 -, RiA 1984 S. 285) komme bei diesem Sachverhalt eine Mitbestimmung nach § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG nicht in Betracht.Es würde dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts widersprechen, es auch dort anzuerkennen, wo der Umfang einer Belastung unter Ausschöpfung freier Leistungskapazitäten - beispielsweise nach Rückgang des Arbeitsanfalls - durch Zuteilung von Mehrarbeit auf das normal übliche Maß angehoben wird, ohne daß sonst die Anforderungen an die Arbeitsweise des oder der Beschäftigten gesteigert werden sollen (OVG Münster, Beschluß vom 08.05.1984 - CL 54/82 -, RiA 1984 S. 285; Beschluß vom 27.06.1984 - CB 39/82 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.11.1984 - 15 S 3059/83 -, ZBR 1985 S. 175).
Der gesetzliche Mitbestimmungstatbestand ist jedoch dann erfüllt, wenn mit der Zuweisung weiterer Aufgaben die Erhöhung eines zeitlich oder qualitätsmäßig festliegenden Arbeitspensums bewirkt wird (vgl. hierzu im einzelnen OVG Münster, Beschluß vom 18.06.1982 - CB 3/82 -, RiA 1983 S. 199; Beschluß vom 08.05.1984 - CL 54/82 -, a.a.O.; Beschluß vom 28.08.1984 - CL 17/83 - VGH Baden-Württemberg…, Beschluß vom 27.11.1984 - 15 S 3059/83 -, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95
Mitbestimmung des Personalrates: Schließung einer Krankenhausstation mit …
Dabei sind die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Durchführung - hier zum 1.8.1994 - maßgebend (vgl. Beschluß des Senats vom 27.11.1984 - 15 S 3059/83 -, VBlBW 1985, 227; OVG Münster, Beschluß vom 8.5.1984 - CL 54/82). - VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89
Zur Mitbestimmung bei der Senkung von Nebenzeiten für Dienstunterricht
Es würde dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts widersprechen, es auch dort anzuerkennen, wo lediglich der Umfang einer Belastung unter Ausschöpfung freier Leistungskapazitäten auf das normal übliche Maß angehoben wird (vgl. dazu den Beschluß des erkennenden Fachsenats vom 11.11.1987 -- BPV TK 461/87 -- unter Bezugnahme auf OVG Münster, Beschluß vom 8.5.1984 -- CL 54/82 --, RiA 1984 S. 285 und VGH Mannheim, Beschluß vom 27.11.1984 -- 15 S 3059/83 --, ZBR 1985 S. 175). - OVG Berlin, 22.02.1990 - PV Bln 21.88
Frage der eingeschränkten Mitbestimmung der Personalvertretung bei der …
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