Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Vorhandensein einer Datensicherung vor Neuinstallation von Software
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch gegen eine mit der Software-Neuinstallation beauftragten EDV-Firma wegen des schuldhaft hervorgerufenen Datenverlustes (keine Sicherungskopie) sämtlicher Kundendaten ; Schadensersatz wegen Verdienstausfall infolge des Ausbleibens weiterer Aufträge ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 433 631 254
Haftungsverteilung bei Datenverlust infolge Software-Neuinstallation
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 25.04.1995 - 3 O 286/93
- OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 554
- CR 1996, 348
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Bremen, 20.11.1975 - 2 U 31/75
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
In § 254 BGB findet insoweit der Grundsatz von Treu und Glauben eine besondere Ausprägung; dem Geschädigten soll es nicht erlaubt sein, auch den Schaden beim Schädiger zu liquidieren, der billigerweise ihm aufgrund seines eigenen Verhaltens zuzurechnen ist (u.a. OLG Bremen, VersR 1976, 558 (559, 560)).Insoweit ist der vorliegende Fall unter dem Gesichtspunkt der normativen Schadenszurechnung mit den Fällen vergleichbar, in denen es ein Geschädigter unter Verstoß gegen § 254 II BGB unterläßt, nach dem schadensersatzbegründenden Ereignis einen Schaden abzuwehren oder gering zu halten; der infolge der diesbezüglichen Pflichtverletzung entstandene (weitere) Schaden ist zwar adäquat kausal auf das schadensersatzbegründende Ereignis zurückzuführen, ist aber nach Treu und Glauben in der Regel nur noch dem Geschädigten zuzurechnen und daher von diesem in der Regel auch alleine zu tragen (…Grunsky, in: MünchKomm, 3. Aufl., § 254 Rdnr. 59;… Erman/Kukuck, BGB, 9. Aufl., § 254 Rdnr. 99;… Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl., § 254 Rdnr. 51; OLG Bremen, VersR 1976, 558 (559f.)).
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Wird eine EDV-Firma vor Durchführung einer in Auftrag gegebenen Software-Neuinstallation von dem gewerblichen Auftraggeber darauf hingewiesen, daß dieser - entgegen der Selbstverständlichkeit - seine umfangreiche, geschäftlich nicht gerade unbedeutende Kundendatei nicht auf anderen Datenträgern gesichert hat, wird sie von vornherein auf der Nachholung der Datensicherung bestehen oder aber jedenfalls jede Verantwortung für einen bei der Installation - aus welchen Gründen auch immer - eintretenden Datenverlust ablehnen; dafür spricht aufgrund der allgemein bekannten zwingenden Notwendigkeit und absoluten Selbstverständlichkeit einer Datensicherung ein Anschein, da aus dargelegten Gründen nur diese Reaktion der Auftragnehmerin verständlich und vorstellbar erscheint (vgl. zu der über § 286 ZPO begründbaren Zulässigkeit des Anscheinsbeweises auch für individuelle Verhaltensweisen in derartigen Fällen BGH, NJW 1993, 3259 (3260)). - BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Ein grob fahrlässiges Verhalten ist nur dann gegeben, wenn dasjenige nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (BGH, NJW 1989, 1354 (1355)).
- BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52
Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Der Geschädigte muß dann gem. § 254 I BGB die Kürzung oder den vollständigen Verlust seines Schadensersatzanspruchs hinnehmen (BGHZ 9, 316 (318, 319) = NJW 1953, 977). - BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87
Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Grobe Fahrlässigkeit liegt nur bei einem objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt vor; diese Sorgfalt muß in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden sein (BGH, NJW 1988, 1265 (1266)). - BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Daß der Mitarbeiter der Bekl. in diesem Sinne grob fahrlässig gehandelt hat, hat der Kl. in der Berufung nicht substantiiert dargetan (zur diesbezüglichen Darlegungs- und Beweislast des Kl. vgl. allg. BGH, NJW 1995, 1490 (1492)). - BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60
Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Die allgemeine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen ist unbeachtlich (BGHZ 35, 103 (106) = NJW 1961, 1458; BGH, NJW 1987, 501 (502)). - BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 255/85
Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Teilweise …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Die allgemeine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen ist unbeachtlich (BGHZ 35, 103 (106) = NJW 1961, 1458; BGH, NJW 1987, 501 (502)). - BGH, 30.03.1989 - I ZR 2/87
Haftung für unsachgemäße Lagerung von Flaschenwein
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Subjektiv setzt grobe Fahrlässigkeit in der Regel das Bewußtsein der besonderen Gefährlichkeit des eigenen Verhaltens (BGH, NJW-RR 1989, 991), zumindest aber eine diese Erkenntnis verhindernde Leichtfertigkeit voraus.
- OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03
Zahlung der Vergütung von informationstechnologischen Leistungen - aufrechenbarer …
Dies dürfe von Auftragnehmern bei der Ausführung von Arbeiten an solchen Anlagen auch als selbstverständlich vorausgesetzt werden (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 554; ähnlich OLG Köln NJW-RR 1994, 1262). - BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer …
Datensicherung ist eine allgemein bekannte Selbstverständlichkeit (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.12.1995 - 10 U 123/95, CR 1996, 348 f.). - OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Sturz beim Einsteigen in einen Bus …
Bei der sonach tatrichterlich zu treffenden Abwägung der jeweiligen Verursachungsbeiträge kommt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ausnahmsweise, so beispielsweise in Fällen des Sich-Begebens in eine Situation der Eigengefährdung, auch eine vollständige Haftungsfreistellung des Schädigers in Betracht (vgl. BGH VersR 1995, 583/584; NJW 2007, 3211; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 554; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 380, 381 sowie OLG München, Urt. v. 02.08.2007 - 8 U 1656/07; Palandt/Heinrichs, BGB, § 254, Rn . - OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 U 244/06
Formularmäßige Vereinbarung der Sperrung des Internetzugangs bei geringfügigem …
Eine solche Mitverursachungsquote eines Geschädigten bis hin zur vollständigen Überbürdung des Schadens ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, kommt allerdings nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 857 ; NJW 2007, 3211 [Tz. 7]; zu dieser Möglichkeit auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 554 ; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 380, 381 sowie die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG München vom 02.08.2007 - 8 U 1656/07, sub II vor 1 sowie unter II 2.2).