Rechtsprechung
| OLG Dresden, 25.01.2001 - 9 U 2729/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JurPC
Mobiltelefonrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TDSV § 6 Abs. 3
Nachweis von Telekommunikations-Dienstleistungen nach Löschung der Verbindungsdaten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Telekommunikationsdienstleisters auf die vertraglich vereinbarten Verbindungsentgelte bei mangelndem Nachweis des Rechnungsversands; Folgen der Löschung der Verbindungsdaten eines Kunden für die Darlegung und den Beweis eines Entgeltanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 26.09.2000 - 10 O 3054/00
- OLG Dresden, 25.01.2001 - 9 U 2729/00
Papierfundstellen
- MMR 2001, 623
- CR 2002, 34
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.06.2004 - III ZR 104/03
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von …
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Kunde die Leistung des Telefonnetzbetreibers - die Herstellung einer Verbindung - in Anspruch genommen hat, trägt grundsätzlich letzterer (allg. Meinung, vgl. z.B.: OLG Dresden CR 2002, 34; OLG Celle NJW-RR 1997, 568, 569; LG Hof MMR 2003, 414; LG Frankfurt (Oder) MMR 2002, 249, 250; LG Oldenburg NJW-RR 1998, 1365; Struck CR 2002, 35). - LG Köln, 06.04.2005 - 9 S 392/04 Soweit das OLG Dresden in CR 2002, 34 davon ausgeht, dass bereits die Nichtzahlung als Einwendung anzusehen ist, kann dem nicht gefolgt werden.
- AG Hamburg-St. Georg, 16.06.2005 - 913 C 75/05
Anforderungen an Einwendungen bei Telefon-Rechnung
Zwar vermag das Gericht in dieser Hinsicht der sehr weitgehenden Auffassung des OLG Dresden ( Urteil vom 25.1.2001,Az. 9 U 2729/00 ), schon die bloße Nichtzahlung einer Telefonrechnung sei als "konkludente Einwendung gegen die Abrechnung aufzufassen", nicht zu folgen.
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