Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 16.11.1998 - D 17 S 12/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Mißhandlung eines Häftlings durch Vollzugsbeamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verdacht einer Straftat; Beamter im Justizvollzugsdienst; Begehen eines Dienstvergehens; Entfernung aus dem Dienst und reduzierter Unterhaltsbeitrag; Kernbereich der Dienstpflichten; Objektive Untragbarkeit; Kurzschlussartige Versagenssituation; Besondere betriebliche ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 27.04.1998 - D 20 K 21/96
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.1998 - D 17 S 12/98
Papierfundstellen
- VBlBW 1999, 190
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2006 - DL 16 S 22/06
Körperverletzung im Amt an einem Untersuchungsgefangenen durch Beamten im …
Bei einer von einem Beamten im Justizvollzugsdienst an einem Untersuchungsgefangenen begangenen Körperverletzung im Amt ist die Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst jedenfalls dann typischerweise die allein angemessene Disziplinarmaßnahme, wenn der Übergriff nicht durch eine über das Alltägliche hinausreichende Provokation bedingt war (Fortentwicklung der Rechtsprechung das Senats im Urteil vom 16.11.1998 - D 17 S 12/98 -).Die bisherige Rechtsprechung zu diesem Problemkreis betraf nahezu durchweg Beamte des Polizeivollzugsdienstes; um einen Beamten des Justizvollzugsdienstes ging es, soweit ersichtlich, bislang allein im Urteil des Senats vom 16.11.1998 - D 17 S 12/98 -.
Diese Sichtweise hat der Senat auch auf Justizvollzugsbeamte übertragen; im Urteil vom 16.11.1998 (a.a.O.) hat er sich die entsprechenden Erwägungen der Vorinstanz ausdrücklich zu eigen gemacht (S. 11 des Urteilsabdrucks).
Im Urteil vom 16.11.1998 (a.a.O.) hat der Senat diesen Ansatz auf Beamte des Justizvollzugsdienstes übertragen, indem er sich die Erwägung der Vorinstanz, vergleichbares Fehlverhalten führe typischerweise zur absoluten Untragbarkeit, durch Bezugnahme zu eigen gemacht hat (vgl. auch insoweit S. 11 des Urteilsabdrucks).
- VG Magdeburg, 30.04.2013 - 8 A 18/12
Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen …
Denn diese Beamtengruppe hat typischerweise und im Vergleich zu Polizeivollzugsbeamten nur mit ihnen und ihrem Gewahrsam überlassenen Gefangenen zu tun (vgl. auch VGH Baden Württemberg, U. v. 10.11.2006, DL 16 S 22/06 und Urteil v. 16.11.1998, D 17 S 12/98; beide juris).
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