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   BGH, 26.11.1991 - VI ZR 36/91   

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https://dejure.org/1991,13503
BGH, 26.11.1991 - VI ZR 36/91 (https://dejure.org/1991,13503)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1991 - VI ZR 36/91 (https://dejure.org/1991,13503)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1991 - VI ZR 36/91 (https://dejure.org/1991,13503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung - Kausalität im haftungsbegründenden Tatbestand - Verfahrensfehler wegen nicht oder nicht ausreichender Beweiswürdigung - Veränderte Aussage eines Sachverständigen im ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 1992, 57
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus BGH, 26.11.1991 - VI ZR 36/91
    Allenfalls ein diesen Ärzten etwa zur Last fallendes völlig unsachgemäßes Verhalten könnte der Verantwortung der Beklagten für diese Schadensfolgen entgegenstehen (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1988 - VI ZR 37/88 - VersR 1988, 1273, 1274).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 26.11.1991 - VI ZR 36/91
    Die Ausdehnung der Revisionsanträge wird daher von der Revisionsbegründung gedeckt (zu diesem Erfordernis siehe BGHZ 12, 52, 67 f; 91, 154, 159 f [BGH 10.05.1984 - BLw 2/83]).
  • BGH, 10.05.1984 - BLw 2/83

    Nachträgliche Erweiterung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus BGH, 26.11.1991 - VI ZR 36/91
    Die Ausdehnung der Revisionsanträge wird daher von der Revisionsbegründung gedeckt (zu diesem Erfordernis siehe BGHZ 12, 52, 67 f; 91, 154, 159 f [BGH 10.05.1984 - BLw 2/83]).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen

    Widersprüche oder Unklarheiten in der Äußerung des Sachverständigen sind insoweit nicht zu erkennen und werden von der Revision auch nicht aufgezeigt, so daß für das Berufungsgericht kein Anlaß bestand, den Sachverständigen zu diesem Punkt näher zu befragen (Senatsurteile vom 26. November 1991 - VI ZR 36/91 - DAR 1992, 57; vom 10. Dezember 1991 - aaO und vom 7. April 1992 - VI ZR 216/91 - VersR 1992, 747, 748).
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